Stichtag: 15. Oktober 2024
Niedersächsische Hochschulen sollen dabei unterstützt werden, Umfang und Wirksamkeit ihrer Gründungssensibilisierung zu steigern, innovative neue Maßnahmen umzusetzen und die Gründungsktivitäten in den nächsten fünf Jahren auf ein neues Qualitätsniveau zu heben.
1. Zielsetzung
Die vorliegende Ausschreibung zielt darauf ab, die niedersächsischen Hochschulen dabei zu unterstützen, den Umfang, die Dynamik und die Wirksamkeit ihrer Gründungssensibilisierung und -unterstützung zu steigern, innovative neue Maßnahmen umzusetzen und ihre Aktivitäten in den nächsten fünf Jahren auf ein neues Qualitätsniveau zu heben. Ziel ist es, die Zahl der erfolgreichen wissenschaftlichen Ausgründungen aus niedersächsischen Hochschulen im Förderzeitraum wesentlich zu steigern.
Konkretes Ziel der Ausschreibung ist es, Hochschulen bei der Konzeption und Umsetzung bedarfsgerechter und maßgeschneiderter Vorhaben zu unterstützen, die zu einer optimierten Sensibilisierung, Ausbildung, Qualifizierung und Beratung von Gründungsinteressierten führen.
2. Förderangebot
Antragsberechtigt sind niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung (§ 2 NHG). Die Vorhaben können allein oder in Kooperation mit anderen Hochschulen verfolgt werden, wobei eine der beteiligten Hochschulen als Sprecherhochschule fungieren soll.
Partner wie kommunale Wirtschaftsförderungen, private oder öffentliche Inkubatoren oder Acceleratoren, Business Angels, Risikokapitalgeber oder venture builder sollten möglichst eng in die Projekte eingebunden werden, sind aber selbst nicht förderfähig. Public-Private-Partnerships werden ausdrücklich begrüßt.
Aus dem Programm zukunft.niedersachsen stehen zunächst insgesamt 15 Millionen EUR zur Verfügung, inklusiver der 10% VIAP (Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgaben-Pauschale).
Gefördert werden können Projekte mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren.
Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt 2 Millionen EUR (zzgl. VIAP), wobei diese Obergrenze ausdrücklich nicht als Zielmarke zu verstehen ist. Das beantragte Fördervolumen muss sich aus den dargestellten Bedarfen und kosteneffizient geplanten Maßnahmen ergeben.
Unterstützt werden Handlungsfelder entlang der Entwicklungsphasen von Ausgründungen, also von der Sensibilisierung, proaktive Ansprache von Wissenschaftler*innen, Ausbildung und Beratung über Entwicklung und Validierung bis zu Gründungsvorbereitung und Prototypenerstellung.
Diese Förderung kann beispielsweise und nicht abschließend folgende Maßnahmen ermöglichen:
- Sensibilisierungs-, Informations-, Schulungs-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote für Studierende und wissenschaftliche Mitarbeitende (Entrepreneurship-Kurse, Mentoring und Vernetzungsprogramme, Integration von Lehrmodulen in curriculare Inhalte; niedrigschwellige Sensibilisierungsveranstaltungen, Workshops zu unternehmerischen Fähigkeiten und Themen etc.)
- Proaktives Scouting von Gründungsteams und -ideen, proaktive Ansprache von Forschenden mit transferfähigen Ideen, Unterstützung bei der Teamzusammenstellung, Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten von Gründungs- und Transferaktivitäten,
- Erarbeitung und Darstellung klarer Leitfäden/ Checklisten für Ausgründungen aus der Wissenschaft, damit diesen Zuständigkeiten in der Beratung (z.B. zu Stipendien, Fördermöglichkeiten etc.), entsprechende Anforderungen sowie Zeiträume für die einzelnen Schritte transparent sind.
- Individuelles Coaching und Weiterqualifikation von Gründungsteams in der Vorgründungsphase und Vorbereitung auf weitere Phasen nach erfolgter Gründung durch qualifizierte Coaches und erfahrene Unternehmer:innen als Mentor:innen.
- Unterstützung bei vorgezogenen Berufungen von Entrepreneurship Professuren
- Weiterbildungsveranstaltungen der Gründungsberater:innen (train the trainer)
Die Förderung steht für Personal- und Sachmittel als auch im notwendigen und angemessenen Ausmaß für die Auftragsvergabe an Dritte zur Verfügung.
Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgabenpauschale
Die Förderung ist mit der Auszahlung einer 10%igen Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgaben-Pauschale (VIAP) verbunden. Diese wird automatisch auf die Ausgaben des eingereichten Finanzplans addiert.
Hinweis: Bitte geben Sie im Finanzplan nur die direkt im Projekt benötigten Mittel ein. Die VIAP wird mit der Bewilligung durch das MWK berechnet.
3. Antrags- und Auswahlverfahren
Für die Antragstellung werden folgende Informationen erwartet:
a) Bestands- und Stärken-Schwächenanalyse:
Grundlage der Konzeptentwicklung ist die zusammenfassende Darstellung der bislang verfolgten Strategien und Maßnahmen im Bereich der Gründungssensibilisierung und -beratung, wobei sowohl eigenfinanzierte als auch geförderte Aktivitäten berücksichtigt werden sollen. Eine entsprechende Transferstrategie und/ oder Strategie zur Förderung von Ausgründung wird erwartet und ist dem Antrag beizulegen.
Von Hochschulen, die im Rahmen von “EXIST-Potenziale” eine Förderung von Bund und Land erhalten haben, wird erwartet, dass sie die Umsetzung der in den EXIST-Anträgen formulierten Überlegungen zur Verstetigung bzw. Nachhaltigkeit der Maßnahmen darstellen bzw. ggf. begründen, warum diese (bislang) nicht erfolgt sind. Zudem sind Statistiken zur Anzahl der betreuten und erfolgten Ausgründungen in den vergangenen fünf Jahren darzustellen.
Zusammenfassend ist hier eine Stärken-Schwächen-Analyse für die antragstellende Hoch-schule bzw. den Verbund zu erstellen, aus der die Notwendigkeit und Potenziale einer Weiterentwicklung abgeleitet werden.
b) Strategisches Entwicklungskonzept und Maßnahmen
Ausgehend von dieser Bestandsanalyse ist ein Entwicklungskonzept zu erstellen, aus dem hervorgeht, mit welchen Maßnahmen die Zahl und Qualität der Ausgründungen signifikant verbessert werden sollen und welche konkreten Aufgaben vom geförderten Personal wahrgenommen werden soll. Das Konzept muss sich in die strategische Ausrichtung des Wissens- und Technologietransfers der Hochschule sowie in die unter 3 a) genannten laufenden bzw. geplanten Aktivitäten komplementär einfügen und erkennbar zur qualitativen Verbesserung der aktuellen Strukturen beitragen. Beantragte Maßnahmen müssen eindeutig von anderen laufenden und geplanten Förderungen abgegrenzt sein.
Darüber hinaus ist eine Zieldefinition und ein Konzept zur Messung der Zielerreichung zu erstellen, das geeignet ist die Umsetzung des Entwicklungskonzepts zu dokumentieren und etwaige Nachsteuerungsprozesse zu ermöglichen. MWK behält sich vor auf Basis dieser Daten eine externe Zwischenbegutachtung der Fördermaßnahme durchführen zu lassen.
Zudem ist für die Projektlaufzeit vorzusehen, eine belastbare Perspektive zu schaffen, wie die Ziele und Prozesse nach Auslaufen der Förderung ohne zusätzliche öffentliche Fördermittel weiterverfolgt werden können. Mittelfristiges Ziel sollte ein System sein, dass ohne zusätzliche Landesförderung auskommt.
Zeitplan
Abschließend ist ein Ausgabenplan für die vorgesehenen Maßnahmen vorzulegen; zudem ein Zeit- und Personalplan. Die Personalausgaben sind auf Basis der vom MWK veröffentlichten Durchschnittskostensätze zu kalkulieren. Wenn im Antrag vorgesehen wird, Aufträge an Dritte zu vergeben, so sind Kostenvoranschläge bzw. – insofern vergaberechtlich notwendig – entsprechende Vergabekonzepte beizufügen. Bitte geben Sie im Ausgabenplan nur die direkten Projektausgaben ein. Die VIAP wird automatisch mit der Bewilligung durch das MWK berechnet.
Für das Projekt ist ein:e Sprecher:in zu benennen, die die Gesamtprojektverantwortung trägt. Es wird zudem erwartet, dass die geplanten Maßnahmen, wie etwaige Personalrekrutierungen und die Betreuung von Gründungsteams, Gender- und Diversityaspekte berücksichtigen und diese im Antrag dokumentiert werden. Bei Verbundanträgen ist dem Antrag eine gemeinsam erarbeitete, konkrete Darstellung der Zusammenarbeit der Partner beizulegen.
