Nächster Stichtag: 3. November 2026 (12 Uhr)

Die vorliegende Ausschreibung unterstützt den Aufbau und die Umsetzung eines Konsortiums zum Thema „Klimawandel, Gerechtigkeit, Gesellschaft: Just Transition“ im Rahmen der Klima.Zukunftslabore des Zentrum Klimaforschung Niedersachsen. Ziel des Zentrum Klimaforschung Niedersachsen und der Klima.Zukunftslabore ist die Entwicklung von fächerübergreifenden Lösungen für eine sichere und gerechte Klimazukunft und der Aufbau und Erweiterung eines breiten Netzwerkes für Klima- und Klimafolgenforschung in Niedersachsen und darüber hinaus. Durch inter- und transdisziplinäre Forschung und die Verknüpfung von Hochschulforschung, außeruniversitärer Forschung sowie Praxispartner:innen aus Wirtschaft und Gesellschaft sollen dringend notwendige Ansätze für die Veränderung unserer Lebens- und Wirtschaftsweise entwickelt werden, um diese langfristig ökologisch, sozial und ökonomisch tragbar zu machen.

Fachgebiet: interdisziplinäre und transdisziplinäre Ansätze
Art der Förderung: Forschungskonsortien (bestehend aus mindestens zwei verschiedenen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und einem Praxispartner mit Sitz in Niedersachsen)
Zielgruppe: wissenschaftliche Forschungseinrichtungen mit Sitz in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit externen Partnern
Fördersumme: bis zu 5,0 Mio. EUR (exklusive VIAP)
Förderzeit: bis zu 6 Jahre

1. Zielsetzung

Die Wissenschaft und insbesondere fächerübergreifende Forschung nehmen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung fundierter Lösungsstrategien zur Vermeidung, Reduktion und Anpassung an den Klimawandel ein. Um die Expertise im Rahmen der Klima- und Klimafolgenforschung für Niedersachsen in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln, hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) die bestehende Forschungsförderung um die Ausschreibungsreihe „Klima.Zukunftslabore“ erweitert. In diesem Zuge wurde das Zentrum Klimaforschung Niedersachsen (ZKfN) 2023 gegründet.

Ziel des ZKfN und der integrierten Klima.Zukunftslabore ist die Entwicklung von inter- und transdisziplinären Lösungen für eine sichere und gerechte Klimazukunft, der Aufbau und die Erweiterung eines breiten (wissenschaftlichen) Netzwerkes in Niedersachsen und die Stärkung der Sichtbarkeit der Klima- und Klimafolgenforschung. Durch inter- und transdisziplinäre Forschung und die Verknüpfung von Hochschulforschung, außeruniversitärer Forschung und Praxispartner*innen aus Wirtschaft und Gesellschaft werden dringend notwendige Ansätze für die Veränderung unserer Lebens- und Wirtschaftsweise entwickelt, um diese langfristig ökologisch, sozial und ökonomisch tragbar zu machen. Neben exzellenter Forschung ist es der Anspruch des ZKfN, eine übergreifende Zusammenarbeit der Klima.Zukunftslabore zu etablieren sowie innovative und handlungsorientierte Kooperationen mit verschiedenen Akteur*innen aus Politik, Praxis und Wissenschaft umzusetzen. Im Sinne des Knowledge Exchange wird großer Wert auf Formate der Wissenschaftskommunikation gelegt.

Derzeit werden sechs Klima.Zukunftslabore am ZKfN zu den Themen „Auswirkungen des Klimawandels auf das Ökosystem Wald“, „Klimagerechte Stadtentwicklung und Raumplanung“ sowie „Mikroklima im urbanen Raum“ und „Langfristige Strategien für klimaresiliente Ökosysteme und Lebensräume in ländlich-peripheren Regionen“ gefördert.

