Nächster Stichtag: 30. September 2025 (14:00 Uhr)  

Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie und daher von zentraler Bedeutung für das niedersächsische Wissenschaftssystem. Die Ausschreibung verbindet die Ziele einer Personenförderung mit der KI-Methodenweiterentwicklung und deren Anwendung bei vorhandenen Datenbeständen. 

Fachgebiete: ​Informatik, Künstliche Intelligenz, Anwendungsdisziplinen​
Art der Förderung: Forschungsgruppen
Zielgruppe: Wissenschaftler:innen mit mindestens zwei Jahren Forschungserfahrung nach der Promotion​
Fördersumme: bis zu ​2 Mio.​ EUR
Förderdauer: bis zu 5 Jahren
​​Jeweils ein Stichtag 2025 und 2026; Ausschreibung mit Internationalisierungsmodul​

1. Zielsetzung 

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert zunehmend wissenschaftliche Disziplinen und die gesamte Wissensproduktion, indem sie neue Methoden zur Analyse komplexer Daten, zur Automatisierung von Forschungsprozessen und zur Entwicklung innovativer Lösungen ermöglicht. Ihre interdisziplinäre Anwendung eröffnet bahnbrechende Erkenntnisse in Bereichen wie Medizin, Materialwissenschaften, Klimaforschung und Sozialwissenschaften.  

Das Land Niedersachsen möchte wissenschaftlich exzellente Forschende junger Karrierestufen gewinnen und fördern, um die Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz am Standort nachhaltig weiter auszubauen. Dadurch sollen zum einen neue innovative Themen in der niedersächsischen Forschungslandschaft verankert werden. Zum anderen sollen Fachkräfte im Bereich der künstlichen Intelligenz in Niedersachsen ausgebildet werden, um sie langfristig im Bereich Wissenschaft, Wirtschaft oder Verwaltung einzusetzen und den Bedarf an KI-Kompetenz in unterschiedlichen Anwendungsbereichen abzudecken. 

Mit der Ausschreibung werden KI-Forschungsgruppen gefördert, die sich der KI-Methoden-(weiter-)entwicklung und/oder der anwendungsorientierten Forschung auf Basis vorhandener großer Datenbestände widmen 

Vorstellbar ist die Nutzung einer Vielzahl von unterschiedlichen Datenbeständen wie beispielsweise und nicht abschließend aus den Bereichen Energie, Mobilität, Gesundheit, Life Sciences, öffentliche Verwaltung, Arbeitsmarkt, Cybersecurity oder Produktion. Dabei kann im Projekt auch die Aufbereitung von Datenbeständen vorgesehen werden.  

Im fachlichen Fokus stehen dabei die Informatik und verwandte Fachbereiche wie beispielsweise und nicht abschließend die Bio-, Medizin-, Energie-, Geo- oder Wirtschaftsinformatik. Im Hinblick auf eine inhaltliche Durchdringung von adressierten Datenbeständen wird eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ausdrücklich begrüßt.  

Das Angebot kann sowohl zum Ausbau bestehender wissenschaftlicher Stärken genutzt werden (Aufbau „kritischer Massen“) als auch zur inhaltlichen Besetzung bislang wenig berücksichtigter, jedoch wissenschaftlich herausragender thematischer Potenziale. 

2. Förderangebot

Gefördert werden Forschungsgruppen, in der Regel bestehend aus einer Post-Doc-Stelle für eine/n Principal Investigator (PI; der/die Antragstellende) und drei bis vier Promotionsstellen. Die Einbeziehung und Förderung von Kooperationspartner:innen ist möglich. Zudem wird eine enge Absprache der antragstellenden PIs mit der Leitung der aufnehmenden Einrichtung erwartet. Die Förderung ermöglicht die Finanzierung von Personalausgaben (Entgeltgruppen: bis zu E15 (100%) für den/die PI und E13 (100%) für Promovierende) sowie verbundener Sach- und weiterer Personalausgaben (z. B. Stellen für Techniker:innen) für eine Gesamtlaufzeit von 60 Monaten (Promotionsstellen laufen dabei in der Regel für 48 Monate). Die Obergrenze beträgt pro Antrag 2 Mio. EUR. Die Aufteilung der Mittel in Personal- und Sachausgaben ist freigestellt und inhaltlich zu begründen.  

Für die Ausschreibung werden insgesamt 20 Mio. EUR aus zukunft.niedersachsen bereitgestellt, die sich auf zwei Stichtage aufteilen. 

Es wird erwartet, dass sich die ausgewählten Forschungsgruppen vernetzen und sich mindestens jährlich zu Inhalten und Methoden ihrer Forschungsprojekte austauschen. Dies schließt auch den erweiterten Austausch mit anderen Arbeitsgruppen und Aktivitäten in diesem Bereich ein, beispielsweise den Verbund CAIMed. Als Rahmen für diesen Austausch wird die VolkswagenStiftung Statussymposien organisieren.  

