Infos für Geförderte
Hier finden Sie wichtige Informationen, die nach der Bewilligung Ihres Antrags von Interesse sein könnten.
FAQ
Allgemeines
Wer ist antragsberechtigt?
Je nach Förderangebot sind antragsberechtigt:
- niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung (§ 2 NHG),
- aus Landesmitteln finanzierte regionale Forschungseinrichtungen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Niedersachsen,
- (promovierte) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und relevante Organisationseinheiten aus o.g. Einrichtungen,
- wissenschaftliche Bibliotheken und Bibliotheksverbünde des Landes Niedersachsen.
Welche Mittel kann ich beantragen?
Es können Mittel für Personalausgaben (also für i. d. R. im Projekt befristete Stellen für Tarifbeschäftigte oder studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte) beantragt werden. Ebenso sind Sachausgaben, wie z.B. für EDV-Lizenzen, Literatur, Reisekosten oder Geräte förderfähig. Auch Investitionsausgaben können beantragt werden. Im Rahmen der Begutachtung Ihres Antrags werden Empfehlungen zu den Ausgabenansätzen vor der Förderentscheidung abgegeben.
In der jeweiligen Ausschreibung sind ggf. ergänzende Informationen zu den antragsfähigen Ausgaben angegeben.
Welche Personalmittelsätze kann ich bei der Antragstellung heranziehen?
Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) greifen die zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Höhe der Durchschnittssätze zur Veranschlagung von Personalausgaben im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen. Die aktuelle tabellarische Übersicht finden Sie auf der Webseite von www.zukunft.niedersachsen.de
Wo und wie stelle ich meinen Antrag?
Für jedes Förderangebot gibt es Anleitungsschritte Sie werden i.d.R. zu einem Upload-Bereich über das Antragsportal der VolkswagenStiftung geleitet.