Die vorliegende Ausschreibung unterstützt den Aufbau und die Umsetzung eines Projektverbundes, der:

  • einschlägige Forschungsakteur*innen in Niedersachsen und darüber hinaus vernetzt,
  • praxisbezogene Lösungen und Strategien für eine sichere und gerechtere Zukunft unter Bedingungen des Klimawandels erarbeitet,
  • nachhaltige Beiträge zur Verringerung und Anpassung der Folgen der Klimakrise schafft,
  • inter- und transdisziplinäre Forschung gemeinsam mit Praxispartner*innen und unter Einbindung der Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft betreibt,
  • anschlussfähige Drittmittelanträge konzipiert,
  • Formate der Wissenschaftskommunikation umsetzt und mit seiner Arbeit einen Beitrag zum Wissenstransfer leistet,
  • Ansätze für die Veränderung unserer Lebens- und Wirtschaftsweise entwickelt, um diese langfristig ökologisch, sozial und ökonomisch tragbar zu machen.

 

2. Thema: Klimawandel, Gerechtigkeit, Gesellschaft - Just Transition

Der Klimawandel erfordert tiefgreifende Veränderungen in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen, wie beispielsweise in der Energieversorgung, dem Verkehrssektor oder der industriellen Produktion. Diese Transformationen stellt die Gesellschaft nicht nur vor ökologische und ökonomische Herausforderungen, sondern verstärkt auch vor soziale. Grundsätzlich befürwortet ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland den Schutz des Klimas, aber es zeigt sich, dass nur eine Minderheit die bislang eingeschlagenen Umsetzungswege als gerecht erachtet (BertelsmannStiftung 2023). Wohlhabende Bevölkerungsteile sind überdurchschnittlich stark für CO2-Ausstoß und Ressourcenverbrauch verantwortlich, während die Folgen des Klimawandels besonders schwächere Bevölkerungsgruppen treffen. Die Auswirkungen des Klimawandels verschärfen die wahrgenommenen Ungerechtigkeiten auch zwischen den Generationen, da den zukünftigen Generationen deutlich erhöhte Risiken und Unsicherheiten bevorstehen. Auch die Ungerechtigkeiten zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen vergrößern sich. Steigende Lebenshaltungskosten, wie beispielsweise in den Bereichen Energie-, Lebensmittelkosten oder Mietpreise belasten einkommensschwache Haushalte und insbesondere Familien (Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. 2025, Frieters-Reermann und Harter: Klimanotstand und Soziale Arbeit. Im Spannungsfeld von Klimaresilienz und Klimaempowerment. In: Hobelsberger, Hans (2025): Soziale Arbeit und die sozial-ökologische Transformation. Dimensionen, Perspektiven und Antworten, Verlag Barbara Budrich). Gleichzeitig spüren vulnerable Gruppen die Auswirkungen des Klimawandels stärker als andere. Insbesondere von Armut betroffene Menschen können sich deutlich weniger schützen, da sie beispielsweise häufiger in eng verdichteten urbanen Räumen leben und so deutlich mehr von Hitzestress betroffen sind. Auch ältere Menschen und Kinder sind insbesondere im gesundheitlichen Bereich betroffen.

Die Frage nach sozialer Gerechtigkeit steht im Zentrum, wenn es darum geht, die notwendigen Adaptions- und Mitigationsmaßnahmen in demokratischen Gesellschaften nachhaltig zu verankern. Nur wenn soziale und ökologische Ziele verstanden und gemeinsam umgesetzt werden, kann die notwendige Transformation breite Akzeptanz finden und damit die demokratische Stabilität langfristig gesichert werden. Es zeigt sich, dass die Bekämpfung des Klimawandels mit Fragen sozialer Ungleichheit verschränkt werden müssen. Das Konzept der Just Transition beschreibt diesen Anspruch einer sozial gerechten Transformation: Der Weg zur Klimaneutralität sowie Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sollen so gestaltet werden, dass Lasten fairer verteilt und Ungleichheiten minimiert werden. Ziel ist es weiterhin, neue Perspektiven und Chancen für die Menschen zu eröffnen, beispielsweise durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in nachhaltigkeitsorientierten Branchen.

