forschungspolitische leitlinien und grundsätze

1. Der Kontext: Das niedersächsische Wissenschaftssystem

Als Flächenland besitzt Niedersachsen mit 20 Hochschulen in staatlicher Verantwortung, darunter 11 Universitäten und 7 Fachhochschulen (Terminus laut Niedersächsischem Hochschulgesetz) sowie zwei Kunst- und Musikhochschulen, an 22 Standorten eine regional gestreute und fachlich breit aufgestellte Hochschullandschaft. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind im Vergleich zu anderen Bundesländern nur in allenfalls durchschnittlicher Zahl vorhanden. Im Jahr 2022 wendete das Land Niedersachsen für die Hochschulen 1,8 Milliarden Euro auf (interne Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Statistisches Bundesamt). Bei den Pro-Kopf-Ausgaben für die Wissenschaft liegt Niedersachsen unter dem Bundesdurchschnitt (siehe Niedersachsenmonitor, S. 83).

Mit dem Programm zukunft.niedersachsen stehen dem Land zusätzliche Fördermittel zur Verfügung, um nach den Vorgaben der Satzung der VolkswagenStiftung „Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre“ zu fördern. Die Unterstützung umfasst dabei auch „die Kommunikation der Wissenschaft in relevante Öffentlichkeiten und den Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse“. Die Stiftung bewilligt auf Vorschlag der Landesregierung die Fördermittel an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), die als „zusätzliche“ Mittel bereitgestellt werden.

Mit der „Zukunftsagenda Niedersachsen“ hat das MWK einen inhaltlichen Rahmen der Fördertätigkeit definiert. Zudem hat die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen (WKN) mit einer Potentialanalyse die strategischen Ziele der einzelnen niedersächsischen Hochschulen erhoben. In einem Zwischenbericht hat die WKN Forschungsgebiete benannt, die von den Hochschulen des Landes prioritär bearbeitet werden, und zudem fachliche Entwicklungsbedarfe skizziert.

Mit der Förderinitiative „Potenziale strategisch entfalten“ bieten das MWK und die VolkswagenStiftung den Hochschulen die Möglichkeit, diese strategischen Pläne zu aktualisieren und in den Jahren ab 2025 umzusetzen. Dies geschieht nicht zuletzt auch im Kontext der Hochschulentwicklungsplanung des Landes. Aus der Begutachtung der entsprechenden Förderanträge durch ein international besetztes Begutachtungsgremium ergeben sich weitere übergreifende Hinweise zu Weiterentwicklung des niedersächsischen Wissenschaftssystems.

Im Lichte dieser satzungsmäßigen Vorgaben und strategischen Ansätze geben die folgenden forschungspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowohl den Antragstellenden als auch den Fördermittelgebern im Programm zukunft.niedersachsen eine Orientierung für die Ausformulierung, Begutachtung und Bescheidung von Förderanträgen.

2. Forschungspolitische Leitlinien

zukunft.niedersachsen soll in und für Niedersachsen Möglichkeitsräume schaffen – für Kreativität und Einfallsreichtum sowie innovative wissenschaftliche Erkenntnisse. Ziel ist es, dieses neue Wissen unmittelbar den Menschen des Landes zugutekommen zu lassen. Damit dies gelingt, werden Partner aus Politik und Gesellschaft von Beginn an direkt in die Planungen einbezogen.

Die Förderung soll an Stärken der niedersächsischen Wissenschaft anknüpfen und Potenziale für die niedersächsische Wissenschaft erschließen. Kooperationen und Vernetzung von Institutionen und Wissenschaftler:innen können dabei neue Themenfelder und Möglichkeiten eröffnen, die über die Stärken der jeweils einzelnen Beteiligten hinausgehen. Exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in Niedersachsen ihre Kreativität entfalten und neue Talente anziehen können, sind für den Erfolg von zukunft.niedersachsen zentral. Sie sind der wesentliche Faktor für die internationale Reputation und Anziehungskraft des Forschungs- und Innovationsstandortes Niedersachsen. Darüber hinaus bilden leistungsfähige technische Infrastrukturen, insbesondere im digitalen Bereich, eine weitere wesentliche Gelingensbedingung für einen erfolgreichen Wissenschaftsstandort Niedersachsen.

Die exzellenzgetriebene Förderung von zukunft.niedersachsen soll dazu beitragen, Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen und – wo möglich – Wissenschaftsräumen zwischen verschiedenen Institutionen ein unverwechselbares Profil zu geben. Ihre Eigeninitiative soll ermutigt und gestärkt werden. Experimentier- und Risikofreudigkeit sollen zu Lernprozessen führen, die langfristig die Qualität der gesamten niedersächsischen Wissenschaft heben.

