Infos für Geförderte

Hier finden Sie wichtige Informationen, die nach der Bewilligung Ihres Antrags von Interesse sein könnten.

DownloadDokumente für Geförderte

Anlage Verwendungsnachweis
Anlage 1 zum Verwendungsnachweis:
Einfacher Verwendungsnachweis ohne Vorlage von Belegen (XLSX, 0,01 MB, nicht vollständig barrierefrei)

Handreichung zur Nennung der Förderung
Alle Infos, wie Sie die Förderung durch zukunft.niedersachsen in wissenschaftlichen Artikeln, Homepage, Poster usw. ausweisen sollten.

Logodateien zum Download
Hier erhalten Sie in einem zip-Ordner das zukunft.niedersachsen Logo in verschiedenen Formaten für eine Darstellung der Förderung durch das Programm.

FAQ

Allgemeines

Je nach Förderangebot sind antragsberechtigt:

  • niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung (§ 2 NHG),
  • aus Landesmitteln finanzierte regionale Forschungseinrichtungen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Niedersachsen,
  • (promovierte) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und relevante Organisationseinheiten aus o.g. Einrichtungen,
  • wissenschaftliche Bibliotheken und Bibliotheksverbünde des Landes Niedersachsen.

Es können Mittel für Personalausgaben (also für i. d. R. im Projekt befristete Stellen für Tarifbeschäftigte oder studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte) beantragt werden. Ebenso sind Sachausgaben, wie z.B. für EDV-Lizenzen, Literatur, Reisekosten oder Geräte förderfähig. Auch Investitionsausgaben können beantragt werden. Im Rahmen der Begutachtung Ihres Antrags werden Empfehlungen zu den Ausgabenansätzen vor der Förderentscheidung abgegeben.

In der jeweiligen Ausschreibung sind ggf. ergänzende Informationen zu den antragsfähigen Ausgaben angegeben.

Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) greifen die zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Höhe der Durchschnittssätze zur Veranschlagung von Personalausgaben im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen. Die aktuelle tabellarische Übersicht finden Sie auf der Webseite von www.zukunft.niedersachsen.de

Für jedes Förderangebot gibt es Anleitungsschritte Sie werden i.d.R. zu einem Upload-Bereich über das Antragsportal der VolkswagenStiftung geleitet.