Verfahren
Die eingehenden Anträge werden vergleichend bewertet. Die Begutachtung wird von Niedersachsen.next vorgenommen. Auf Basis der Förderempfehlung entscheidet das MWK über die Förderung vor dem Hintergrund der verfügbaren Mittel. Angesichts der Ziele der Ausschreibung sind die Auswahlkriterien:
- Qualität von Bestandsaufnahme und -analyse
- Qualität des Konzepts zur Weiterentwicklung und Professionalisierung der Gründungssensibilisierung und -unterstützung auf Basis bestehender Strategien und im Zusammenspiel mit laufenden und geplanten Ansätzen und Aktivitäten
- Qualität und Plausibilität der Zieldefinition und des Konzepts zur Messung der Zielerreichung
- Mehrwert und überzeugende Darstellung der Notwendigkeit und des Umfangs der geplanten Maßnahmen
- Innovativität der konzeptionellen und operativen Überlegungen
- Qualität und Plausibilität der Überlegungen zur langfristigen Umsetzung der Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus
- Ggf. Zusammensetzung des Konsortiums und Qualität der Zusammenarbeit
- Angemessenheit der beantragten Mittel
- Zusammensetzung des Projektteams (Qualifikationen, Kompetenzen, Stellung im regionalen Gründungsökosystem)
- Gender- und Diversitygerechtigkeit
Der Förderbeginn ist für den 1.4.2025 vorgesehen.
c) Antragsstellung
Der Antrag ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen und sollte den Umfang von 15 Seiten zuzüglich Anhang nicht übersteigen. Ein zusammenfassender Zeit- und Arbeitsplan sowie ein Ausgabenplan sind tabellarisch beizulegen. Der Antrag kann über die Hochschulleitung digital im Onlineportal des MWK (https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/8790?c=bc) eingereicht werden.
Antragsfrist ist der 15.10.2024.
d) Kontakt
Dr. Martin Berger
E-Mail: martin.berger@mwk.niedersachsen.de
Tel.: +49 511– 120 2520
Elisabeth Heyer
E-Mail: elisabeth.heyer@mwk.niedersachsen.de
Tel.: +49 511– 120 2581
e) Weiterführende Informationen
Anlagen
• Tabellarischer Ausgabenplan (XLSX)
• EZE-Formular (PDF)
Anmerkung zu den Personalmitteln
Für die Kalkulation der Personalmittel sind die Durchschnittssätze des Niedersächsischen Finanzministeriums (Download auf der Webseite des MWKs) maßgebend. Die im Antragsportal der VolkswagenStiftung aufgeführten Sätze gelten in dieser Ausschreibung nicht.
Sach- und Reisekosten
Reisekosten sind nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRK) in Verbindung mit den Vorschriften der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) und den Verwaltungsvorschriften zur NRKVO (VV-NRKVO) vom 10. Januar 2017 in der derzeit gültigen Fassung förderfähig. (Erläuterung: Förderfähig sind notwendige Ausgaben für Fahrten mit den preislich günstigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln).
Druck- bzw. Publikationskosten
Druck- bzw. Publikationskosten für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen (bis zu 10.000 Euro). Die Ergebnisse sollen vorzugsweise als Open Access zur Verfügung gestellt werden. Bei Inanspruchnahme weiterer Förderungen aus dem Bereich Open Access kann ein gesonderter Zustimmungsvorbehalt greifen.
Nicht förderfähig sind:
- Indirekte Kosten, d. h. Kosten für in Anspruch genommene Infrastruktur (z. B. Raum- oder Energiekosten, siehe auch die Hinweise zu wissenschaftlichen Geräten),
- Ausgaben für Bewirtung,
- Mittel zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Bauunterhaltung.
Hinweise zur Antragstellung (FAQ)
Stand 23.08.2024
Welche Personalkosten sind förderfähig? Kann auch Stammpersonal gefördert werden?
Grundsätzlich sind nur zusätzliche, durch das Projekt entstehende Ausgaben förderfähig. Personalkosten sind daraus folgend nur zuwendungsfähig, wenn das Personal extra für das Projekt eingestellt sowie befristet beschäftigt ist oder die Arbeitszeit extra für das Projekt aufstockt.
Eine Erstattung von Stammpersonalkosten kann nur ausnahmsweise in den Fällen erfolgen, wenn
anderes Personal für die Aufgabe der Festangestellten nach Arbeitsvertrag neu eingestellt wird
die durch das Projekt verursachten zusätzlichen Ausgaben projektbezogen nachgewiesen werden
sich das unbefristete Personal regelmäßig aus Projektförderungen finanzieren muss.
