Antragsfrist: keine – stichtagsunabhängig

zukunft.niedersachsen fördert Investitionen in die Zukunftsfelder Transformation, Digitalität und Spitzenforschung und insbesondere in Vorhaben, die innerhalb kurzer Zeit eine spürbare Wirkung entfalten, den Fortschritt in Zeiten des Wandels unterstützen und erforderliche systemische Veränderungen vorantreiben.

Das Programm zielt darauf ab, die wissenschaftlichen Bibliotheken in Niedersachsen bei der Erprobung und Einführung innovativer Methoden und Verfahren in folgenden zwei Bereichen zu unterstützen:

  • Handlungsfeld 1: digitale Texterkennung von historischen bzw. zeitgeschichtlichen Dokumenten und Druckerzeugnissen
  • Handlungsfeld 2: digitale Langzeitarchivierung
Förderbereich: Wissenschaftliche Bibliotheken/Institutionen der Forschungsinfrastruktur
Art der Förderung: Projektförderungen zur digitalen Langzeitarchivierung sowie zu innovativen Methoden und Verfahren der digitalen Texterkennung
Zielgruppe: Wissenschaftliche Bibliotheken und Bibliotheksverbünde des Landes Niedersachsen
Fördersumme: bis zu 250.000 EUR pro Antrag
Förderdauer: maximal 3 Jahre

1. Zielsetzung

Die Wissenschaftlichen Bibliotheken in Niedersachsen weisen durch die Strukturen des Niedersächsischen Beirats für Bibliotheksangelegenheiten einen hohen Vernetzungs- und Koordinierungsgrad auf, die eine gemeinschaftliche und aufeinander abgestimmte Berücksichtigung aus dem digitalen Wandel entstehender Herausforderungen für Nutzende, Publizierende, Verlage, und Bibliotheken ermöglichen. Zentrale Einrichtungen wie die SUB Göttingen, die Technische Informationsbibliothek sowie die Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes können dabei aufgrund ihrer Größenvorteile Vorbildrollen wahrnehmen und kleinere Einrichtungen bei Aufbau und Optimierung ihrer Infrastrukturen unterstützen. Für Repositorien für Forschungsdaten in Niedersachsen, insbesondere die in NFDI-Konsortien integriert sind, wird ein neuer landesweiter Verbund gegründet.

Mit dem Programm sollen bereits eingeleitete Digitalisierungsprozesse in den Einrichtungen gestärkt und Impulse für weitere Anstrengungen gesetzt werden, um die Leistungsfähigkeit der Wissenschaftlichen Bibliotheken im Zuge des digitalen Wandels zu erhalten und ihre zentrale Dienstleistungsfunktion als forschungsunterstützende Einrichtungen zu stärken.

Die Förderung zielt darauf ab, die wissenschaftlichen Bibliotheken als Institutionen der Forschungsinfrastruktur bei der Erprobung und Einführung innovativer Methoden und Verfahren in den Bereichen der digitalen Langzeitarchivierung sowie der digitalen Texterkennung von historischen bzw. zeitgeschichtlichen Dokumenten und Druckerzeugnissen zu unterstützen.

2. Förderangebot

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Bibliotheken des Landes Niedersachsen, die Technische Informationsbibliothek (Handlungsfeld 1) sowie die Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbunds (VZG).

Unterstützt werden zwei Handlungsfelder mit Vorhaben bis zu 250.000 EUR für max. 3 Jahre:

Handlungsfeld 1: Innovative Ansätze der Digitalisierung historischer und zeitgeschichtlicher Dokumente und Druckerzeugnisse

Wissenschaftliche Bibliotheken können – ggf. in Zusammenarbeit mit Praxispartnern – neue Ansätze zur Digitalisierung zeitgeschichtlicher und historischer Dokumente und Druckerzeugnisse zum Zweck eines niedrigschwelligen Zu- und Umgangs für Forschende und die interessierte Öffentlichkeit beantragen. Hierfür können auch KI-gestützte Methoden der Texterkennung eingesetzt werden. Dabei können die Entwicklungsprozesse von Optical Character Recognition (OCR) zu Intelligent Character Recognition (ICR) und Intelligent Document Processing (IDP) ebenso wie innovative Ansätze im Bereich der Semantik oder der qualitätsgesicherten Transkription einschließlich Layoutaspekten sowie im Umgang mit sicherungsbedürftigem Urmaterial (Entsäuerung etc.) berücksichtigt werden.

Handlungsfeld 2: Digitale Langzeitarchivierung

In Niedersachsen verfügen rund 30 wissenschaftlichen Bibliotheken, Landesbibliotheken und Landesmuseen und vergleichbaren Einrichtungen über ein breites Spektrum an elektronischen Inhalten, deren langfristige Bereitstellung und Nutzung für den Forschungsstandort Niedersachsen sowie die Erhaltung des kulturellen Erbes von großer Bedeutung sind. Gleichzeitig erlaubt die Digitalisierung physischer Medieninhalte eine einfachere und verlässlichere, auch langfristige Zugänglichkeit sowie eine effizientere Nutzung knapper Nutzungs- und Magazinflächen. Die Technische Informationsbibliothek entwickelt derzeit für Niedersachsen Landeslizenzen zur digitalen Langzeitarchivierung sowie Arbeitsprozesse und Nutzungskonzepte.

Andere wissenschaftliche Bibliotheken können die Förderung begleitender innovativer Einzelvorhaben zur digitalen Langzeitarchivierung beantragen. Diese Vorhaben sind im Rahmen der unter Federführung der Technischen Informationsbibliothek entwickelten Landeslizenz zur digitalen Langzeitarchivierung zu entwickeln. Die beantragenden wissenschaftlichen Bibliotheken verpflichten sich, bei der Projektdurchführung mit dem durch die Technische Informationsbibliothek koordinierten übergeordneten Projekt einer Landeslizenz eng zusammenzuarbeiten.

