Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Personenförderung - zusätzliche Ausstattungsmittel
Fördersumme: Die Höhe der Gesamtfördersumme bemisst sich nach dem individuell kalkulierten Bedarf.
Förderdauer: bis zu 5 Jahre

1. Hintergrund

Kern des Programms zukunft.niedersachsen ist eine aufeinander abgestimmte Kombination aus Personen-, Projekt und Infrastrukturförderung, insbesondere um die niedersächsische Wissenschaftslandschaft für anstehende Transformationsprozesse optimal zu positionieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit national und international dauerhaft zu stärken.

Mit den drei Förderlinien der „Niedersachsen-Professuren“ sollen im Rahmen der Personenförderung gezielt internationale Spitzenkräfte, leistungsstarke Nachwuchswissenschaftler:innen und für die Hochschulstandorte profilgebende Forscher:innenpersönlichkeiten nach Niedersachsen geholt bzw. an den Standort gebunden werden.

2. Förderziel

Die Förderlinie 3 „Niedersachsen-Profil-Professur“ adressiert die Gewinnung von Wissenschaftler:innen, die in den Hochschulen des Landes Niedersachsen einen entscheidenden Beitrag leisten können, um fachliche Profile (in Forschung, Lehre oder Transfer) zu entwickeln oder zu schärfen. Die Anträge können laufend durch die Leitung einer niedersächsischen Hochschule beim MWK (Ref. 12) gestellt werden.

3. Förderangebot

3.1 Zielgruppe

Gewinnen oder Halten von Wissenschaftler:innen („Eckprofessuren“ an Universitäten, in der Regel W3; W2 Professuren an Fachhochschulen), die in den Hochschulen des Landes einen entscheidenden Beitrag leisten können, um fachliche Profile (in Forschung, Lehre oder Transfer) zu entwickeln oder zu schärfen.

3.2 Förderkriterien
  • Qualifikation und Forschungsprofil der Person insbesondere nachgewiesen durch:
    • Publikationsleistung,
    • Drittmitteleinwerbung
    • Bisheriger wissenschaftlicher Werdegang
    • Ggf. Auszeichnungen und Preise
  • Einbettung der Professur in hochschulstrategischen Rahmen, insbesondere Beitrag zu Profilbildung und Vernetzung sowie zu Translation und Transfer
  • Einbindung der Professur in instituts- und hochschulübergreifende, ggf. auch außeruniversitäre Strukturen oder Forschungszusammenhänge
  • Mögliche Beiträge zu Verbundforschungsvorhaben im nationalen oder internationalen Kontext
3.3 Art und Dauer der Förderung

Mittels der Personenförderung können in allen Fachgebieten zusätzliche Ausstattungsmittel für bis zu 5 Jahren beantragt werden. Es wird erwartet, dass die Hochschule einen Eigenbeitrag von rund 50 % der Gesamtfördersumme (rd. 50% zukunft.niedersachsen, rd. 50 % Hochschule) übernimmt. Die Höhe der Gesamtfördersumme bemisst sich nach dem individuell kalkulierten Bedarf, der im Antrag ausführlich begründet werden muss.

Beantragt werden können zusätzliche, über die Grundausstattung hinausgehende Ausstattungsmittel:

  • Personalmittel,
  • Geräteausstattungen oder andere Sachmittel,
  • Mittel für digitale Infrastrukturen und Dateninfrastrukturen,
  • Reisemittel,
  • Mittel für die Erprobung und Etablierung neuer forschungsbasierter Lehrformate,
  • Mittel für Vorhaben der Wissenschaftskommunikation.

4. Antragsprozess und Antragsunterlagen

Die Anträge können laufend durch die Leitung einer niedersächsischen Hochschule beim MWK (Ref. 12) gestellt werden. Die Anträge werden kurzfristig durch Vertreter:innen der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen sowie des MWK und der VolkswagenStiftung begutachtet.

5. Folgende Anlagen sind als PDF-Dateien hochzuladen:

  1. Anschreiben
  2. Antragsdarstellung (insgesamt nicht mehr als 15 Seiten, 12 pt, 1,5-zeilig)
    Die Antragsdarstellung soll folgende Angaben enthalten:
    • Strategische Einbettung der Professur in die Hochschule und ihr Umfeld (Darlegung der besonderen Profilbildung für die Hochschule, Einbettung in bestehende und geplante Schwerpunkte, Potenzial für Kooperationen, langfristiger Entwicklungsplan.)
    • Differenzierte Angaben zu den zusätzlichen Eigenleistungen der Hochschule im Rahmen der Berufungs- oder Bleibeverhandlung und zu den strukturellen Rahmenbedingungen bzw. der Grundausstattung (z.B. Werkstätten, Archive, Gerätenutzung, Personalkonzept)
  3. Angebote für Geräte (wenn möglich nur eine pdf-Datei): Bei Großgeräten nach Art. 91 b GG ist als Betrag der 50prozentige Landesanteil anzugeben (DFG-Großgeräteverfahren).
  4. Zeit- und Kostenplan-Erläuterungen mit kurzen Begründungen der einzelnen Kostenpositionen inkl. Eigenleistung. Hierzu ist der Finanzierungsplan in der vorgesehenen Excel-Datei auszufüllen.
  5. CV und Publikationsliste

6. Kontakt

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 12
Ute Rocker
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Telefon: 0511/120 – 2443
E-Mail: ute.rocker@mwk.niedersachsen.de
https://www.mwk.niedersachsen.de/

Stand: März 2023