Im Rahmen des Internationalisierungsmoduls kann für die Einbindung internationaler Kooperationspartner:innen eine zusätzliche Förderung von bis zu 10 % der Antragssumme beantragt werden. Informationen zum Modul finden Sie hier. 

3. Antrags- und Auswahlverfahren

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler:innen, die eine Forschungsgruppe an einer niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung (§2 NHG) oder an einer überwiegend öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung mit Sitz in Niedersachsen etablieren wollen und mindestens zwei Jahre nach der Promotion forschend tätig gewesen sind. Die Antragstellenden müssen zum Zeitpunkt der Antragseinreichung nicht notwendigerweise in Niedersachsen angesiedelt sein.

Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Leitung der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung beizulegen, die die strukturelle Einbettung und Kooperationsmöglichkeiten der Forschungsgruppe in der Einrichtung verdeutlicht und die ggf. angestrebte Anschlussbeschäftigung des/der PI bzw. Angehörigen der Forschungsgruppe darstellt. Aus der Stellungnahme muss hervorgehen, dass der/die PI selbständig über die eingeworbenen Mittel verfügen kann. Dies kann ggf. durch eine Mitzeichnung des aufnehmenden Instituts bzw. der aufnehmenden Abteilung bekräftigt werden.

Die Zahl der Anträge pro Hochschule/Forschungseinrichtung ist nicht beschränkt.

3.1 Zeitplan

Erste Antragsfrist ist der 30.09.2025. Als Förderbeginn wird der 01.06.2026 angestrebt.

Ein weiterer Antragsstichtag ist für den 30.09.2026 vorgesehen, angestrebter Förderbeginn ist hierzu der 01.04.2027.

3.2 Verfahren

Die eingehenden Anträge werden vergleichend bewertet. Die Begutachtung wird von der VolkswagenStiftung organisiert. Teil der Begutachtung wird eine Präsentation durch die Antragstellenden sein.

Auf Basis der Förderempfehlung entscheidet das MWK über die Förderung vor dem Hintergrund der verfügbaren Mittel.

Angesichts der Ziele der Ausschreibung sind die Auswahlkriterien:

  • Originalität und Relevanz der Forschungsfragen
  • Kompetenz und (Entwicklungs-)Potenzial des/der Antragstellenden
  • Verfügbarkeit und Qualität der zu bearbeitenden Daten sowie Plausibilität der spezifischen Expertise, die für die Einordnung der Daten ggf. erforderlich ist (Letter of Intent der datengebenden Einrichtung)
  • Strukturelle und inhaltliche Ausrichtung der Forschungsgruppe sowie die angestrebte inhaltliche Verzahnung der Arbeiten innerhalb Gruppe
  • Strukturelle Einbettung der Forschungsgruppe in die aufnehmende Einrichtung in Forschung, Lehre und/oder Transfer (Basis: Stellungnahme der aufnehmenden Einrichtung)
  • Bei inhaltlicher Nähe zu laufenden großvolumigen Förderformaten in Niedersachsen: überzeugende Komplementarität
  • Transferpotenzial für eine wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nutzung der Ergebnisse einschließlich spezifischer Relevanz des Vorhabens für Niedersachsen
  • Angemessenheit der beantragten Mittel
  • Gender- und Diversitätsgerechtigkeit sowie ggf. Aspekte ökologischer Nachhaltigkeit

4. Antragstellung

4.1 Erläuterungen zum Förderportal

Anträge sind ausschließlich über das Förderportal der VolkswagenStiftung einzureichen. Bitte suchen Sie dort in der Übersicht die entsprechende Ausschreibung zu diesem Merkblatt.

Es ist wichtig, dass sich alle Antragstellenden (PI und eventuelle Co-Antragstellende mit eigenem Finanzplan) frühzeitig im Prozess registrieren. Mitantragstellende können nur dann an einem Antrag mitarbeiten, wenn sie zuvor eingeladen wurden und sich im Förderportal registriert haben.

Bei technischen Fragen zur Nutzung des Portals wenden Sie sich bitte an support@volkswagenstiftung.de.

4.2 Erläuterungen zu den Antragsunterlagen

Bitte verwenden Sie ausschließlich die auf der Ausschreibungswebsite oder im Förderportal zum Download bereitgestellten Vorlagen.

4.2.1 Antrags-Template

Bitte beachten Sie die in der Vorlage enthaltenen Angaben zur maximalen Seitenzahl sowie die weiteren formalen Vorgaben.

4.2.2 Finanzplan

Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich die Excel-Vorlage, die im Förderportal zum Download zur Verfügung steht und beachten die Ausfüllhilfe im entsprechenden Tabellenblatt der Vorlage.

Bei Kooperationsprojekten ist für jede:n PI ein separater Finanzplan einzureichen.

4.2.3 Lebenslauf

Bitte reichen Sie Ihren Lebenslauf entsprechend der zur Verfügung gestellten Vorlage ein.

4.2.4 Erklärung der Zuwendungsempfänger

Bitte reichen Sie die unterzeichnete Erklärung des Zuwendungsempfängers für die aufnehmende Einrichtung und ggf. alle weiteren Einrichtungen mit eigenem Finanzplan ein.

