Stichtag: 12.07.2024 (12:00 Uhr)

Aktuell: FAQs (Stand: 21.6.2024, PDF, Download)

Mit der Ausschreibung “Potenziale strategisch entfalten” bieten das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und die VolkswagenStiftung den niedersächsischen Hochschulen die Möglichkeit, ausgehend von den Ergebnissen der Potenzialanalyse der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen und ihrer aktuellen Hochschulentwicklungsplanung die strategischen Entwicklungsziele im Wettbewerb weiter zu schärfen und umzusetzen. Sie sollen mit Blick auf ihre künftige Leistungsfähigkeit in diesem Jahrzehnt und auch jenseits von 2030 ihre Standorte als Teil eines leistungsfähigen Wissenschaftssystems Niedersachsen – eingebettet in deutsche und internationale Kooperationen – strategisch bestmöglich entwickeln. Dabei können für die strategischen Ziele der jeweiligen Hochschule bestehende Defizite reduziert, neuartige und innovative Themenfelder erschlossen sowie vielversprechende Potenziale gestärkt werden, so dass die jeweiligen Hochschulen in ihren Profilen und Zielen sowohl national als auch international wettbewerbsfähiger werden. Dies soll unter Bezugnahme auf Kooperationsmöglichkeiten, aber auch eine klare Arbeitsteilung mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen geschehen.

Insgesamt soll mit dem Förderangebot ein nachhaltiger Impuls in die niedersächsische Wissenschaft gegeben werden, mit dessen Hilfe die Potenziale der niedersächsischen Hochschulen weiter entfaltet werden und die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems – auch mit Blick auf die Erfolgschancen in nationalen und internationalen Förderwettbewerben – signifikant erhöht wird.

Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Umsetzung von Strategiekonzepten zur Stärkung der einzelnen Hochschulen
Zielgruppe: Hochschulleitungen
Förderdauer: 5 Jahre (kostenneutrale Verlängerung um 2 Jahre möglich)
Die Antragssprache ist Englisch. Die Teilnahme an einer Auftakt- und Midterm-Konferenz ist obligatorisch.

1. Förderangebot

Jede niedersächsische Hochschule kann einen Antrag auf Förderung der Umsetzung eines Strategiekonzeptes stellen.

Insgesamt stehen für die Ausschreibung voraussichtlich 265 Mio. Euro zur Verfügung zuzüglich der 10% VIAP (Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgaben-Pauschale).

Kategorie 1:
  • Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Georg-August-Universität Göttingen
  • Leibniz Universität Hannover
  • Technische Universität Braunschweig

Die Hochschulen können bis zu 25 Mio. Euro erhalten.

Kategorie 2:
  • Hochschule Hannover
  • Hochschule Osnabrück
  • Leuphana Universität Lüneburg
  • Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
  • Technische Universität Clausthal
  • Universität Osnabrück

Die Hochschulen können bis zu 20 Mio. Euro erhalten.

Kategorie 3:
  • Hochschule Emden/Leer
  • Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
  • Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
  • Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
  • Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
  • Stiftung Universität Hildesheim
  • Universität Vechta

Die Hochschulen können bis zu 14 Mio. Euro erhalten.

Kategorie Medizin:
  • Medizinische Hochschule Hannover
  • Universitätsmedizin Göttingen

Die Hochschulen können bis zu 20 Mio. Euro erhalten.

Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover kann bis zu 15 Mio. Euro erhalten.

Für “grundständige” und mit “sehr gut” bewertete Anträge können die Hochschulen bis zu 5 Mio. Euro für 5 Jahre erhalten.

Die möglichen Bewilligungssummen ergeben sich aus folgenden Begutachtungskriterien:

  • Strategischer Anspruch und Innovationskraft der Ziele,
  • Hebelwirkungen der geplanten Konzepte und Maßnahmen für die Zukunftsstrategie sowie den zu erwartenden Erfolgen,
  • Ausbau besonderer, langfristiger Potenziale und der Einzigartigkeit derer im niedersächsischen Wissenschaftssystem.
  • Es wird zudem erwartet, dass in den Anträgen auch Kooperationspotenziale mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und Wege zur Zusammenarbeit aufgezeigt werden.

Die Strategiekonzepte müssen verdeutlichen, wie und mit welcher Priorität bereits identifizierte Stärken, Potenziale und Ziele durch die Förderung adressiert werden.

