Nächste Antragsfrist: jeweils der 1. Juni und 1. Dezember eines Jahres. Wichtige Ausnahme: In 2024 muss der Dezember-Stichtag aus technischen Gründen auf den 15. November 2024 vorgezogen werden. Es handelt sich um eine einmalige Maßnahme. 

Antragstellung: vorherige Beratung durch die VolkswagenStiftung empfohlen

Kern des Programms zukunft.niedersachsen ist eine aufeinander abgestimmte Kombination aus Personen-, Projekt und Infrastrukturförderung, insbesondere um die niedersächsische Wissenschaftslandschaft für anstehende Transformationsprozesse optimal zu positionieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit national und international dauerhaft zu stärken.

Mit den 3 Förderlinien der “Niedersachsen-Professuren” sollen im Rahmen der Personenförderung gezielt internationale Spitzenkräfte, leistungsstarke Nachwuchswissenschaftler:innen und für die Hochschulstandorte profilgebende Forscher:innenpersönlichkeiten nach Niedersachsen geholt bzw. an den Standort gebunden werden.

Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Personenförderung: Zusätzliche Ausstattungsmittel, ggf. eigene Stelle
Zielgruppe: leistungsstarke Wissenschaftler:innen (Promotion max. 10 Jahre vor Stichtag), die entweder bereits einen Ruf auf eine W2-Professur erhalten haben (Rufannahme bis zu 6 Monate vor Stichtag) oder nach § 26 NHG unter Verzicht auf Ausschreibung auf eine W2-Professur berufen werden können.
Fördersumme: bis zu 2 Mio. EUR
Förderdauer: bis zu 5 Jahre

1. Zielsetzung

Die Förderlinie 2 “Niedersachsen-Impuls-Professur” adressiert Wissenschaftler:innen gegen Ende der frühen Karrierephase bis maximal 10 Jahre nach Abschluss der Promotion. Mit der Förderung soll deren weiterführendes, erhebliches Karrierepotential hinsichtlich fachlicher bzw. profil- und strukturbildender Expertise sowie mit Blick auf künftige ausgeprägte Führungsfunktionen gehoben werden (“Rising Stars”).

2. Förderangebot

2.1 Zielgruppe

Besonders qualifizierte Wissenschaftler:innen, deren Promotion maximal 10 Jahre zurückliegt und die bereits einen Ruf auf eine W2-Professur erhalten haben, oder deren Rufannahme auf eine entsprechende W2-Professur noch nicht länger als 6 Monate seit dem letzten Stichtag zurückliegt; ferner auch Juniorprofessor:innen und Leiter:innen von Nachwuchsgruppen, die nach § 26 NHG unter Verzicht auf Ausschreibung auf eine W2-Professur berufen werden können.

2.2 Förderkriterien

Besondere Qualifikation und Forschungsprofil der Person, nachgewiesen durch bspw:

  • Preise und Auszeichnungen wie z.B. ERC Starting Grant, Emmy Noether-Förderung,
  • (umfangreiche) wissenschaftliche Expertise durch z.B. Teilprojektleitung an einem Exzellenzcluster, an einem DFG-Sonderforschungsbereich, an einem DFG-Graduiertenkolleg,
  • Führungserfahrung durch z.B. Leitung einer Nachwuchsgruppe an einem Max-Planck-Institut, an einem Fraunhofer-Institut, an einem Leibniz-Institut, an einer Helmholtz-Einrichtung,
  • längere wissenschaftliche Tätigkeiten im Ausland.
2.3 Art und Dauer der Förderung

Selbstständige Leitung einer Arbeitsgruppe; in der Regel Bereitstellung einer W2-Professur (dauerhaft oder tenure nach W2) durch die Hochschule.

(Die Mittel für die W2-Stelle selbst können im Fall, dass keine Stellenausschreibung erfolgt ist bzw. der/die Wissenschaftler:in noch keinen Ruf erhalten hat, für den Förderzeitraum Gegenstand des Antrages sein).

Beantragt werden können zusätzliche, über die Grundausstattung hinausgehende Ausstattungsmittel in Höhe von bis zu 2 Mio. EUR für fünf Jahre. Gefördert werden können beispielsweise:

  • Personalmittel: “Eigene Stelle” unter den zuvor genannten Voraussetzungen; Stellen für wissenschaftlich Mitarbeitende (z.B. Post-Doc oder FWN) (es gelten die Personaldurchschnittskostensätze des Ministeriums. Ab dem 2. Jahr kann jeweils ein Inflationsausgleich von 2% einberechnet werden.),
  • Geräteausstattungen oder andere Sachmittel,
  • Auslandsaufenthalte,
  • Mittel für die Erprobung und Etablierung neuer forschungsbasierter Lehrformate,
  • Mittel für Vorhaben der Wissenschaftskommunikation.

