1. Wissenschaftspolitischer Hintergrund und Förderziel

Europa und die Europäische Union – als freiheitliches Friedens- und Wohlstandsmodell der vergangenen Jahrzehnte – muss sich neu erfinden. Starke europäische Regionen wie Niedersachsen können dabei eine wichtige Rolle übernehmen, wenn sie lokale und regionale Initiativen in einer europäischen Perspektive denken und neue Impulse aus dem Zusammenwirken mit anderen europäischen Regionen für Wissenschaft, Innovation und Kultur fruchtbar machen.

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ist davon überzeugt, dass die europäische Zusammenarbeit unverzichtbar ist für die Entwicklung von Wissenschaft und Forschung in Niedersachsen. Gleichzeitig können die niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen wichtige Impulse für die europäische Wissenschafts- und Forschungslandschaft beisteuern und damit einen Beitrag für die Neugestaltung Europas leisten.

Das MWK verstärkt seine europapolitischen Aktivitäten und verfolgt dabei folgende Ziele:

I. Innovationen fördern und Innovationsfähigkeit sichern

Indem die forschungsbasierte Innovation in Niedersachsen gefördert wird, trägt Niedersachsen auch zur Innovationsfähigkeit Europas bei.

II. Wettbewerbsfähigkeit stärken und Wettbewerb unterstützen

Indem die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen gestärkt wird, wird Europas Stellung im globalen Wissenschaftswettbewerb unterstützt.

III. Europäische Perspektive schärfen und Zusammenleben sichern

Indem die europäische Perspektive der niedersächsischen Wissenschafts- und Kultureinrichtungen geschärft wird, wird ein Beitrag zur Bildung der europäischen Identität geleistet.

Den niedersächsischen Hochschulen als akademischen Ausbildungsstellen, als Orten der Forschung und Motoren der Innovation kommt hierbei eine herausragende Bedeutung zu. Die Europäische Kommission bietet mit ihren Instrumenten der Wissenschafts- und Forschungsförderung vielfältige Anknüpfungspunkte für die Niedersächsischen Hochschulen mit ihren Forschungsschwerpunkten. Neben dem für die kommende Förderperiode ab 2021 geplanten Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon Europe“ und der Fortschreibung des Bildungs- und Mobilitätsprogramm „Erasmus+“ gibt es weitere Programme, die für die Weiterentwicklung von Wissenschaft, Forschung und Innovation an den niedersächsischen Hochschulen zukunftsorientierte Potenziale bieten. Zu nennen sind hier beispielweise die Programme „Digital Europe“ und „Creative Europe“. Außerdem gilt es, die Synergien mit den Programmen der Strukturfonds zu nutzen, um forschungsgetriebene Innovation mit den Aspekten der regionalen Entwicklung zusammenzubringen.

Für die niedersächsischen Hochschulen bedeutet dies, die verschiedenen Programmelemente von „Horizon Europe“ aufzugreifen und mit den wissenschaftlichen Kompetenzen in Niedersachsen zusammenzubringen. Das gilt für die Grundlagenforschung im European Research Council genauso wie für die Aktivitäten der transferorientierten Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in der zweiten Säule des Programms. Dort werden sechs inhaltliche Cluster benannt, die weitreichende Anknüpfungspunkte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Niedersachsen bieten:

  • Gesundheit
  • Sicherheit
  • Inklusive Gesellschaft
  • Digitalisierung und Industrie
  • Klima, Energie und Mobilität
  • Lebensmittel und natürliche Ressourcen

Auch die inhaltliche Konkretisierung für den Budget-Anteil der sogenannten fünf Missionen bietet für Niedersachsens Forschungs- und Innovationslandschaft vielfältiges Potenzial.

  • Anpassung an den Klimawandel, inklusive gesellschaftlicher Anpassung
  • Krebs
  • Gesunde Ozeane, Meere, Küsten- und Inlandsgewässer
  • Klimaneutrale „Smart Cities“
  • Bodengesundheit und Nahrung

Mit dem European Innovation Council hält die EU-Kommission zudem ein weiteres Instrument bereit, um die Weiterentwicklung forschungsorientierter Innovation bis zur Marktreife zu befördern.