Für beide Handlungsfelder können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 250.000 EUR beantragt werden für

  • Personalmittel
    je Antrag bis zu zwei Stellen Wissenschaftliche Mitarbeitende (1,0 TV-L EG 13) bzw. eine Postdocstelle (1,0 TV-L 14) und eine nicht-wissenschaftliche Stelle (1,0 TV-L 9b).
    (Hinweis: Für die Kalkulation sind die Durchschnittssätze des Niedersächsischen Finanzministeriums maßgebend (siehe Anlage). Die im Antragsportal der VolkswagenStiftung beim Kostenplanformular aufgeführten Sätze gelten in dieser Ausschreibung nicht)
  • Spezialsoftware (Lizenzen) und Geräte
    (Hinweis: maximal 20 % der Antragssumme)
  • Druck- bzw. Publikationskosten (Open Access)

3. Antrags- und Auswahlverfahren

Die Antragstellung erfolgt online fortlaufend über das Antragsportal der VolkswagenStiftung. Bitte wählen Sie dort in der Förderinitiative „Digitalität der Wissenschaftlichen Bibliotheken“ Handlungsfeld 1 oder Handlungsfeld 2. Die Begründung für die verschiedenen Kostenpositionen erfolgt direkt im Antragsportal. Bei technischen Fragen zur Nutzung des Portals wenden Sie sich bitte an support@volkswagenstiftung.de.

Die Begutachtung wird durch die VolkswagenStiftung organisiert. Expert:innen aus den Bereichen Digitalität und Wissenschaftliche Bibliotheken begutachten die Förderungswürdigkeit der Anträge. Auf der Grundlage der gutachterlichen Empfehlungen entscheidet das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur über die Anträge.

4. Checkliste zur Antragstellung

Im Antragsportal sind Formulare mit Angaben zu Antragsteller:in, Mitantragsteller:innen, Projekttitel, Laufzeit, Kostenplan mit Begründungen und die rechtliche Erklärung auszufüllen. Darüber hinaus sind folgende Informationen als Anlagen (pdf-Dateien) hochzuladen:

  1. Anschreiben des Präsidiums bzw. der Bibliotheksleitung
  2. Zusammenfassung (1 Seite)
  3. Antragsdarstellung (maximal 10 Seiten) in deutscher Sprache mit den folgenden Angaben:
    1. Darstellung des Vorhabens und des innovativen Beitrags zur Digitalisierung der antragstellenden Bibliothek und ihrer Bestände
    2. Vorstellung des Projektteams mit Aufgabenverteilung und technischer/rechtlicher Expertise
    3. Einordnung in das wissenschaftliche Umfeld bzw. in die niedersächsische Bibliothekslandschaft sowie bestehender Kooperationen.
    4.  Angaben zu den Eigenleistungen der wissenschaftlichen Bibliothek bzw. des Bibliotheksverbunds und zu den strukturellen Rahmenbedingungen (z.B. Werkstätten, Archive, Gerätenutzung)
  4. Zeit- und Arbeitsplan
  5. Kurz-CV der Antragstellenden und des Projektteams (je max. 2 Seiten)
  6. Verbindliche institutionelle Stellungnahme der wissenschaftlichen Bibliothek (d.h. zwischen Hochschul- bzw. Bibliotheksleitung und den antragstellenden Abteilungen/Fachbereichen abgestimmt; unterschrieben von der Hochschul- bzw. Bibliotheksleitung) über die folgenden Punkte (ist im Portal unter „sonstige Anlagen“ hochzuladen):
    1. Einbettung des Vorhabens in die thematischen Schwerpunktsetzungen der Gesamtinstitution.
    2. Bestätigung, dass die Kosten für die Beschaffung von Infrastrukturen, erforderlicher Spezialsoftware und Geräten 20 % der Gesamtantragssumme nicht überschreiten, diese nicht zur Grundausstattung gehören und für das Vorhaben erforderlich sind sowie die laufenden Kosten im Rahmen der verfügbaren Mittel gedeckt werden. Die Anschaffung ist möglichst zu Beginn des Förderzeitraums zu realisieren.
  7. Formular „Erklärung der Zuwendungsempfänger“ (bitte nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular und laden Sie das Dokument als „Sonstige Anlage“ hoch). 

5. Kontakt

VolkswagenStiftung

Dr. Franz Dettenwanger
Tel.: 0511 83 81-217, E-Mail: dettenwanger@volkswagenstiftung.de

Simone Künnecke
Tel.: 0511 83 81-255, E-Mail: kuennecke@volkswagenstiftung.de

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Andreas May
Tel.: 0511 120-2508, E-Mail: andreas.may@mwk.niedersachsen.de

Tabellen der Durchschnittssätze zur Aufstellung des HPE 2024 (Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 29.11.2021) EG02 - 43.905 €; EG 02Ü - 48.323 €; EG 03 - 46.274 €; EG 04 - 47.019 €; EG 05 - 50.956 €; EG 06 - 53.253 €; EG 07 - 55.257 €; EG 08 - 57.705 €; EG 09a - 61.752 €; EG 09b - 64.649 €; EG 10 - 69.342 €; EG 11 - 76.824 €; EG 12 - 85.948 €; EG 13 - 77.402 €; EG 13Ü - 101.440 €; EG 14 - 89.655 €; EG 15 - 102.163 €.