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Europa-
Programm

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Antragstellung jederzeit
Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Vorbereitung von EU-Anträgen, Aufbau von Konsortien für eine gemeinsame Antragstellung in EU-Förderprogrammen usw.
Zielgruppe: promovierte Wissenschaftler:innen und relevante Organisationseinheiten niedersächsischer Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG sowie der aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen
Eine Förderung zur Vorbereitung von Anträgen für Mittel aus den europäischen Strukturfonds (EFRE, ESF) ist ausgeschlossen.

das fördern wir

Mit dem Europa-Programm unterstützen wir die niedersächsischen Hochschulen und aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen darin, ihre europabezogenen Initiativen sowie ihre Aktivitäten in der Exzellenz- und Verbundforschung weiter auszubauen.

Mit Blick auf die Ausrichtung der europäischen Wissenschafts- und Forschungspolitik und vor dem Hintergrund der europäischen Förderkulisse wie beispielsweise "Horizon Europe" oder "Erasmus+" werden mit dem Europa-Programm verschiedene Aktivitäten gefördert:

  • Vernetzung und Kooperationsaufbau
  • Beteiligung an europäischen Ausschreibungen
  • Präsentation niedersächsischer Forschungsschwerpunkte

förderfähig sind maßnahmen

  • zur Initiierung und Festigung von Kooperationen mit dem Ziel der Konsortienbildung für eine gemeinsame Antragstellung,
  • zur Vorbereitung von EU-Anträgen,
  • zur Unterstützung des Engagements in wissenschaftspolitischen Gremien der EU, bei fachbezogener Beratungstätigkeit für die EU-Kommission und bei der Sondierung mit wissenschaftspolitischen Akteuren in Brüssel,
  • zur Präsentation niedersächsischer Forschungsstärken in Brüssel.

so stellen sie ihren antrag

1
infos zur antragstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
2
antrag vorbereiten
Bitte nutzen Sie die hier bereitgestellten Formulare zur Vorbereitung Ihres Antrags.
3
antrag einreichen
Der Antrag ist im Referat 15 "Europa, Internationales" des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur einzureichen. Eine Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Plausibilität von Fördermaßnahme und Förderziel in der Regel innerhalb von vier Wochen.

Kontakt

Hendrik Wessels
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 15