Für Niedersachsen ist diese Debatte von besonderer Relevanz. Das Bundesland ist in hohem Maße von den Folgen des Klimawandels betroffen, wie in den Bereichen Küstenschutz oder Dürre- und Starkregenereignissen. Gleichzeitig ist Niedersachsen ein zentraler Standort der Energiewende, der Automobil- und Stahlindustrie sowie einer der führenden Agrarregionen. Es vereint die Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft in ruralen wie in urbanen Räumen. Damit manifestiert sich hier die globale Notwendigkeit klimafreundlicher Transformationsprozesse in konkrete regionale Strukturen und Maßnahmen.

Die diesjährige Förderausschreibung „Klima.Zukunftslabor 2027 – Klimawandel, Gerechtigkeit, Gesellschaft: Just Transition“ rückt transformative Forschung in den Mittelpunkt. Gefördert werden Forschungsprojekte, die über die Analyse bestehender Herausforderungen hinausgehen und aktiv zur Gestaltung gesellschaftlicher, technologischer und politischer Veränderungsprozesse beitragen. Transformative Forschung versteht sich hier als Schnittstelle von Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – sie begleitet nicht nur Wandel, sondern initiiert, erprobt und gestaltet ihn. Ziel ist es, gemeinsam mit Praxispartner*innen konkrete Umsetzungsstrategien, Handlungsempfehlungen und experimentelle Lösungsansätze zu entwickeln, in Reallaboren zu erproben und in die Anwendung zu bringen. Besondere Berücksichtigung finden Projekte, die Lernprozesse fördern, systemische Veränderungen anstoßen und Wege zu sozial gerechter Klimaneutralität aufzeigen.

Zur Beteiligung eingeladen sind ausdrücklich vielfältige Disziplinen, wie beispielsweise Sozial-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften, Interdisziplinäre Nachhaltigkeits- und Transformationswissenschaften, Natur- und Umweltwissenschaften und Ingenieurswissenschaften. Einzelne wie auch kombinierte Schwerpunkte sind willkommen, um Interdisziplinarität zu ermöglichen.

Die folgenden Themenfelder dienen als Anregung und können kombiniert oder erweitert werden:

  • Arbeitsmarkt und Bildung
    Auswirkungen von Klima- und Strukturwandel auf Arbeitsmarkt und Beschäftigung; Strategien für Weiterbildung, Um- und Weiterqualifizierung und zukunftsorientierte Berufsausbildung; Wirtschafts-, Arbeits-, Umwelt- und Bildungsrecht zur Unterstützung einer gerechten Transformation; Rolle der Digitalisierung für neue Arbeitsprofile, Qualifizierungswege und Zugänge zu Bildung; Curricula und Lernformate für lebenslanges Lernen, Kompetenzorientierung, Umweltbildung und die Stärkung demokratischen Bewusstseins
  • Soziale Gerechtigkeit
    Entwicklung und Implementierung von Lösungsstrategien (z. B. in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Wohnen, Inklusion) sowie von Gerechtigkeitsindikatoren und Monitoring-Frameworks unter Einbindung der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, Einbindung von Lösungsstrategien in bestehende Governance-Systeme und politische Instrumente, Entwicklung von Methoden oder Formaten zur Ansprache vulnerabler Gruppen sowie von Instrumenten um diese Gruppen bei der Bewältigung der Herausforderungen im Rahmen des Klimaschutzes zu unterstützen
  • Regionale Entwicklung
    Untersuchung sozialer und wirtschaftlicher Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel auf die Bevölkerung im ländlichen Raum; Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und lokaler Wertschöpfung; Förderung gemeinwohlorientierter Geschäftsmodelle und ökosystembasierter Lösungen
  • Kommunale Handlungsfähigkeit stärken
    Untersuchung regulatorischer, planerischer, finanzieller und informatorischer Rahmenbedingungen, die eine kommunale Handlungsfähigkeit zur Umsetzung von notwendigen Anpassungsmaßnahmen erleichtern und unterstützen; integrierte Prozesse im Verwaltungshandeln und politischer Entscheidungsfindung, um personelle und finanzielle Ressourcen möglichst effektiv für die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen einzusetzen
  • Kulturelle und ethische Dimensionen
    Analyse und Entwicklung von Narrativen sozialer Gerechtigkeit und Transformation in Politik, Medien und Gesellschaft; ethische Fragen generationenübergreifender und kulturübergreifender Verantwortung; kulturelle Dimensionen sozialer Gerechtigkeit