3. Forschungspolitische Grundsätze

Alle Aktivitäten im Förderprogramm zukunft.niedersachsen sind darauf ausgerichtet, Wissenschaft, Wirtschaft und das Zusammenleben in Niedersachsen zu fördern und zu stärken. Die folgenden Grundsätze dienen der Umsetzung dieses übergeordneten Ziels.

3.1 Orientierung an höchster wissenschaftlicher Qualität

Mit dem Förderprogramm zukunft.niedersachsen wollen das Land Niedersachsen und die VolkswagenStiftung das niedersächsische Wissenschaftssystem im nationalen und internationalen Kontext attraktiver und wettbewerbsfähiger machen. Dabei arbeiten das MWK und die Stiftung eng mit nationalen und internationalen Partnern zusammen. Wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn wird als eigener Wert und Ziel an sich gesehen, Originalität und Innovationskraft gehen damit jedoch Hand in Hand. Auch der Transfer und die Translation wissenschaftlicher Erkenntnisse – in die Politik, die Wirtschaft, den öffentlichen Diskurs und den öffentlichen Sektor – gehören dazu.

Konkret:
Alle Förderanträge des anspruchsvollen und wissenschaftsgeleiteten Förderprogramms durchlaufen einen wissenschaftlichen Begutachtungs- bzw. Qualitätssicherungsprozess.

3.2 Strategische Ausrichtung auf Niedersachsen und Hebelwirkung

Das Förderprogramm zukunft.niedersachsen setzt sowohl an den Stärken als auch an den Entwicklungsbedarfen der niedersächsischen Wissenschaft an. Es soll Stärken stärken und dazu beitragen, neue Gebiete und Methoden in Forschung, Lehre und für den Wissensaustausch zu erschließen. Diese strategische Ausrichtung kann nur in enger Abstimmung mit anderen Beratungsgremien des niedersächsischen Wissenschaftssystems, insbesondere dem Strategiebeirat des Programms zukunft.niedersachsen, der WKN und – bei Bedarf – Niedersachsen.next, gelingen.

Für jede Förderinitiative ist zu hinterfragen, warum, mit welchem Ziel und in welcher Form auf Landesebene interveniert werden soll. Kritisch muss dabei geprüft werden, ob alternative Förderangebote auf nationaler oder internationaler Ebene bestehen, etwa durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder im Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Förderinitiativen von zukunft.niedersachsen sollen eine erfolgreiche Teilnahme an diesen Programmen ermöglichen, diese jedoch nicht doppeln.

Konkret:
Die WKN entwickelt gemeinsam mit dem MWK die Leitideen für das niedersächsische Wissenschaftssystem weiter. Die Geschäftsstellen der VolkswagenStiftung, der WKN und von Niedersachsen.next stimmen sich regelmäßig ab. Gemeinsame Sitzungen mit dem MWK sorgen für kongruentes Handeln.

Der Strategiebeirat für zukunft.niedersachsen, ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium von Expertinnen und Experten, prüft die strategische Ausrichtung und den Qualitätsanspruch der einzelnen Förderinitiativen. Es orientiert sich dabei an den übergreifenden Empfehlungen der WKN.

3.3 Aufbau von nachhaltigen Strukturen und langfristigen Effekten

Die Förderung im Programm zukunft.niedersachsen ist eine Anschubfinanzierung. Sie kann und soll eine Grundfinanzierung nicht ersetzen, da es sich bei den Fördermitteln nicht um Landesmittel, sondern um zusätzliche und zeitlich begrenzte Mittel der VolkswagenStiftung handelt. Der strategische Anspruch ist es, mit diesen zusätzlichen Mitteln eine möglichst große Hebelwirkung mit Blick auf die Positionierung des Landes im nationalen und internationalen Wettbewerb zu erzielen. Im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts wird der Förderzeitraum von Fördermaßnahmen so lang gewählt, dass eine nachhaltige Wirkung erzielt und tragfähige Strukturen aufgebaut werden können.

Konkret:
Mit jeder Fördermaßnahme ist vorab zu bestimmen, welche Wirkungen (beispielsweise nach der Input-Output-Outcome-Impact-Logik) intendiert sind bzw. welche langfristig tragfähigen Strukturen aufgebaut werden sollen.

Antragstellende sind verpflichtet, schon bei der Antragstellung konkrete (Teil-)Ziele ihrer Projektarbeit zu benennen und ein Exit-Szenario für den Ausstieg aus der zukunft.niedersachsen-Förderung zu skizzieren, wenn das Projektziel jenseits des Förderzeitraums liegt.

4. Zielsetzungen für die fünf Strukturlinien von zukunft.niedersachsen

4.1 Kluge Köpfe für Niedersachsen

Mit der Förderung von Professuren in der Strukturlinie „Kluge Köpfe für Niedersachsen“ werden niedersächsische Hochschulen dabei unterstützt, führende Wissenschaftler:innen mit internationalem Renommee sowie vielversprechende akademische Talente in frühen Karrierephasen zu gewinnen bzw. zu halten. Damit wird die Basis für Spitzenforschung in Niedersachsen gestärkt und den Hochschulen im Land die Chance eröffnet, sich durch die Identifikation und Förderung von Spitzenwissenschaftler:innen in Forschung, Lehre und Transfer zu profilieren. Besonders gefördert wird das Holen und Halten von Persönlichkeiten, die den Exzellenzkriterien des Europäischen Forschungsrats (ERC) entsprechen.