2. Antrags- und Begutachtungsverfahren

Bei der Antragstellung sind die strategischen Entwicklungsziele eindeutig zu benennen. Des Weiteren sollen Schlüsselindikatoren benannt werden, anhand derer der Fördererfolg, d.h. die Zielerreichung, eingeschätzt werden kann. Als begleitende Maßnahmen dienen eine Auftakt-Konferenz im Frühjahr 2025 und eine zur Mitte der Förderperiode folgende Midterm-Konferenz, auf der der Stand und die Perspektiven der Vorhaben gemeinsam mit einem Zwischenbericht vorgestellt werden sollen. Mit hinreichendem zeitlichen Abstand zum Ende der Förderperiode ist beabsichtigt, den Fördererfolg im Rahmen einer Evaluation zu analysieren.

Dort, wo es aus Sicht der antragstellenden Hochschulen sinnvoll und angestrebt ist, soll auf Antragstellungen in nationalen und internationalen Förderwettbewerben Bezug genommen werden. Dabei soll die beantragte Förderung diese Wettbewerbe nicht ersetzen, sondern vielmehr dazu dienen, die Erfolgschancen zu erhöhen.

Mögliche Schlüsselindikatoren für die nachträgliche Beurteilung des Fördererfolgs können sein:

  • die internationale Positionierung und Profilierung der Hochschule im Sinne wahrgenommener Attraktivität für Berufungen, Studierende, Mitarbeitende und als Kooperationspartner;
  • ein intensivierter Wissensaustausch
    • mit weiteren Wissenschaftseinrichtungen in Niedersachsen oder darüber hinaus,
    • mit Praxispartnern in Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder im Bildungssektor,
    • mit Medienpartnern sowie den Öffentlichkeiten am jeweiligen Ort;
  • Spitzenleistungen oder die Realisierung besonders innovativer Ansätze in den Bereichen Forschung, Lehre und Transfer sowie ggf. ergänzend Rezeption der wissenschaftlichen Ergebnisse nach internationalen Maßstäben (z. B. Publikationen, Zitationen, Impact, Patente und Ausgründungen).

Die beiden Musik- und Kunsthochschulen erhalten die Chance, ihre Profile in der künstlerischen Ausbildung, der Innovation künstlerischer Praxis und – wo angezeigt – im Zusammenspiel dieser Praxis mit wissenschaftlicher Erkenntnissuche und wissenschaftlicher Qualifikation zu stärken. Auch hier werden intensivierte und neue Formen der Kooperation mit anderen Partnern in Kultur, Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und anderen Sektoren als ein Erfolgsindikator herangezogen werden.

Die Begutachtung erfolgt durch zwei oder drei interdisziplinär und teilweise international besetzte Kommissionen, die den unterschiedlichen Hochschultypen und ihren spezifischen Qualitätskriterien Rechnung tragen werden.

Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel ist eine mit dem Ministerium abgeschlossene Zielvereinbarung.

Für die Ausschreibung ist folgender Ablauf geplant:
  1. Stichtag für Anträge: 12. Juli 2024 (12:00 Uhr)
  2. Begutachtung mit Präsentationen: November 2024
  3. Voraussichtlicher Förderbeginn: Frühjahr 2025
  4. Auftaktkonferenz (für alle niedersächsischen Hochschulen): Februar 2025
  5. Zwischenbericht und Midtermkonferenz: Frühjahr 2027.

3. Checkliste zur Antragstellung

3.1 Erläuterungen zum Antragsportal

Bitte reichen Sie Ihren Antrag über das elektronische Antragsportal der VolkswagenStiftung ein (portal.volkswagenstiftung.de). Dort müssen Formulare mit Angaben zu den Antragsteller:innen, Institutionen (Bewilligungsempfänger), Mitantragsteller:innen sowie zum Projekt (Titel, Dauer und Gesamtsumme) und der Kostenplan inklusive Begründungen ausgefüllt werden. Die förderfähigen Ausgaben entnehmen Sie bitte Anlage 1 (s. u.).

Hinweis: Bitte geben Sie im Kostenplan nur die direkten Projektkosten ein. Die VIAP wird mit der Bewilligung durch das MWK berechnet.

Hinweis zur Kalkulation der Personalmittel (aktualisiert am 13.06.2024):

  • Im Kostenplan des Antragsportals ist eine überschlägige Budgetkalkulation zu hinterlegen. Sie dient der Plausibilisierung der im Antrag genannten Budgets. Es steht Ihnen frei, die Personalkalkulation dabei entsprechend Ihrer Annahme der real anfallenden Personalausgaben aufzustellen.
  • Nach positiver Begutachtung und Rücksprache mit dem MWK ist eine exakte Budgetkalkulation aufzustellen. Hierfür gelten die Personalkostensätze des Jahres 2025 (plus Steigerung von 2% pro Jahr) entsprechend Anlage 2. Die im Antragsportal der VolkswagenStiftung aufgeführten Sätze gelten in dieser Ausschreibung nicht.
  • Nach Bewilligung erstattet das MWK die realen Personalausgaben unter Einhaltung der Gesamtbewilligungssumme. Eventueller Mehrbedarf bei Personalmitteln aufgrund zu niedrig kalkulierter Personalausgaben müssen durch Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.