Mit Blick auf die Ausrichtung der europäischen Wissenschafts- und Forschungspolitik und vor dem Hintergrund der von der EU geplanten Förderkulisse unterstützt das MWK die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die relevanten Organisationseinheiten der Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG sowie der aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen darin, ihre europabezogenen Initiativen sowie ihre Aktivitäten in der Exzellenz- und Verbundforschung in folgenden Bereichen weiter auszubauen.

a. Vernetzung und Kooperationsaufbau

Das niedersächsische Engagement zur Ausgestaltung europäischer Forschungspolitik soll unterstützt werden, um die fachliche Expertise und Kompetenz in europäischen Wissenschaftsstrukturen zu stärken. Das MWK fördert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Niedersachsen, die sich in entsprechenden Beratungsgremien engagieren.

Zur Initiierung gemeinsamer Forschungsaktivitäten mit europäischen Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie fördert das MWK Maßnahmen zum Aufbau und zur Vertiefung von Kooperationen.

b. Beteiligung an europäischen Ausschreibungen

Die Antragsaktivität niedersächsischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in europäischen Förderprogrammen wird unterstützt, um die Beteiligung Niedersachsens an europäischen Verbundprojekten und im ERC zu erhöhen.

c. Präsentation niedersächsischer Forschungsschwerpunkte

Die Präsentation niedersächsischer Forschungsstärken auf europäischer Ebene mit dem Ziel, Kooperationen für die weitere Zusammenarbeit zu initiieren und gemeinsame Verbundanträge zu befördern, wird unterstützt.

Eine Förderung zur Vorbereitung von Anträgen für Mittel aus den europäischen Strukturfonds (EFRE, ESF) ist ausgeschlossen.

2. Fördermaßnahmen, Fördergegenstände und Förderformate

Die Förderung im Rahmen dieses Europa-Programms wird flexibel gestaltet. Förderfähig sind Maßnahmen

  • zur Initiierung und Festigung von Kooperationen mit dem Ziel der Konsortienbildung für eine gemeinsame Antragstellung,
  • zur Vorbereitung von EU-Anträgen,
  • zur Unterstützung des Engagements in wissenschaftspolitischen Gremien der EU, bei fachbezogener Beratungstätigkeit für die EU-Kommission und bei der Sondierung mit wissenschaftspolitischen Akteuren in Brüssel
  • sowie zur Präsentation niedersächsischer Forschungsstärken in Brüssel.

Dabei können folgende Fördergegenstände als förderfähig berücksichtigt werden:

  • Reisekosten
  • Veranstaltungskosten
  • Projektbezogene Personalkosten
  • Sach- und Dienstleistungskosten

Zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der möglichen Fördergegenstände sind folgende Förderformate denkbar:

1. Niedersachsen FIT: Forschungs- und Innovations-Tage in Brüssel zur Präsentation niedersächsischer Forschungsstärken und Innovationsideen. Voraussetzung ist die Beteiligung aus mindestens zwei zur Antragstellung berechtigten Einrichtungen.

Die Räumlichkeiten der niedersächsischen Landesvertretung können Landeseinrichtungen aus Niedersachsen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. (Handreichung siehe Anlage 1).

2. Niedersachsen BEREIT: Maßnahmen zur Vorbereitung von Anträgen für EU-Förderprogramme. Vorstellbar sind hier auch Maßnahmen zur Unterstützung von Antragstellerinnen und Antragstellern. Ergänzend können ebenfalls Maßnahmen zur Präsentation von Antragsthemen und Kooperationsideen bei der EU berücksichtigt werden. Voraussetzung ist die Beteiligung mindestens eines weiteren europäischen Partner (außer: ERC-Anträge).

3. Niedersachsen KONSORT: Maßnahmen zum Aufbau und zur Festigung von Konsortien mit dem Ziel, federführend als Konsortialführer europäische Kooperationen auszubauen und die gemeinsame Antragstellung in EU-Förderprogrammen zu initiieren. Ergänzend können ebenfalls weitere Maßnahmen zur Antragsvorbereitung oder zur Präsentation von Antragsthemen und Kooperationsideen bei der EU berücksichtigt werden. Voraussetzung ist die Beteiligung mindestens eines weiteren europäischen Partners.

