Nächster Stichtag: ​2. Juni 2026​ 12:00 Uhr, weiterer Stichtag 2027 geplant​ 

Mit diesem Förderangebot soll Forschenden die Gelegenheit gegeben werden, eine Anschubförderung für neuartige Vorhaben in der Zusammenarbeit von mindestens zwei Partnern zu beantragen. Ziel ist es, mit Hilfe der Förderung die Einwerbung zusätzlicher Drittmittel zu ermöglichen. Dies schließt die strategische Vorbereitung von Anträgen für große Förderformate (z. B. Sonderforschungsbereiche) ebenso wie deutlich kleinere Kooperationsvorhaben ein. Das Angebot ist themen- und fachoffen.

Fachgebiete: fachoffen
Art der Förderung: Kooperationsvorhaben
Zielgruppe: promovierte Forschende an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Niedersachsen​
​​Fördersumme: bis zu 800.000​ EUR
Förderdauer: ​​bis zu vier​ Jahre
​​Antragsstellung in englischer Sprache

1. Förderangebot

Gefördert werden Forschende aus mindestens zwei verschiedenen Institutionen, die gemeinsam ein neues Forschungsvorhaben etablieren möchten und eine klare strategische Vorbereitung auf Drittmitteleinwerbung treffen. Dabei wird die Originalität und das Potenzial der Forschungsfrage höher bewertet als das Risiko, aufgrund von Unwägbarkeiten im Forschungsprozess zu scheitern.

Antragsberechtigt sind Forschende an Hochschulen des Landes Niedersachsen entsprechend § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Eine Kenntnisgabe an die Hochschul- bzw. Institutsleitung wird vorausgesetzt.

Förderfähig sind Personal-, Sachmittel und Investitionen für eine Projektdauer von bis zu vier Jahren und einem Umfang von bis zu 800.000 Euro. Aufgrund des Anschubcharakters ist die Förderung von Promotionsvorhaben ausgeschlossen.

Die Förderung von Kooperationspartnern außerhalb Niedersachsens ist möglich, sofern hierfür ein Gesamt-Budgetanteil von 20% nicht überschritten wird.

Zur Realisierung internationaler Kooperationen besteht die Möglichkeit, zusätzlich ein Internationalisierungsmodul zu beantragen.

KategorieFörderfähigHinweise
Personal (inkl. eigener Stelle)
nach Personalmittelsätzen des Landes Niedersachsen
Promotionsvorhaben
nicht förderfähig
Sachmittel & Geräte
ohne laufende Ausgaben für wissenschaftliche Geräte
Reisen / Kongresse
nach BRK und NRKVO
Verwaltungspauschale
10%ige Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgaben-Pauschale (VIAP) für Einrichtungen, die grundsätzlich VIAP beziehen können
Baukosten, Grundausstattung
nicht förderfähig

Detaillierte Informationen finden sich unter Informationen zu förderfähigen Ausgaben und Budget.


2. Antrags- und Auswahlverfahren

2.1 Ablauf und Zeitplan

SchrittTerminErläuterung
Online-InformationsveranstaltungTerminoptionen werden auf der Webseite veröffentlichtTeilnahme verpflichtend und wichtig zur Entscheidung, ob Antragsstellung sinnvoll ist
Einreichungsfrist2. Juni 2026, 12 UhrEinreichung im Förderportal
Förderentscheidungca. neun Monate nach Stichtagschriftliche Mitteilung
Projektstartflexibel innerhalb eines Jahres nach Bewilligung

2.2 Verfahren

Begutachtung: Die Begutachtung wird gemeinsam durch die VolkswagenStiftung und die Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen organisiert. Ein interdisziplinäres Panel aus renommierten Wissenschaftler:innen von außerhalb Niedersachsens bewertet die Anträge nach folgenden Kriterien:

  • Eine Förderung des Vorhabens durch andere Fördermittelgeber (DFG u.a.) erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich oder sehr unwahrscheinlich.
  • Klare und plausible Strategie für eine drittmittelbasierte Fortsetzung des Vorhabens außerhalb des Förderprogramms zukunft.niedersachsen nach Ende der Förderung;
  • Originalität und wissenschaftliche Relevanz der Forschungsfrage;
  • Qualifikation und Komplementarität der Antragstellenden bezüglich der adressierten Themen;
  • Angemessenheit und Plausibilität von Arbeitsplan und Budget;
  • Transparente Darstellung des geplanten Projektverlaufs anhand von Meilensteinen oder Indikatoren, einschließlich Abbruchkriterien bei risikoreichen Vorhaben;
  • Falls zutreffend: Abgrenzung zu ähnlichen laufenden Projekten.