Informationen zum Antragsportal finden Sie im Dokument “Anleitung und Tipps“. Eine frühzeitige persönliche Registrierung aller Antragstellenden im Portal ist wichtig. Ohne Benutzerkonto können weder Mitantragstellende zum Antrag eingeladen noch der Antrag eingereicht werden.

3.2 Antragsunterlagen

3.2.1 Antrags-Template

Bitte nutzen Sie für den Antrag das Antrags-Template und laden Sie es als PDF-Dokument unter Antragsdarstellung hoch.

Eine deutsche Kurzzusammenfassung (max. 500 Wörter, PDF) laden Sie bitte bei “Zusammenfassung deutsch” hoch.

3.2.2 Sonstige Anlagen

Bitte laden Sie folgendes Dokument unter “sonstige Anlagen” im PDF-Format hoch:
Erklärung des Zuwendungsempfängers (Formular, DOCX) – auszufüllen von der antragstellenden Institution.

4. Kontakt

Dr. Harald Barre
barre@volkswagenstiftung.de
+49 511 8381-247

Dr. Ida Retter
retter@volkswagenstiftung.de
+49 511 8381-361

Für Fragen zum Antragsportal:

Simone Künnecke 
kuennecke@volkswagenstiftung.de 
+49 511 8381-255 
VolkswagenStiftung
Kastanienallee 35
30519 Hannover
www.volkswagenstiftung.de

Für Fragen zur Finanzabwicklung:

Sabine Behrens
sabine.behrens@mwk.niedersachsen.de
+49 511 120-2521
 Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
 Leibnizufer 9
 30169 Hannover
www.mwk.niedersachsen.de

Anlage 1: Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- sowie in beschränktem Umfang Investitionsausgaben. Im Einzelnen:

  • Personal: Zusätzliches Personal und Hilfskräfte (kein Stammpersonal – es sei denn: befristete Stundenaufstockungen oder befristet eingestellte Ersatzkraft), Angabe Wertigkeit der Stelle und Umfang. Es dürfen jeweils 2 Prozent Erhöhung für die Folgejahre bei den Personalmitteln eingerechnet werden.
  • Mittel für die Gewinnung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern
  • Sachausgaben (keine Grundausstattung): Verbrauchsmaterial, Mittel für die Durchführung von Tagungen, Workshops und Veranstaltungen
  • Veröffentlichungen, Publikationsausgaben
  • Reisekosten (nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes sowie der Niedersächsischen Reisekostenverordnung)
  • Beschaffung von Forschungsinfrastruktur (keine Forschungsbauten) und Geräten (Bei der Beantragung von Geräten müssen die Geräte im Einzelnen genau bezeichnet und ihre Preise einschließlich aller Nebenkosten angegeben werden. Die Aufwendungen für Geräte sollen 30 Prozent der Gesamtfördersumme nicht überschreiten. Es ist zu bestätigen, dass die sachgemäße Nutzung, Unterbringung und Wartung der Geräte sowie die Deckung der laufenden Kosten sichergestellt sind. Laufende Kosten, z.B. für Energieverbrauch, Versicherungen, Wartungen, Reparaturen und Ersatzteile, werden nicht gefördert.)
  • Mittel für zentralen Kompetenzaufbau im administrativen Bereich der Hochschule

Anlage 2: Personalkostensätze für den Finanzplan

Die Anlage 2 des Merkblatts wurde am 13.06.2024 aktualisiert.

Tabellen der Durchschnittssätze zur Aufstellung des HPE 2025 zur Berechnung der Ansätze für Beschäftigte im Tarifbereich (Stand: Tarifeinigung vom 9.12.2023) Entgeltgruppe EG 02: Allgemein 49.977 €; EG02 Ü: 54.180 €; EG 03: 51.981 €; EG 04: 52.682 €; EG 05: 56.961 €; EG 06: 58.960 €; EG 07: 61.397 €; EG 08: 63.196 €; EG 09a: 68.294 €; EG 09b: 71.307 €; EG 10: 75.801 €; EG 11: 83.678 €; EG 12: 93.145 €; EG 13: 84.944 €; EG 13 Ü: 109.425 €; EG 14: 97.361 €; EG 15: 110.312 €