Die oben genannten Fördergegenstände können für die drei Förderformate Niedersachsen FIT, Niedersachsen BEREIT und Niedersachsen KONSORT individuell kombiniert werden. Möglich ist auch die Beantragung von Mitteln für weitere Fördermaßnahmen, die dem Ziel dieser Ausschreibung dienlich sind, bei entsprechender Begründung.

Die Beteiligung von nicht zur Antragsstellung berechtigten Einrichtungen (z.B. privatwirtschaftliche Unternehmen, nicht-wissenschaftlichen Einrichtungen, Einrichtungen und privatwirtschaftliche Unternehmen außerhalb Niedersachsen) ist möglich und je nach Antragsziel erwünscht.

Pro Antrag kann eine Förderung bis zu 80.000 EUR beantragt werden. Bei der Beantragung können für die einzelnen Förderformate folgende Richtwerte zugrunde gelegt werden:

Niedersachsen FIT: 5.000 bis zu 10.000 EUR

Niedersachsen BEREIT: 10.000 bis zu 40.000 EUR

Niedersachsen KONSORT: bis zu 80.000 EUR

Die beantragten Mittel sind durch eine kurze Kostenübersicht zu begründen. Die Projektlaufzeit kann bis zu 18 Monate betragen.

3. Antragsstellung, Bewilligung und Mittelverwendung

Für die geplanten Maßnahmen sind folgende Stellen bzw. Personen antragsberechtigt:

  • Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG sowie der aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen Niedersachsens.
    Anträge im Bereich von Forschung und Innovation (insbesondere mit Blick auf das jeweilige Rahmenprogramm der EU) sind dem zuständigen EU-Hochschulbüro bzw. den EU-Referentinnen und Referenten der jeweiligen Einrichtung anzuzeigen. Anträge im Bereich Studium und Lehre (insbesondere mit Blick auf das Bildungs- und Mobilitätsprogramm der EU „Erasmus+“) sind dem Akademischen Auslandsamt (International Office) der jeweiligen Einrichtung anzuzeigen.
  • Einrichtungen und Stellen der niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG sowie der aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen zur strukturellen Umsetzung von Fördermaßnahmen.

Eine Antragstellung erfolgt je nach Zuständigkeit über das zuständige EU-Hochschulbüro bzw. die EU-Referentinnen und Referenten oder über das Akademische Auslandsamt (International Office) der jeweiligen Hochschule bzw. entsprechenden Stellen der jeweiligen regionalen Forschungseinrichtung.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Das Präsidium der Hochschule bzw. die Leitung der regionalen Forschungseinrichtung ist über eine Antragstellung in diesem Programm zu unterrichten.

Für die Antragstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antragsformular mit Kurzbeschreibung der Fördermaßnahme, des Antragsziels und einer Kostenübersicht sowie der Bestätigung, das jeweilige EU-Hochschulbüro bzw. das Akademische Auslandsamt (International Office) und das Hochschulpräsidium bzw. die Leitung der Einrichtung informiert zu haben.
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf (max. drei Seiten), ggf. mit Hinweis auf EU-Erfahrungen.

Für die Antragstellung von Einrichtungen und Stellen der niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG sowie der aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antragsformular mit Kurzbeschreibung der Fördermaßnahme, des Antragsziels, einer Kostenübersicht und der Angabe der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie der Bestätigung, das Hochschulpräsidium bzw. die Leitung der Einrichtung informiert zu haben.

Der Antrag ist im Referat 15 „Europa, Internationales“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur einzureichen. Eine Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Plausibilität von Fördermaßnahme und Förderziel in der Regel innerhalb von vier Wochen.

4. Mittelverwendung und Förderverfahren

Folgende projektbezogene Personalkosten sind förderfähig:

  • Eine Verwendung der Fördermittel ist nur für zusätzliche Personalausgaben im Rahmen des beantragten Projekts möglich.

