Antragstellung: vorherige Beratung durch die VolkswagenStiftung empfohlen

Kern des Programms zukunft.niedersachsen ist eine aufeinander abgestimmte Kombination aus Personen-, Projekt und Infrastrukturförderung, insbesondere um die niedersächsische Wissenschaftslandschaft für anstehende Transformationsprozesse optimal zu positionieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit national und international dauerhaft zu stärken.

Mit den 3 Förderlinien der „Niedersachsen-Professuren“ sollen im Rahmen der Personenförderung gezielt internationale Spitzenkräfte, leistungsstarke Nachwuchswissenschaftler:innen und für die Hochschulstandorte profilgebende Forscher:innenpersönlichkeiten nach Niedersachsen geholt bzw. an den Standort gebunden werden.

Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Personenförderung – zusätzliche Ausstattungsmittel
Zielgruppe: Exzellente, international ausgewiesene Wissenschaftler:innen
Fördersumme: Die Höhe der Antragssumme entspricht dem individuell kalkulierten Bedarf; eine Ko-finanzierung in Höhe von rd. 25 % wird vorausgesetzt
Förderdauer: bis zu 5 Jahren

1. Ziele der Förderlinie

Die Förderlinie 1 „Niedersachsen-Professur“ adressiert die Gewinnung von Ausnahme-Wissenschaftler:innen, die durch fachliche Exzellenz in Kombination mit langjähriger (Führungs-)Erfahrung im Wissenschaftssystem in herausragendem Maße profil- und strukturbildend für den Hochschulstandort und darüber hinaus wirken können. Angesichts der hohen Anforderungen ist die Zahl der Förderfälle auf drei pro Jahr begrenzt.

Explizit soll diese Förderung den Universitäten eine wettbewerbsfähige Ausstattung ermöglichen, um durch Direktansprache geeigneter Kandidat:innen unter Verzicht auf Ausschreibung gemäß §26. Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NHG zu gewinnen.

2. Förderangebot

Zielgruppe

Exzellente, international hervorragend ausgewiesene Wissenschaftler:innen

Förderkriterien
  • Einbettung der Professur in hochschulstrategischen Rahmen,
  • Qualifikation und Forschungsprofil der Person, nachgewiesen durch bspw:
    • Preise und Auszeichnungen wie z.B. Humboldt-Professur, Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis, ERC Advanced Grant, ERC Synergy Grant oder internationale Äquivalente,
    • wissenschaftliche Expertise oder Funktion wie z.B. Sprecher:innenschaft eines Exzellenzclusters, eines DFG-Sonderforschungsbereichs, Institutsdirektion oder Leitung einer bedeutenden Abteilung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung.
Art und Dauer der Förderung

Zusätzliche Ausstattungsmittel über 5 Jahre. Es wird erwartet, dass die Hochschule einen Eigenbeitrag von rund 25% der Gesamtfördersumme (rd. 75% zukunft.niedersachsen, rd. 25% Hochschule) übernimmt. Die Höhe der Gesamtfördersumme bemisst sich nach dem individuell kalkulierten Bedarf, der im Antrag ausführlich begründet werden muss.

Beantragt werden können zusätzliche, über die Grundausstattung hinausgehende Ausstattungsmittel:

  • Personalmittel,
  • Geräteausstattungen oder andere Sachmittel,
  • Reisemittel,
  • Mittel für die Erprobung und Etablierung neuer forschungsbasierter Lehrformate,
  • Mittel für Wissenschaftskommunikationsvorhaben.

3. Antragsprozess und Antragsunterlagen

Die Antragstellung sollte erst nach einer Beratung durch die VolkswagenStiftung erfolgen. Anträge müssen online (in deutscher oder englischer Sprache) über das Antragsportal der Volkswagenstiftung und postalisch eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich dort auch im Vorfeld Ihrer Bewerbung im Dokument „Anleitung und Tipps„!

Die Antragstellung erfolgt durch die Hochschule. Die Begutachtung erfolgt zeitnah durch ein wissenschaftliches, interdisziplinär besetztes Standing Panel.
Folgende Anlagen sind als PDF-Dateien hochzuladen:

  1. Anschreiben
  2. Zusammenfassung (jeweils ½ Seite in deutscher und englischer Sprache)
  3. Antragsdarstellung (insgesamt nicht mehr als 10 Seiten, 12 pt, 1,5-zeilig):
    Die Antragsdarstellung soll folgende Angaben enthalten:
    • Strategische Einbettung der Professur in die Hochschule und ihr Umfeld (Darlegung der besonderen Profilbildung für die Hochschule, Einbettung in bestehende und geplante Schwerpunkte, Potenzial für Kooperationen, langfristiger Entwicklungsplan.)
    • Arbeitsplan für den Förderzeitraum
    • Differenzierte Angaben zu den Eigenleistungen der Hochschule und zu den strukturellen Rahmenbedingungen (z.B. Werkstätten, Archive, Gerätenutzung, Personalkonzept)
    • Angaben über Förderungen von anderer Seite (Projekte mit Titel,
      Laufzeit, Umfang der Förderung und Förderinstitution), ggf. Abgrenzung zu dem beantragten Vorhaben
  4. Zeit- und Arbeitsplan (tabellarisch)
  5. Angebote für Geräte (wenn möglich nur eine pdf-Datei): Bei Großgeräten nach Art. 91 b GG ist als Betrag der 50prozentige Landesanteil anzugeben (DFG-Großgeräteverfahren).
  6. Institutionelle Stellungnahme zur wissenschaftlichen Qualifikation gemäß der Förderkriterien (inkl. Nachweise).
  7. Kostenplan-Erläuterungen mit kurzen Begründungen der einzelnen Kostenpositionen inkl. Eigenleistung. Hierzu ist der vorgesehene Finanzierungsplan (siehe hier verlinkte Excel-Datei (ZIP)) auszufüllen.
  8. CV und Publikationsliste
  9. (Verbindliche) Erklärungen der Universität (zwischen Universitätsleitung sowie Fakultät und/oder Fachbereich abgestimmt und von diesen Gremien unterschrieben) (ist im Portal unter „sonstige Anlagen“ hochzuladen)
    Die verbindliche Erklärung soll folgende Informationen enthalten:
    1. Wissenschaftliche Gesamtausrichtung der jeweiligen Fakultät und
      des Fachbereichs
    2. Inhaltlich-strategische Zielsetzung und personelle Planung für die
      nächsten fünf bis zehn Jahre
    3. Rahmenbedingungen und Einpassung des thematischen Fokus der neuen Professur
    4. Bei geplantem Ausschreibungsverzicht gem. § 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NHG:
      • Zusage der Hochschule nach Abstimmung in den zuständigen Gremien, dass eine W3-Stelle zur Verstetigung bereitsteht und diese unter Verzicht auf Ausschreibung nach § 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NHG vorgesehen ist.
      • Beifügen des mit dem MWK abgestimmten Qualitätssicherungskonzepts nach § 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NHG.

Kontakt

Dr. Harald Barre
E-Mail: barre@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511 83 81-247

Administration:
Simone Künnecke
E-Mail: kuennecke@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511 83 81-255

VolkswagenStiftung
Kastanienallee 35
30519 Hannover
https://www.volkswagenstiftung.de

Stand: März 2023