 

3. Förderangebot

Die Ausschreibung richtet sich an niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung (§ 2 NHG) sowie öffentlich finanzierte, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Niedersachsen.

Um den übergreifenden Zielen der Ausschreibung gerecht werden zu können, muss die Zusammensetzung der Forschungsverbünde die in Niedersachsen vorhandenen standort- und disziplin- übergreifenden Kompetenzen angemessen widerspiegeln und den Aspekten der Inter- und Transdisziplinarität entsprechen.

Jeder Verbund soll daher aus mindestens zwei wissenschaftlichen Antragsteller*innen aus mindestens zwei verschiedenen niedersächsischen wissenschaftlichen Einrichtungen in Kooperation mit mindestens einer nicht-wissenschaftlichen Partnerinstitution bestehen. Die wissenschaftlichen Einrichtungen können Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landesinstitute sein.

Die Fördermittel werden ausschließlich für die o. g. Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bereitgestellt und innerhalb des Konsortiums weitergeleitet. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben. Bei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innenstellen ist der Stellenumfang freigestellt, sollte jedoch den üblichen Gepflogenheiten in den jeweiligen Disziplinen entsprechen. Der Anteil der Förderung für externe Partner*innen darf 20 % der Gesamtförderung nicht übersteigen. Unter externen Partner*innen werden alle wissenschaftlichen Institutionen verstanden, die ihren Sitz außerhalb Niedersachsens haben oder als Praxispartner*innen verortet sind.

Gefördert wird ein Klima.Zukunftslabor im Umfang von bis zu 5 Mio. Euro für sechs Jahre. Bitte geben Sie im Ausgabenplan nur die direkten Projektausgaben ein. Die Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgaben-Pauschale (VIAP) wird mit der Bewilligung durch das MWK berechnet.

Aus den Reihen der Beteiligten ist eine Projektleitung für den Forschungsverbund zu benennen, die aus einer niedersächsischen Hochschule oder Forschungseinrichtung stammt. Diese Person und ihre Einrichtung sind Antragsteller*in und im Erfolgsfall Zuwendungsempfänger*in, die die Mittel an die Verbundpartner*innen gemäß dem Antrag weiterleitet. Gleichzeitig erklärt diese Person sich bereit, während der Projektlaufzeit als Sprecher*in des Zukunftslabors zu fungieren, dieses hauptverantwortlich zu organisieren und mit der Geschäftsstelle des ZKfN zusammenzuarbeiten. Für die Koordination ist im Antrag eine mind. 75 % TVL-E 13 Stelle zu berücksichtigen, die in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des ZKfN für die Organisation, Koordination und Außendarstellung des Zukunftslabors sowie die übergreifende Abstimmung mit anderen Zukunftslaboren verantwortlich ist.

Die Zusammensetzung des Projektteams soll gender- und diversitätsgerecht erfolgen.
Ferner ist darzulegen, ob und inwiefern Gleichstellungs- und Diversitätsaspekte für das Forschungsvorhaben (Methoden, Arbeitsprogramm, Ziele) relevant sind. Die Einhaltung der von der DFG festgelegten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards werden bei der Bewilligung der Mittel in der Förderentscheidung berücksichtigt.