Folgende sächliche Aufwendungen sind förderfähig:

  • Reisekosten für die Projektmitarbeiterinnen und –mitarbeiter nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen.
  • Raummieten, sofern externe Räume angemietet werden.
  • Verbrauchsmaterial.
  • Bewirtung: Ausgaben für die Bewirtung sind in der Regel zuwendungsfähig im Rahmen der Bewirtungsrichtlinie der jeweiligen Hochschule bzw. Forschungseinrichtung. Sie haben sich in jedem Fall den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nachweislich zu orientieren.

Spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens ist ein Sachbericht (max. zwei Seiten, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) vorzulegen, der über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse des Projekts Auskunft gibt. Ist mit dem Vorhaben die Vorbereitung eines Antrags im Rahmen eines EU-Förderprogramms verbunden, ersetzt die Vorlage des Antrages und der Nachweis der Einreichung den Sachbericht.

5. Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:

Hendrik Wessels

Referat 15 „Europa, Internationales“

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Leibnizufer 9

30169 Hannover

Telefon: (0511) 120-2433

E-Mail: hendrik.wessels@mwk.niedersachsen.de

Anlage 1: Handreichung zum Förderformat

„Niedersachsen FIT: FORSCHUNGS- UND INNOVATIONS-TAGE in Brüssel zur Präsentation niedersächsischer Forschungsstärken und Innovationsideen“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur

Zum Ort

Die Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union ist die Vertretung Niedersachsens in Brüssel. Sie unterstützt die niedersächsische Landesregierung, bei der Umsetzung der niedersächsischen Europapolitik.

Die Landesvertretung bietet unterschiedlich große Räumlichkeiten für Besprechungen, Konferenzen und Veranstaltungen von 10 bis ca. 100 Personen. Eine Verdolmetschung Deutsch/Englisch kann realisiert werden. In allen Räumen stehen Computer und Beamer zur Verfügung. Der weitere Besprechungsraum (max. 8 Personen) ist mit einer Video- und Telefonkonferenzanlage ausgestattet.

Das Spektrum der Veranstaltungen der Landesvertretung ist breit und reicht von Konferenzen, Gesprächsrunden, Fachveranstaltungen, Vorträgen, Paneldiskussionen bis hin zu Empfängen, Präsentationen Ausstellungen und Konzerten. Einen Überblick über Veranstaltungen der Vergangenheit inkl. Fotos und einer Kurzbeschreibung findet sich auf der Internetseite der Vertretung:

Die Räumlichkeiten der Landesvertretung können Landeseinrichtungen aus Niedersachsen ohne die für Externe erforderliche Miete kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Reservierung sollte allerdings min. 2 Monate im Voraus erfolgen und ist im Falle von Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms mit dem Wissenschaftsministerium abzustimmen.

Je nach dem präferierten Veranstaltungsformat (interner Workshop zur Projektanbahnung, Arbeitstreffen, Round Table-Format, Paneldiskussion) fallen allerdings unterschiedliche Catering- und Technik-Kosten an. Hierfür kann eine Förderung aus den Mitteln des EuropaProgramms des MWK beantragt werden. Weitere Informationen sowie die Ansprechpartner (MWK, Ref. 15) finden Sie hier:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/niedersachsen-eine-starke-region-fur-forschung-und-innovation-in-europa-179348.html

Zu den Kosten (Beispielrechnungen)

  • Interner Workshop am Nachmittag, z. B. 14:00 bis 17:00 z. B. für ca. 30 Personen. Wasser, Kaffee und Kuchen 120 bis 250 Euro.
  • Öffentliche Paneldiskussion am Abend mit anschließendem Empfang für ca. 60 Personen inkl. Verdolmetschung Deutsch/Englisch 5.000 bis 6.000 Euro.
  • Öffentliche Paneldiskussion am Abend mit anschließendem Empfang für ca. 60 Personen ohne Verdolmetschung Deutsch/Englisch auf Deutsch oder Englisch 2.200 bis 3.200 Euro.
    Wird eine professionelle Moderation für die Veranstaltung benötigt, kommen 500 bis 1.700 Euro hinzu.

Eine genauere Kostenkalkulation erstellt die Landesvertretung auf Anfrage. Außerdem erfolgt später bei der Umsetzung eine Unterstützung bei der Auswahl von Caterern, Moderation, Verdolmetschung, Technik usw. Bei Beträgen über 500 Euro holt die Landesvertretung drei Angebote ein.