Können die Personalkosten dynamisch steigend (durch Tarifsteigerungen, Erhöhung von Stufen, etc.) beantragt werden?
Die Personalkosten können wie folgt beantragt werden: in 2025 ist mit den veröffentlichten Durchschnittssätzen für 2025 zu rechnen (https://zukunft.niedersachsen.de/wp-content/uploads/2024/07/Climate-FutureLabs-Durchschnittssaetze-Personalausgaben-2025.pdf). Für 2026 werden die Durchschnittssätze aus 2025 plus eine Steigerung um 2% zugrunde gelegt, für 2027 der errechnete Wert aus 2026 plus eine Steigerung um 2% und so weiter. Darüber hinausgehende Steigerungen der Personalkosten sind nicht zuwendungsfähig.
Müssen die Projektpartner ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben?
Die Projektpartner müssen ihren Hauptsitz nicht zwingend in Niedersachsen haben, grundsätzlich wäre dies aber begrüßenswert.
Müssen Eigenmittel in das Projekt mit eingebracht werden?
Nein, es müssen keine Eigenmittel eingebracht werden. Sollten sich jedoch aus der Projektarbeit Einnahmen ergeben, müssen diese im Kosten- und Finanzierungsplan auf der Einnahmeseite ausgewiesen werden.
Gilt bei einem Verbundantrag auch eine Höchstgrenze von 2 Mio. Euro?
Bei einem Verbundantrag gilt ebenso die Höchstgrenze von 2 Mio. Euro je antragsstellender Hochschule. In der Folge würde sich der gesamte Betrag aufaddieren, bei einem Verbund von drei Hochschulen könnten bspw. bis zu 6 Mio. Euro beantragt werden.
Hintergrundinformationen
Die Wissenschaft kann mit ihrer grundlegenden und anwendungsorientierten Forschung einen Beitrag zu wirtschaftlicher Wertschöpfung, internationaler Wettbewerbsfähigkeit, sozial-ökologischer Transformation und zur Lösung großer gesellschaftlicher Herausforderungen leisten. Hierzu müssen allerdings wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzung und Anwendung überführt werden. Dabei spielen wissens- und forschungsbasierte Ausgründungen aus den Hochschulen eine herausragende Rolle, da sie eine unmittelbare Form des Wissens- und Technologietransfers darstellen.
Der Niedersachsen Startup Monitor 2023[1] zeigt, dass Hochschulen ein wichtiger Enabler für Gründungen sind, in Niedersachsen rund 86% der Gründer:innen einen akademischen Abschluss und 50% der Start-ups in der Vergangenheit Unterstützung einer Hochschule erhalten haben. Dies belegt die wertvolle Arbeit der Hochschulen. Dennoch ist das Potenzial noch nicht ausgeschöpft. So weist der Gründungsradar 2022 des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft[2] darauf hin, dass bei einer allgemein positiven Entwicklung der Gründungsförderung die Entwicklung in Niedersachsen an vielen Stellen stagniert oder gar rückläufig ist. Zudem sei eine deutlich geringere Zahl an gemeldeten Gründungen je 10.000 Studierende zu verzeichnen als im Bundesschnitt und in den südlichen Flächenländern. Auch der Ergebnisbericht des vom MWK geförderten „Niedersachsen Hochschul-Entrepreneurship Monitoring 2022“ des Entrepreneurship Hub der TU Braunschweig und Ostfalia Hochschule[3] betont, dass das Startup-Potenzial von Hochschulen noch nicht ausgeschöpft ist und empfiehlt u.a. den Ausbau des Entrepreneurship-Lehrangebots, die personelle Stärkung der Gründungsunterstützung, eine strategische Verankerung auf Ebene der Hochschulen und weitere Maßnahmen zur Etablierung eines „entrepreneurial mindsets“ in der Wissenschaft. Ähnlich argumentiert das Positionspapier der Gründungsbeauftragten der niedersächsischen Hochschulen „Stärkung wissenschaftlicher Ausgründungen in Niedersachsen“ (2023), das in Abstimmung mit der Landeshochschulkonferenz erstellt wurde. Es unterstreicht, dass die Förderung von Gründungen Zeit, Mittel, Geduld und Fachkompetenz brauche, um sich langfristig auszuzahlen. Hierfür sei quantitativ mehr Personal nötig, das zudem möglichst langfristige Verträge erhält, um Personalfluktuation und Wissensverlust zu minimieren. Zudem wird darauf verwiesen, dass es eine große Zahl von Gründungsprojekten brauche, um ausreichend Startups zu generieren, die sich anschließend mittels Acceleratoren, spezifischer Förderprogramme und Wachstumskapital weiterentwickeln und von denen letztlich nur vergleichsweise wenige in erfolgreiche und schnellwachsende Unternehmen überführt werden können. In dieser Kette kommen der Sensibilisierung für die Gründungsthematik und der frühen Förderung von Gründungspotenzialen eine hohe Bedeutung zu. Einige niedersächsische Hochschulen konnten in der jüngsten Runde des BMWK Wettbewerbs zur Förderung der Gründungskultur an Hochschulen (EXIST Potentiale) projektbasiert im Zeitraum 2020 – 2024 neue Impulse setzen.