Werden im Rahmen des Projekts Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase beschäftigt, ist die Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation konzeptionell in der Antragsstellung zu berücksichtigen. Es wird erwartet, dass alle Projektbeteiligten die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der DFG, etwaige Regeln guter wissenschaftlicher Transfer- bzw. Kooperationspraxis ihrer Einrichtungen sowie die Leitlinien der DFG zum Umgang mit Forschungsdaten berücksichtigen.

Ebenso wird erwartet, dass die Projektergebnisse veröffentlicht werden, insbesondere auch in gemeinsamen peer-reviewed Publikationen, die möglichst international zugänglich sind. Eine Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften wird besonders begrüßt. Im Sinne der Transdisziplinarität soll die Entwicklung und Umsetzung des Projekts durch geeignete Formate der Wissenschaftskommunikation sowie des Wissenstransfers und Knowledge Exchange begleitet werden. Dabei wird angestrebt, Ergebnisse adressatengerecht aufzubereiten und den Austausch mit gesellschaftlichen Akteuren und politischen Entscheidungsträgern zu fördern. Entsprechende Transferformate sollen dazu beitragen, die Anschlussfähigkeit der Forschung sicherzustellen und ihre Wirkung in Gesellschaft und Politik zu unterstützen.

KategorieFörderfähigHinweise
Personal
✓
- Entgeltgruppen des TV-L oder TV-öD, bis zur Höhe der Durchschnittss-ätze
- vorrausgesetzt ist eine Projektkordi-nation TVL-E13, mind. 75%
Sachmittel & Geräte
✓
ohne laufende Ausgaben für wissenschaftliche Geräte
Reisen / Kongresse
✓
nach BRK und NRKVO
Publikationskosten (Open Access)
✓
Verwaltungspauschale
✓
10%ige Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgaben-Pauschale (VIAP, Berechnung erfolgt im Nachgang durch das MWK)
Baukosten, Grundausstattung
✕
nicht förderfähig

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Programms zukunft.niedersachsen. Ziel des Programms ist es, Antworten auf derzeitige und künftige Herausforderungen zu finden und den Wissenschaftsstandort Niedersachsen nachhaltig zu stärken. Dabei stehen der Wissensaustausch und die Schaffung neuer Kooperationen im Fokus. Schwerpunkte des Förderprogramms sind die Bereiche Transformation, Digitalität und Spitzenforschung. zukunft.niedersachsen wird durch die VolkswagenStiftung und das MWK umgesetzt und betreut.

Weiterführende Informationen finden sich unter Infos für Antragstellende & Geförderte.

 

4. Antrags- und Auswahlverfahren

4.1 Ablauf und Zeitplan

SchrittTerminErläuterung
Ausschreibungsstart03. Juni 2026
Einreichungsfrist3. November 2026, 12 UhrEinreichung im Förderportal
Wissenschaftliche Begutachtung1. Quartal 2027Die unabhängige wissen-schaftliche Begutachtung wird durch die VolkswagenStiftung organisiert und in einer För-derempfehlung dokumentiert. Die Förderentscheidung trifft das Niedersächsische Minis-terium für Wissenschaft und Kultur auf Basis der Förder-empfehlung.
Voraussichtliche FörderentscheidungFrühjahr 2027schriftliche Mitteilung durch das MWK
Voraussichtlicher Projektstart1. Juni 2027

4.2 Verfahren

Die Begutachtung wird durch die VolkswagenStiftung organisiert. Ein interdisziplinäres Panel aus renommierten Wissenschaftler:innen von außerhalb Niedersachsens bewertet die Anträge nach folgenden Kriterien:

