Das Programm zukunft.niedersachsen fördert Vorhaben, die eine spürbare Wirkung entfalten, den Fortschritt in Zeiten des Wandels unterstützen und erforderliche systemische Veränderungen vorantreiben. Der Gewinn internationaler, wissenschaftlicher Partner ist oftmals eine Voraussetzung für herausragende und prestigeträchtige Forschungsleistungen. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur unterstützt in Zusammenarbeit mit der VolkswagenStiftung die niedersächsische Wissenschaft daher gezielt im Aufbau internationaler Kooperationen.

Art der Förderung: Zusätzliche Mittel für die internationale Zusammenarbeit in Forschungsvorhaben
Zielgruppe: Hauptantragstellende der jeweiligen Ausschreibung
Fördersumme: bis zu 10% der Antragssumme des Hauptantrags
Förderdauer: Maximale Laufzeit wie im Hauptantrag
Eine alleinige Beantragung des Internationalisierungsmoduls ist ausdrücklich nicht möglich.

1. Zielsetzung

Das Modul hat das Ziel, die Internationalisierung von Forschung und Innovation in Niedersachsen im Rahmen von zukunft.niedersachsen zu fördern und die Zusammenarbeit insbesondere von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit internationalen Partnern zu stärken. Es soll durch eine zusätzliche Förderung im Rahmen der Ausschreibungen im Programm zukunft.niedersachsen Anreize für internationale Kooperationen schaffen und somit die globale Vernetzung niedersächsischer Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen ausbauen und den Wissenschaftsstandort Niedersachsen international stärken.

2. Förderangebot

Um für die internationale Kooperationsförderung in Betracht zu kommen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Internationale Partnerschaft: Der Antrag muss eine substanzielle Zusammenarbeit mit internationalen Partnern im Rahmen des konkreten wissenschaftlichen Projektantrags vorsehen.
  • Zusätzlicher Nutzen: Der Antrag muss deutlich machen, wie die internationale Zusammenarbeit den Mehrwert des Vorhabens steigert und zur Erreichung des Projektziels beiträgt.
  • Nachhaltigkeit: Die internationale Kooperation sollte das Potenzial zur Entwicklung langfristiger Beziehungen mit der Partnereinrichtung aufweisen.

Für die Umsetzung der geplanten Internationalisierungsmaßnahmen können zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 10% der Antragssumme des Hauptantrags beantragt werden.

Diese Förderung kann aufgewendet werden für:

  • Personal-, Sach- und Dienstleistungskosten, die in direktem Zusammenhang mit der konkreten projektbezogenen internationalen Kooperation stehen.
  • Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten für internationale Partnerschaften, um den Austausch und die Zusammenarbeit zu erleichtern.
  • Finanzierung von Workshops, Konferenzen oder Seminaren, die der Förderung der in-ternationalen Kooperation und des Wissenstransfers dienen.
  • Wissenschaftskommunikationsformate.

Eine alleinige Beantragung des Internationalisierungsmoduls ist ausdrücklich nicht möglich.

3. Antrags- und Auswahlverfahren

Die angestrebte internationale Kooperation soll als Anlage zum Hauptantrag auf maximal einer Seite beschrieben und zusätzlich mit einer erläuternden Kostenaufstellung dargelegt werden (siehe herunterladbares Antragsformular). Die Antragstellung für das Internationalisierungsmodul erfolgt zusammen mit dem Hauptantrag zum Stichtag der jeweiligen Ausschreibung über das Antragsportal der VolkswagenStiftung. Auf der Grundlage der gutachterlichen Empfehlungen entscheidet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur über den Hauptantrag sowie über den Antrag auf Bewilligung des Internationalisierungsmoduls.

4. Kontakt

Dr. Harald Barre
E-Mail: barre@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511 83 81 – 247

Für administrative Fragen:
Simone Künnecke
E-Mail: kuennecke@volkswagenstiftung.de
Tel.: +49 511 83 81 – 255

Für das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur:
Hendrik Wessels
E-Mail: hendrik.wessels@mwk.niedersachsen.de
Tel.: +49 511 120 2433

Stand: April 2025