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Mit dem Programm "Professorinnen für Niedersachsen" soll die Position von niedersächsischen Hochschulen in den Berufungsverhandlungen gestärkt werden, um in dem intensiver werdenden Wettbewerb besonders qualifizierte Professorinnen zu gewinnen.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung stellen für das Programm "Professorinnen für Niedersachsen" zusätzlich zu der Gegenfinanzierung Mittel in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro aus dem Programm zukunft.niedersachsen zur Verfügung. Niedersächsische Hochschulen, die im Professorinnenprogramm 2030 von Bund und Ländern erfolgreich waren, können für maximal drei Jahre bis zu 100.000 Euro pro Jahr an zusätzlichen Mitteln beantragen (d.h. bis zu einer vollen Mitarbeiterstelle – TVL 13 – und bis zu 40.000 Euro an Sachmitteln).
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