Bei hohen Antragszahlen kann es zu einer vorgeschalteten Vorauswahl der Anträge auf Grundlage des Scientific Abstracts (einzugeben im Antragsportal) kommen.

3. Antragstellung

Anträge sind ausschließlich über das Förderportal der VolkswagenStiftung einzureichen. Bitte suchen Sie dort in der Übersicht die entsprechende Ausschreibung zu diesem Merkblatt.

Bei technischen Fragen zur Nutzung des Portals wenden Sie sich bitte an support@volkswagenstiftung.de.

Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache.

Antragsstellung – Schritt für Schritt

1. Merkblatt sorgfältig prüfen und Teilnahmevoraussetzungen klären;

2. Verpflichtende Teilnahme an einer Online-Sprechstunde, Anmelde-Informationen auf der Webseite;

3. Registrierung im Förderportal;

4. Alle Antragsvorlagen herunterladen:

5. Erstellen der Antragsdokumente entsprechend der Vorlagen sowie Vorbereitung der Eingaben im Förderportal (zum Beispiel: Zusammenfassung für Außenkommunikation und Scientific Abstract);

6. Weitere Anlagen sind im Regelfall nicht erforderlich. Alle relevanten Vorhabensinhalte sind im Rahmen der Projektbeschreibung zu platzieren.

7. Einreichung online über das Förderportal vor Ablauf der Einreichungsfrist.

4. Weitere Informationen

4.1 Erwartungen an wissenschaftliche Praxis, Publikation und Datenmanagement

Es wird selbstverständlich erwartet, dass alle Projektbeteiligten die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der DFG, etwaige Regeln guter wissenschaftlicher Transfer- bzw. Kooperationspraxis ihrer Einrichtungen sowie die Leitlinien der DFG zum Umgang mit Forschungsdaten berücksichtigen. Ebenso wird erwartet, dass die Projektergebnisse veröffentlicht werden, insbesondere auch in gemeinsamen peer-reviewed Publikationen, die möglichst international zugänglich sind. Eine Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften wird besonders begrüßt.

Wenn eine Datenerhebung beabsichtigt ist, sind die wesentlichen Informationen in einem Datenmanagementplan (Basis-Datenmanagementplan der VolkswagenStiftung oder ein detaillierterer Datenmanagementplan der jeweiligen Disziplin) darzustellen. Sollten in dem Projekt keine Daten erzeugt werden, ist dies in dem Antragstext ausdrücklich zu vermerken. Die Kosten für die Aufbereitung von Forschungsdaten sind im Antragsbudget zu berücksichtigen.

4.1.1 Gender- und Diversitätsaspekte sowie Nachwuchsförderung

Die Zusammensetzung des Projektteams soll unter der Berücksichtigung der Gleichstellungs- und Diversitätsstandards der DFG erfolgen. Es ist darzulegen, welche Rolle Gender- und Diversitätsdimensionen im Forschungsprozess (Methoden, Arbeitsprogramm, Ziele) bzw. im Transfer- / Translationsprozess einnehmen. Die entsprechenden Angaben werden im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt.

4.1.2 Hinweise zu Tierversuchen

Wenn Tierversuche geplant sind, ist darzulegen, welche Rolle sie innerhalb des gewählten Methodenspektrums spielen, welche Standards bei der Versuchsplanung berücksichtigt wurden (z.B. PREPARE-/ARRIVE-Guidelines), welche Refinement-Maßnahmen vorgesehen sind und ob eine Präregistrierung des Versuchs geplant ist. Stellen Sie dar, inwieweit das 3R-Prinzip (replace – reduce – refine) in besonders innovativer Weise berücksichtigt wird und welches Budget dafür vorgesehen ist. zukunft.niedersachsen motiviert Antragstellende zur Verwendung von tierfreien Labormaterialien (z.B. rekombinante Antikörper, tierfreie Seren und Gele) in ihren Experimenten. Die Kosten für diese Materialien können als Sachmittel im Budget berücksichtigt werden.

5. Kontakt

Termine für Online-Sprechstunden zur Antragsberatung finden Sie auf der Webseite zur Ausschreibung.

Dr. Tabea Golgath
E-Mail: tabea.golgath@mwk.niedersachsen.de
Tel.: +49 511 – 1202575

Für Fragen zum Finanzplan:
Theresa Przyklenk
E-Mail: theresa.przyklenk@mwk.niedersachsen.de
Tel: +49 511 – 1202522

Für Fragen zum Förderportal:
Diana Schumacher
E-Mail: schumacher@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511 83 81 – 372

Stand: März 2026