Ab dem nächsten Stichtag müssen an der Ausschreibung Interessierte zunächst nur eine Skizze einreichen, die das Vorhaben kurz umreißt. Es geht darum, auf max. drei Seiten einen groben Überblick über die Projektidee, die Methode, die Arbeitsaufteilung, das Budget und einen Ausblick auf mögliche Anschlussfinanzierung zu geben. Zusätzlich ist ein kurzes Video gefordert, in dem die Antragsstellenden ihr geplantes Projekt in max. drei Minuten erklären. Das Video soll den Gutachtenden einen Eindruck von dem Kooperationsteam geben und darf gerne technisch niederschwellig sein – z.B. ein aufgezeichnetes Videogespräch.
Diese Skizzen und Videos werden dann von einer Kommission begutachtet und eine Auswahl der Interessent: innen daraufhin gebeten, ihr Projekt in einem Vollantrag bis zu einem weiteren Stichtag im Sommer darzustellen.
Diese Skizzen und Videos werden dann von einer Kommission begutachtet und eine Auswahl der Interessent: innen daraufhin gebeten, ihr Projekt in einem Vollantrag bis zu einem weiteren Stichtag im Sommer darzustellen.
Durch das neue Verfahren soll sowohl die Arbeitsbelastung bei Interessent:innen, Gutachter:innen als auch auf Seiten der Fördereinrichtung gesenkt werden. In den letzten Jahren gingen pro Ausschreibungsrunde rund 70 Anträge bei der VolkswagenStiftung ein. Bei einem feststehenden Budget war die Förderquote dementsprechend niedrig, die Arbeitsbelastung jedoch für alle Beteiligten hoch. Beides soll durch das neue Verfahren verbessert werden. Auch erhalten die meisten Interessent:innen so früher eine Rückmeldung und damit bessere Planungssicherheit.
Ende 2026 wird das neue Merkblatt auf der Webseite des Förderangebots zu finden sein, in dem die genauen Formalien des Verfahrens dargestellt werden.
Foto (Vorschau): artistdesign_de / ivan – stock.adobe.de