4.2 Neue Forschungsgebiete

Hochschulen und Forschungseinrichtungen können in der Forschung neue Themenfelder, Methoden oder Verfahren erschließen, um Neues zu erzeugen und sich als Unterstützer im Kontext der großen gesellschaftlichen Herausforderungen anzubieten. Dabei wird den Forschenden die Möglichkeit eröffnet, mit ihren Forschungsideen ins Risiko zu gehen und bekanntes Wissen in Frage zu stellen oder signifikant zu erweitern. Diese Zielsetzung beinhaltet bewusst das Risiko, gegebenenfalls auch zu scheitern, im besten Fall aber mit den Pilotmaßnahmen richtungsweisend zu wirken. Die Strukturlinie beinhaltet darüber hinaus Fördermaßnahmen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Exzellenz mittelfristig in die Gründung neuer Forschungsinstitute in gemeinsamer Förderung von Bund und Ländern münden können.

4.3 Profil- und Hochschulstrukturentwicklung

Die Strukturlinie bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Forschungsprofile zu stärken und Schwerpunkte in Lehre sowie Transfer auszubauen, um in der Wissenschaft und darüber hinaus sichtbar und unterscheidbar zu sein. Alternativ oder ergänzend sollen die Leitungs- und Verwaltungsstrukturen der Hochschulen weiterentwickelt und professionalisiert werden. Die Förderung dient so dazu, langfristige strategische Konzepte umzusetzen und weiterzuentwickeln, die über die zeitlich begrenzte Förderung hinaus Bestand haben.

4.4 Verbünde und Kooperationen

Die Stärken der niedersächsischen Wissenschaft entfalten sich im nationalen wie internationalen Wettbewerb oftmals erst, wenn sie einrichtungsübergreifend gebündelt werden. Entwicklungspotenziale lassen sich optimal erschließen, wenn sie landesweit abgestimmt werden, etwa beim Auf- und Ausbau von Infrastrukturen oder der digitalen Gestaltung von Forschung, Lehre und Administration. Mit der Förderung von Verbünden und Kooperationen wird die Möglichkeit eröffnet, diese Bündelungseffekte in einer Region, im gesamten Land oder mit Partnern jenseits der Landesgrenze zu realisieren und entsprechende Entwicklungspotenziale zu heben.
Verbünde und Kooperationsprojekte verfolgen ein Projektziel, das entweder im Förderzeitraum erreicht wird, oder das jenseits des Förderzeitfensters liegt und nachhaltig erreicht werden kann. Sie können

  • fachlich-thematisch ausgerichtet sein, beispielsweise zu Themenfeldern, die eine große Bedeutung für Niedersachsen besitzen. Die Themen können sowohl von den Mittelgebern gesetzt als auch aus der wissenschaftlichen Gemeinschaft heraus angeregt werden.
  • funktional ausgerichtet sein, etwa um Wertschöpfungsketten aus der Forschung in die unternehmerische Anwendung zu schaffen.
  • strukturell wirken, etwa um eine zentrale Governance an einem geeigneten Wissenschaftsstandort zu entwickeln und dadurch Synergieeffekte zwischen den beteiligten Organisationen am Ort bzw. in der Region zu schaffen sowie gemeinsames Handeln zu vereinfachen.

4.5 Zusätzliche Forschungsinfrastrukturen

Spitzenforschung benötigt exzellent ausgestattete Labors und eine Infrastruktur, die den Forschenden den Zugriff auf die neuesten Technologien und modernsten Methoden ermöglicht. Sollen Projektergebnisse nachhaltig etabliert werden, müssen entsprechende räumliche, technische und personelle Ressourcen langfristig vorgehalten werden. Forschungsbauten stabilisieren Forschungskooperationen und machen diese auch im nationalen Wettbewerb sichtbar.
Die wettbewerbliche Einrichtung größerer Gerätezentren bzw. Core Facilities, die einrichtungsübergreifend und in gemeinsam verantworteten Umgebungen für niedersächsische Wissenschaftler:innen zur Verfügung stehen, kann einen Beitrag zum nachhaltigen Know-how-Aufbau für komplexe und aufwändig zu betreibende Verfahren sowie zur Ressourceneffizienz leisten. Darüber hinaus ist in der Strukturlinie auch die Förderung von „sozialer Forschungsinfrastruktur“ möglich, wie bspw. die Aufstellung empirischer Datenpools oder Etablierung von Kohortenstrukturen.