Strategische Einbettung
Die Ausschreibung trägt zur Erreichung folgender langfristiger, strategischer Ziele bei:
- Die „Niedersächsische regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung 2021-2027“ formuliert u.a. als Teilziel: „Dem wirtschaftlichen Wandel durch die Verbesserung der Innovations- und Gründungskultur zu begegnen“.
- Die „Startup-Strategie: Aktionsplan für Niedersachsen“ (2020) benennt die Förderung von „Mehr Gründungen aus der Wissenschaft“ als ein Handlungsfeld. Auch das aktuelle Strategiepapier „startup.niedersachsen 2025“ (2023) des Startup Beirats sieht hier einen Schwerpunkt und benennt als ambitioniertes Ziel die Verdopplung der Anzahl der Spin-Offs und Startups an niedersächsischen Hochschulen und in deren Umfeld.
- In dem gemeinsamen Positionspapier zum Wissens- und Technologietransfer haben sich die Landeshochschulkonferenz und das MWK 2020 auf das Ziel verständigt, auf der Basis von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie gemeinsam den „Kulturwandel“ zur stärkeren Berücksichtigung des Transfers in der Wissenschaft zu unterstützen. Hierzu wurden Handlungsfelder identifiziert, u.a. „Rahmenbedingungen und Strukturen für den Transfer optimieren – Zusammenwirken in regionalen Innovationssystemen verbessern“ und „Wissenschaftliche (Aus-)Gründungen fördern“.
- Diese Gedanken werden in der Agenda „zukunft.niedersachsen“[1] des MWK aus dem Februar 2023 aufgegriffen, verstärkt und finanziell unterlegt. Die Agenda sieht u.a. eine Ausweitung der Gründungssensibilisierung und -befähigung sowie eine gezielte Unterstützung von Gründungsvorhaben vor, die zu Start-ups in Transformationsbereichen führen.
- Die vorliegende Ausschreibung stellt zudem eine komplementäre Ergänzung des bestehenden Förderportfolios von Land und Bund dar, indem sie gezielt die Unterstützung der frühphasigen Gründungssensibilisierung, -ausbildung und -beratung an Hochschulen fördert. Damit greift sie auch Überlegungen des Impulspapiers „Dynamisch, integriert und effektiv: Für eine neue Gründungskultur in Niedersachsen“ von Startup Niedersachsen und der VolkswagenStiftung aus dem April 2024 auf. Gemeinsam mit der laufenden MWK-Fördermaßnahme zur Herrichtung von Gründungs- und Innovationsräumen an Hochschulen (EFRE- Richtlinie „Innovationen durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“) sorgt sie im Sinne eines „entrepreneurship funnels“ dafür, dass ausreichend Gründungsteams in nachgelagerten und vom MW-geförderte Strukturen wie Startup-Zentren oder High-Tech Inkubatoren zum Erfolg geführt werden können. Zusätzlich Unterstützung bieten Stipendienprogramme auf Landes- (Gründungsstipendien) und Bundesebene (EXIST) sowie Risikokapitalangebote (NSeed, NCapital, NBeteiligung, regionale Wachstumsfonds).
[1] https://www.mwk.niedersachsen.de/zukunft.niedersachsen/agenda-zukunft-niedersachsen-219437.html
[1] https://startup.nds.de/wp-content/uploads/2023/03/Niedersachsen-Startup-Monitor-2023.pdf
[2] https://gruendungsradar.de/sites/gradar/files/gruendungsradar_2022.pdf
[3] https://www.entrepreneurship-hub.org/niedersachsen-entrepreneurship-monitoring/