Nächster Stichtag: fortlaufend
Kern des Programms zukunft.niedersachsen ist eine aufeinander abgestimmte Kombination aus Personen-, Projekt und Infrastrukturförderung, insbesondere um die niedersächsische Wissenschaftslandschaft für anstehende Transformationsprozesse optimal zu positionieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit national und international dauerhaft zu stärken.
Mit den drei Förderlinien der „Niedersachsen-Professuren“ sollen im Rahmen der Personenförderung gezielt internationale Spitzenkräfte, leistungsstarke Nachwuchswissenschaftler:innen und für die Hochschulstandorte profilgebende Forscher:innenpersönlichkeiten nach Niedersachsen geholt bzw. an den Standort gebunden werden.
1. Zielsetzung
Durch die Förderlinie 2b „Niedersachsen-ERC-Impuls-Professur“ sollen die niedersächsischen Hochschulen darin unterstützt werden, attraktive Berufungsangebote für die wissenschaftlich herausragend qualifizierten Grantees des ERC-Starting-Grant-Programms zu machen.
2. Förderangebot
Gefördert werden Wissenschaftler:innen, die einen ERC-Starting-Grant eingeworben haben und mit ihrem Vorhaben an einer niedersächsischen Hochschule eine Professur, ggf. auch tenure-track, aufbauen wollen. Der Grant darf maximal vor einem Jahr eingeworben worden sein. Im Sinne einer langfristigen Wirkung der Förderung, muss die Hochschule mit der Antragstellung die Verfügbarkeit einer Lebenszeitprofessur (W2 oder W3) versichern. Die Verstetigung muss mit Ende der Förderung oder einer möglichen Evaluation erfolgen.
Antragsberechtigt sind die in § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) genannten Hochschulen in staatlicher Verantwortung. Die Antragstellung erfolgt durch die jeweilige Hochschulleitung.
Beantragt werden können zusätzliche, über die Grundausstattung hinausgehende Ausstattungsmittel wie Personal und / oder Sachmittel in Höhe von bis zu 500.000 EUR für fünf Jahre. Alternativ kann ein Antrag in der Förderlinie 2a „Niedersachsen-Impuls-Professur“ mit den dafür geltenden Rahmenbedingungen gestellt werden.
Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgabenpauschale
Die Förderung ist mit der Auszahlung einer 10%igen Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgaben-Pauschale (VIAP) verbunden. Diese wird automatisch auf die Ausgaben des eingereichten Finanzplans addiert.
3. Antragsverfahren
Anträge können jederzeit nach vorhergehender Beratung durch die Stiftung eingereicht werden. Im Antrag sind die folgenden Punkte auszuführen:
1) die strategische Einbettung des Grantees in die Universität,
2) die Notwendigkeit der zusätzlichen Fördermittel und deren Ergänzung zu den beim ERC eingeworbenen Mitteln sowie zur Grundausstattung der Professur.
Die Anträge werden intern geprüft. Mit einer Entscheidung über den Antrag kann in der Regel vier Wochen nach vollständiger Einreichung der Antragsunterlagen gerechnet werden. Eine Bewilligung der Mittel kann nur vor der Rufannahme erfolgen.
4 Antragstellung
4.1 Erläuterungen zum Antragsportal
Anträge sind von der Hochschulleitung ausschließlich über das Förderportal der VolkswagenStiftung einzureichen. Bitte suchen Sie dort in der Übersicht die entsprechende Ausschreibung zu diesem Merkblatt.
Bei technischen Fragen zur Nutzung des Portals wenden Sie sich bitte an support@volkswagenstiftung.de.
4.2 Erläuterungen zu den Antragsunterlagen
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
- Antragsdarstellung: Bitte nutzen Sie das Template (Download, docx) auf der Website bzw. im Förderportal
- Ausgabenplan: Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich die Excel-Vorlage die im Förderportal zum Download zur Verfügung steht. Hinweis: Bitte geben Sie im Ausgabenplan nur die direkt im Projekt benötigten Mittel ein. Die VIAP wird mit der Bewilligung durch das MWK berechnet.
- Lebenslauf: Bitte nutzen Sie das Template (Link via DFG Webseite) auf der Website bzw. im Förderportal
- Bestätigungsschreiben der Hochschulleitung, dass die Stelle nach Förderende bereitsteht, sofern der Ruf nicht auf eine unbefristete Stelle erfolgt.
5. Kontakt
Dr. Harald Barre
VolkswagenStiftung
E-Mail: barre@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511 – 8381 247
Für Fragen zum Finanzplan:
Ute Rocker
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
E-Mail: Ute.Rocker@mwk.niedersachsen.de
Tel: +49 511 – 120 2443
Für Fragen zum Antragsportal:
Simone Künnecke
VolkswagenStiftung
E-Mail: kuennecke@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511 – 83 81 255
VolkswagenStiftung
Kastanienallee 35
30519 Hannover
http://www.volkswagenstiftung.de
Stand: August 2026