Im Antrag muss klar adressiert und begründet sein, welche konkreten Maßnahmen / Mittel für die geplante Professur erforderlich sind.

3 Antragsprozess und Antragsunterlagen

Die Antragstellung erfolgt durch die Wissenschaftler:in jeweils zum 1. Juni oder zum 1. Dezember.

Eine interdisziplinäre wissenschaftliche Kommission begutachtet die Anträge und lädt die Kandidat:innen zur Präsentation ihres Vorhabens ein. Bei hohen Antragsaufkommen kann es ggf. zu einer Vorauswahl durch die Begutachtungskommission kommen.

Reichen Sie Ihren Antrag ab Mitte Januar 2025 über das neue Förderportal der VolkswagenStiftung ein. Der entsprechende Link wird an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie sich gerne an die unten angegebenen Kontaktpersonen wenden. Im Antragsportal sind Formulare mit Angaben zu Antragsteller:in, Mitantragsteller:innen, Projekttitel, Laufzeit, Kostenplan mit Begründungen und die rechtliche Erklärung auszufüllen. Darüber hinaus sind folgende Informationen als Anlagen (pdf-Dateien) hochzuladen:

  1. Anschreiben (in englischer Sprache)
  2. Zusammenfassung (jeweils ½ Seite in deutscher und englischer Sprache)
  3. Antragsdarstellung (in englischer Sprache) (insgesamt nicht mehr als 15 Seiten, 12 pt, 1,5-zeilig)
    Die Antragsdarstellung soll folgende Angaben enthalten:

    • Ausführliche Darstellung der thematischen Ausrichtung der Professur (Begründung des Innovationsgehalts auch in Bezug zum internationalen Forschungsstand, Schilderung der in dem angestrebten Arbeitsgebiet erforderlichen Methoden, Zukunftsperspektiven),
    • Ausgearbeitetes Konzept für die Forschung mit Arbeits- und Zeitplan sowie für die Lehre einschließlich Angaben zum zeitlichen Umfang (mindestens zwei, höchstens vier Semesterwochenstunden),
    • Darstellung des wissenschaftlichen Umfeldes sowie bestehender Kooperationen sowohl vor Ort als auch regional, national und international mit Angaben über den Arbeitsbereich der kooperierenden Wissenschaftler:innen,
    • Angaben zu den Eigenleistungen der Hochschule und zu den strukturellen Rahmenbedingungen (z.B. Werkstätten, Archive, Gerätenutzung, Personalkonzept)
    • Angaben über Förderungen von anderer Seite (Projekte mit Titel,
      Laufzeit, Umfang der Förderung und Förderinstitution), ggf. Abgrenzung zu dem beantragten Vorhaben,
  4. Arbeits- und Zeitplan (in englischer Sprache) (tabellarisch)
  5. Angebote für Geräte (wenn möglich nur eine pdf-Datei): Bei Großgeräten nach Art. 91 b GG ist als Betrag der 50-prozentige Landesanteil anzugeben (DFG-Großgeräteverfahren).
  6. CV und Publikationsliste
  7. (Verbindliche) Institutionelle Stellungnahme der Hochschule zwischen Hochschulleitung sowie den zuständigen Gremien von Fakultät und/oder Fachbereich abgestimmt; unterschrieben von der Hochschulleitung (ist im Portal unter “sonstige Anlagen” hochzuladen)
    Die verbindliche Stellungnahme soll insbesondere folgende Informationen enthalten:
    • Wissenschaftliche Gesamtausrichtung der jeweiligen Fakultät und
      des Fachbereichs,
    • Inhaltlich-strategische Zielsetzung und personelle Planung für die
      nächsten fünf bis zehn Jahre,
    • Rahmenbedingungen und Einpassung des thematischen Fokus der Professur
    • Zustimmung zur reduzierten Lehrverpflichtung (2-4 SWS),
    • Bei geplantem Ausschreibungsverzicht gem. § 26 Abs. 1 S. 2 NHG: Zusage der Hochschule nach Abstimmung in den zuständigen Gremien, dass eine W2-Stelle zur Verstetigung bereitsteht und der Verzicht auf Ausschreibung nach § 26 Abs. 1 S. 2 Nr. … NHG (Nummer durch Hochschule anzugeben) vorgesehen ist.

4 Kontakt

Dr. Harald Barre
E-Mail: barre@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511 83 81-247

Administration:
Simone Künnecke
E-Mail: kuennecke@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511 83 81-255

VolkswagenStiftung
Kastanienallee 35
30519 Hannover
https://www.volkswagenstiftung.de

Bei Fragen zum Ausgabenplan:
Ute Rocker
E-Mail: ute.rocker@mwk.niedersachsen.de
Tel. +49 511 120 2443
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 12 – Naturwissenschaften, Forschungsethik
Leibnizufer 9
30169 Hannover