Internationale Kooperationen sind ein wichtiger Faktor für exzellente Forschung. Um diese zu stärken, können Wissenschaftler:innen an niedersächsischen Hochschulen und niedersächsischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen künftig zusätzliche Fördermittel für internationale Partnerschaften beantragen.
Bei vielen Ausschreibungen sind künftig bis zu 10 % der Antragssumme zusätzlich für die internationale Zusammenarbeit möglich. Dafür muss es sich um eine substanzielle Kooperation im Rahmen des konkreten Projekts handeln. Im Antrag muss deutlich werden, welchen Mehrwert die internationale Zusammenarbeit für das Projekt hat und wie das Potenzial zur Entwicklung langfristiger Beziehungen zu der Partnereinrichtung im Ausland aussieht.
Antragsstellung per Anlage
Die angestrebte internationale Kooperation soll als Anlage zum Hauptantrag auf maximal einer Seite beschrieben werden, zusätzlich muss eine Kostenaufstellung erfolgen. Die Antragstellung für das Internationalisierungsmodul erfolgt zusammen mit dem Hauptantrag zum Stichtag der jeweiligen Ausschreibung über das Antragsportal der VolkswagenStiftung. Ob bei einer Ausschreibung die Zusatzmittel möglich sind, wird auf der jeweiligen Webseite bekanntgegeben. Mehr Informationen zum Internationalisierungsmodul lesen Sie im Merkblatt.
Für sich allein kann das Internationalisierungsmodul nicht beantragt werden!