Geeignete Termine

Für öffentliche Veranstaltungen in Brüssel ideal sind Tage in den sog. „Ausschusswochen“ des Parlaments, in diesen Kalendern des EP in Rosa markiert:

Sitzungskalender 2023:

https://www.europarl.europa.eu/sedcms/documents/AGENDA_OUTLINES/590/EP%202023_EN.pdf

Sitzungskalender 2024:

https://www.europarl.europa.eu/sedcms/documents/AGENDA_OUTLINES/1064/Calendar%202024_EN.pdf

Am besten sind Veranstaltungen an einem Montag bis Mittwoch, da am Donnerstagabend erfahrungsgemäß schon viele Abgeordnete auf der Abreise aus Brüssel sind. So hat man Montag bis Mittwochabend sowie am Donnerstagmittag eine gute Chance, dass auch Abgeordnete aus dem Europaparlament am Workshop oder an einer Paneldiskussion teilnehmen bzw. sie selbst oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Zuhörer dabei sind. Richtet sich die Veranstaltung nicht an Abgeordnete, sondern z. B. nur an die Kommission, NGOs oder einen bekannten Personenkreis, so sind selbstverständlich auch Veranstaltungen in den anderen Wochen möglich.

Für Veranstaltungen, die für ein europapolitisches Publikum in Brüssel öffentlich (auf Einladung) zugänglich sein sollen, bietet sich ein kurzes Mittagsformat (ca. 2 Stunden mit einem kleinen Imbiss) oder eine größere Abendveranstaltung an (Beginn 18:00, 1 – 1 ½ Stunden Fachveranstaltung, anschl. Empfang). Beides könnte mit internen, nichtöffentlichen Workshops kombiniert werden, zu denen z. B. ein Experte aus der Kommission oder dem Parlament eingeladen würde.

Einladungen/Teilnehmerkreis

Die Landesvertretung pflegt eine umfangreiche Adressdatenbank zu den unterschiedlichen Politikfeldern. Die Einladung erfolgen über ein EDV-Tool für die aus der Adressdatenbank nach Stichworten Personengruppen gefiltert werden kann (z. B. „Forschung“ oder „Niedersachsenbezug“ usw.). Zusätzlich können Personen über E-Mail-Verteiler eingeladen werden oder direkt angesprochen werden. Die formale Abwicklung der Einladungen und die Verwaltung der Teilnehmerlisten übernimmt die Landesvertretung. Der Verteiler deckt u. a. das Europäische Parlament (Abgeordnete, Assistenten und Mitarbeiter), die Kommission, Vertretungen von europäischen Regionen, Bund und Länder, NGOs und Pressevertreter in Brüssel ab. Der Einladungsversand sollte drei Wochen vor dem Termin erfolgen.

Welche Personen und Personengruppen mit einer Veranstaltung erreicht werden können, hängt vom jeweiligen Thema, der aktuellen politischen Debatte in Brüssel und auch von der jeweiligen Konkurrenzlage am Tag der Veranstaltung selbst ab. Die Landesvertretung berät gern bei der Suche nach einem strategisch geeigneten Termin.

Kontakt

Bei Fragen zu Forschungsveranstaltungen in Brüssel wenden Sie sich bitte an:

Tobias Möller-Walsdorf

Forschung und Innovation, Hochschulen, Erwachsenenbildung, Kultur

Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union

Représentation de la Basse Saxe auprès de l’Union Européenne

Rue Montoyer 61

B-1000 Bruxelles Tel. +32 2 235 08 26 Fax +32 2 230 13 20

E-Mail: tobias.moeller-walsdorf@lv.niedersachsen.eu

Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Vorbereitung von EU-Anträgen, Aufbau von Konsortien für eine gemeinsame Antragstellung in EU-Förderprogrammen usw.
Zielgruppe: promovierte Wissenschaftler:innen und relevante Organisationseinheiten niedersächsischer Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG sowie der aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen
Fördersumme: 5.000 bis 80.000 EUR
Förderdauer: bis zu 18 Monate
Eine Förderung zur Vorbereitung von Anträgen für Mittel aus den europäischen Strukturfonds (EFRE, ESF) ist ausgeschlossen.