4.2.5 Stellungnahme der aufnehmenden Einrichtung

Bitte reichen Sie eine Stellungnahme der Leitung der aufnehmenden Einrichtung ein wie unter Punkt „3. Antrags- und Auswahlverfahren“ beschrieben.

4.2.6 Weitere Unterstützungsschreiben

Sofern die zu bearbeitenden Daten nicht frei verfügbar sind, reichen Sie ein Unterstützungsschreiben der datengebenden Einrichtung ein. Bei Bedarf können Sie Unterstützungsschreiben weiterer Kooperationspartner hinzufügen.

4.2.7 Datenmanagementplan

Wenn Daten erhoben oder generiert werden, sind die wesentlichen Informationen in einem Datenmanagementplan (engl. Vorlage anbei oder ein detaillierterer Datenmanagementplan der jeweiligen Disziplin) darzustellen. Bitte laden Sie den Datenmanagementplan an entsprechender Stelle im Förderportal hoch. Sollten in dem Projekt keine Daten erzeugt werden, ist dies in dem Antragstext ausdrücklich zu vermerken.

4.3 Weitere Informationen zur Antragstellung

4.3.1 Erwartungen an wissenschaftliche Praxis, Publikation und Datenmanagement

Es wird selbstverständlich erwartet, dass alle Projektbeteiligten die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der DFG, etwaige Regeln guter wissenschaftlicher Transfer- bzw. Kooperationspraxis ihrer Einrichtungen sowie die Leitlinien der DFG zum Umgang mit Forschungsdaten berücksichtigen. Ebenso wird erwartet, dass die Projektergebnisse veröffentlicht werden, insbesondere auch in gemeinsamen peer-reviewed Publikationen, die möglichst international zugänglich sind. Eine Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften wird besonders begrüßt.

4.3.2 Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgabenpauschale

Die Förderung ist mit der Auszahlung einer 10%igen Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgaben-Pauschale (VIAP) verbunden. Diese wird automatisch auf die Ausgaben des eingereichten Finanzplans addiert.

Hinweis: Bitte geben Sie im Finanzplan nur die direkt im Projekt benötigten Mittel ein. Die VIAP wird mit der Bewilligung durch das MWK berechnet.

4.3.3 Weitere Informationen zu förderfähigen Ausgaben

Anmerkung zu den Personalmitteln

Für die Kalkulation der Personalmittel sind die Durchschnittssätze des Niedersächsischen Finanzministeriums maßgebend. Die im Förderportal der VolkswagenStiftung aufgeführten Sätze gelten in dieser Ausschreibung nicht.

Sach- und Reisekosten

Reisekosten sind nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRK) in Verbindung mit den Vorschriften der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) und den Verwaltungsvorschriften zur NRKVO (VV-NRKVO) vom 10. Januar 2017 in der derzeit gültigen Fassung förderfähig (Erläuterung: Förderfähig sind notwendige Ausgaben für Fahrten mit den preislich günstigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln).

Druck- bzw. Publikationskosten

Druck- bzw. Publikationskosten für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sind förderfähig (bis zu 10.000 Euro). Die Ergebnisse sollen vorzugsweise als Open Access zur Verfügung gestellt werden. Bei Inanspruchnahme weiterer Förderungen aus dem Bereich Open
Access kann ein gesonderter Zustimmungsvorbehalt greifen.

Wissenschaftliche Geräte

Diese können beantragt werden, wenn sie zur Durchführung des Projekts benötigt werden und nicht zur Grundausstattung gehören. Bei der Beantragung müssen die Geräte im Einzelnen genau bezeichnet und ihre Preise einschließlich aller Nebenkosten angegeben werden. Laufende Ausgaben für wissenschaftliche Geräte, z. B. für Energieverbrauch, Versicherungen, Wartung, Reparaturen und Ersatzteile, werden nicht gefördert. Es ist zu bestätigen, dass die sachgemäße Nutzung, Unterbringung und Wartung der Geräte sowie die Deckung der laufenden Ausgaben sichergestellt sind.

Datenmanagement

Die Kosten für die Aufbereitung von Forschungsdaten sind im Antragsbudget zu berücksichtigen.

Nicht förderfähig sind:

  • Indirekte Kosten, d. h. Kosten für in Anspruch genommene Infrastruktur (z. B. Raum- oder Energiekosten, siehe auch die Hinweise zu wissenschaftlichen Geräten)
  • Ausgaben für Bewirtung
  • Mittel zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Bauunterhaltung

 

5. Kontakt

Dr. Martin Berger, Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
E-Mail: martin.berger@mwk.niedersachsen.de
Tel.: +49 511– 1202520

Für Fragen zum Finanzplan:
Name Elisabeth Heyer, Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
E-Mail: elisabeth.heyer@mwk.niedersachsen.de
Tel: +49 511–120 2581

Für Fragen zum Förderportal:
Diana Schumacher, VolkswagenStiftung
E-Mail: schumacher@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511–8381 372

Stand: April 2025