  • Potenzial des Projekts, einen relevanten Beitrag zu Forschung und Praxis in den Bereichen soziale Klimawandelfolgen/Verwundbarkeitsforschung, Klimaanpassung und/oder Klimaschutz zu leisten
  • Inhaltliche Passfähigkeit des Forschungsvorhabens zu den thematischen Schwerpunkten der Ausschreibung
  • Zusammensetzung des wissenschaftlichen Forschungsverbundes mit möglichst umfangreicher Berücksichtigung einschlägiger wissenschaftlicher Kompetenzen in Niedersachsen
  • Wissenschaftliche Qualität des Forschungsantrags
  • Methodische Passgenauigkeit des Forschungsvorhabens
  • Innovationspotenzial des Projekts
  • Interdisziplinäre Zusammensetzung des Forschungskonsortiums und Organisation der Zusammenarbeit
  • Qualität der inhaltlichen und organisatorischen Einbindung der nicht-wissenschaftlichen Partner*innen
  • Qualität der Einbindung der Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft
  • Erwarteter Erkenntnisgewinn und Transferpotenzial des geplanten Vorhabens
  • Konzept und Qualität der geplanten Wissenschaftskommunikation und des Wissenstransfers
  • Anschlussfähigkeit des Projekts zu bestehenden oder geplanten Forschungsvorhaben und Förderungen
  • Einbindung von Personen in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase unter Benennung von konkreten Qualifikationszielen
  • Einbindung von Studierenden in die Forschung, um insbesondere deren Transformations- und Problemlösungskompetenzen zu stärken
  • Realisierbarkeit des Forschungs- und Zeitplans
  • Berücksichtigung von Gleichstellungs- und Diversitätsaspekte.

Die Förderentscheidung wird auf Basis der Förderempfehlung durch das MWK getroffen.

 

5. Antragsstellung

5.1 Erläuterungen zum Förderportal
Die Anträge sind ausschließlich über das Förderportal der VolkswagenStiftung einzureichen. Bitte suchen Sie dort in der Übersicht die entsprechende Ausschreibung zu diesem Merkblatt.
Bei technischen Fragen zur Nutzung des Portals wenden Sie sich bitte an support@volkswagenstiftung.de.

Der Antrag muss in deutscher Sprache eingereicht werden.

5.2 Antragsstellung – Schritt für Schritt

  1. Merkblatt sorgfältig prüfen und Teilnahmevoraussetzungen klären
  2. Registrierung im Förderportal
  3. Alle Antragsvorlagen herunterladen:
    • Vorlage für die Projektbeschreibung (Template)
    • Vorlage für den Finanzplan (nur im Portal verfügbar)
    • DFG-Lebenslaufvorlage
    • Vorlage für den Datenmanagementplan
  4. Bereiten Sie die Ausschreibungsunterlagen gemäß den Vorlagen vor und füllen Sie alle Felder im Portal aus. Bitte übernehmen Sie die Abstract-Texte aus Ihrer Projektbeschreibung in die dafür vorgesehenen Felder des Portals.
  5. Laden Sie Ihren Projektantrag mithilfe unseres Projekttemplates hoch und berücksichtigen Sie dabei alle darin enthaltenen Vorgaben.
  6. Zusätzliche Anhänge sind nicht erforderlich. Alle relevanten Inhalte sollten im Projektantrag enthalten sein.
  7. Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag vor Ablauf der Frist online über das Förderportal ein.

 

6. Weitere Informationen

Bei positiver Begutachtung ist dem MWK zudem vor Bewilligung vorzulegen:

  • Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der antragstellenden Hochschule/ Forschungseinrichtung und der Geschäftsstelle des ZKfN, in welcher die gemeinsame Zusammenarbeit zu klären ist. Der Vertrag kann im Vorfeld eingesehen werden.

 

7. Kontakt

Katharina Zickwolf
Zentrum Klimaforschung Niedersachsen
E-Mail: zkfn@tu-braunschweig.de
Tel.: +49 531-391 10070

Für Fragen zum Finanzplan:
Anna Katharina Minneker
E-Mail: annakatharina.minneker@mwk.niedersachsen.de
Tel: +49 511 120-2628

Für Fragen zum Förderportal:
Diana Schumacher
E-Mail: schumacher@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511 83 81 – 372

Stand: 1. Juni 2026