Der demokratische Staat lebt von der freien politischen Meinungsbildung seiner Bürgerinnen und Bürger. Demokratische Entscheidungen sind ohne gesellschaftliche Diskurse nicht denkbar.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernehmen als öffentliche Einrichtungen eine besondere Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen: Sie bündeln Wissen, sind Orte der methodischen Kritik und des wissenschaftlich fundierten Dialoges. Dadurch leisten sie entscheidende Beiträge für politische und gesellschaftliche Debatten. Dies gilt insbesondere für Fragen, die die Grundstruktur des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Miteinanders beeinflussen oder in Frage stellen. Ihre Funktion als herausragende Impulsgeber für die geistige, politische, soziale, ökonomische und kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft ist unbestritten.
Ziel der Ausschreibung
“Zukunftsdiskurse” richten sich in erster Linie, aber nicht ausschließlich an die Geistes-, Gesellschafts- und Kulturwissenschaften. Ziel ist es, eine gesellschaftliche Reflexion des aktuellen Forschungsstandes zu ermöglichen. Ein Zukunftsdiskurs-Projekt greift aktuelle Fragestellungen in origineller Weise auf und leistet einen qualifizierten Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte, ob als Impulsgeber oder Beitrag zur Versachlichung und Einordnung. Die Berücksichtigung von Gender- und Diversityaspekten ist erwünscht. Die Projektthemen sind weit gefasst und orientieren sich an aktuellen gesellschaftlichen Themen, u.a.
- Transformation
- Digitalität
- Migration und Chancengleichheit
- Kommunikation von Wissen
- Erhalt bzw. Stärkung der demokratischen Debatte und des demokratischen Gemeinwesens
- Fragen der europäischen Identität
- Die Zukunft der Wirtschafts- und Sozialordnung vor dem
- Hintergrund von Globalisierung und Digitalisierung
- Perspektiven der internationalen (Rechts-)Ordnung.
Förderkonzept
Zukunftsdiskurse sollen dem wissenschaftlichen Diskurs und der Reflexion Freiraum ermöglichen und die Öffentlichkeit daran möglichst kontinuierlich teilhaben lassen.
Die Fragestellungen der “Zukunftsdiskurse” zeichnet eine hohe Debattenrelevanz aus. Die geförderten Projekte dienen daher nicht in erster Linie dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, sondern erarbeiten innerhalb der Projektlaufzeit konkrete Beiträge für die öffentliche Debatte; aktuelle Forschungsergebnisse sollen spätestens über die Abschlussveranstaltung unmittelbar in einen breiteren Diskurs fließen. Die Einbindung von Praxisperspektiven aus Politik und Gesellschaft ist erwünscht. Im Ergebnis entstehen wissenschaftsbasierte Zusammenfassungen des aktuellen Forschungsstandes, die einen gesicherten Überblick zum Forschungsthema liefern.
In einem Zeitraum von maximal zwölf Monaten sollen je Projekt eine Auftaktveranstaltung sowie eine öffentliche Abschlussveranstaltung durchgeführt werden, um den Aktualitätsbezug des Projekts und die öffentliche Beteiligung sicherzustellen. Zur Abschlussveranstaltung wird ein Impulspapier (max. 10 Seiten) vorgestellt, das die Projektergebnisse zusammenfasst und eine weiterführende Perspektive entwickelt. Dieses Impulspapier soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussveranstaltung zugänglich sein. Es ist als Beitrag des Projekts zur öffentlichen Debatte zu verstehen und soll daher digital frei verfügbar sein.
I. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen gem. § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land institutionell geförderte Forschungseinrichtungen.
Die Anträge können durch promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gestellt werden. Sofern die Antragstellerin bzw. der Antragsteller befristet beschäftigt ist, muss dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beigefügt sein, die bestätigt, dass die Veranstaltung dort durchgeführt werden kann und die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt.
II. Fördervolumen, -dauer und -beginn
Die Projekte werden mit maximal 120.000 Euro gefördert. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Monate. In Ausnahmefällen (z.B. zur Fertigstellung von Publikationen) kann eine kostenneutrale Verlängerung beantragt werden.
Anträge können jeweils bis zum 15. Oktober beim MWK eingereicht werden; der Projektbeginn ist im Frühjahr des Folgejahres möglich.
Grundlage der Begutachtung durch eine Auswahlkommission ist ein Kriterienkatalog, der folgende Aspekte besonders beleuchtet:
- Debattenrelevanz
- Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- (Innovative) Einbindung gesellschaftlicher Akteure und der Öffentlichkeit
- Berücksichtigung inter- und transdisziplinärer Perspektiven
III. Verwendung der Fördermittel
Grundsätzlich gilt: Die Verwendung der Fördermittel ist nur für zusätzliche Personalausgaben und Sachausgaben möglich.
Folgende Aufwendungen sind förderfähig:
- Personalkosten (wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung beschäftigte technische Assistenzen sowie studentische Hilfskräfte) für die Planung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Arbeitstagungen, einschließlich der dazugehörigen Publikationen, Impulspapiere etc.
- Reisekosten für die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie externe Referentinnen und Referenten auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen. Reisekosten können nach Art und Höhe der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) in der Fassung vom 10.01.2017 in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften (VV) zu der NRKVO in der Fassung vom 09.07.2019 anerkannt werden.
- Fahrt- und Aufenthaltskosten für aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen
- Publikationen und Druckkosten (Ergebnisse sind möglichst in Open Access zur Verfügung zu stellen)
- Raummieten (nur bei begründeter Anmietung externer Räume)
- Ausgaben für Bewirtung (im Rahmen der Bewirtungsrichtlinie der Hochschule; außeruniversitäre Forschungseinrichtungen weisen durch Erläuterungen zum Ausgabenplan nach, dass die Bewirtungskosten sich nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit richten)
- Veranstaltungstechnik, z.B. für hybride Durchführung von Projektveranstaltungen
- Verbrauchsmaterial (keine Ausstattungsgegenstände und Geräte)
Nicht förderfähig sind:
- indirekte Kosten (Kosten für die durch das Projekt in Anspruch genommene Infrastruktur der antragstellenden Einrichtung oder für die Mitarbeit von Personen, die nicht als Projektpersonal abgerechnet werden)
- Ausgaben für das Abend- oder Rahmenprogramm und repräsentative Aufwendungen
- Ausgaben für Veranstaltungsagenturen
- Honorare für Referentinnen und Referenten
IV. Antragstellung
Bitte reichen Sie den Antrag digital per E-Mail an hilke.dittmann@mwk.niedersachsen.de (bitte eine pdf-Datei inklusive aller Anlagen mit einer Höchstgröße von 10 MB) ein.
Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung einzureichen:
- Antragsformular, inklusive des Vordruckes “Erklärungen”
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Ein Projektkonzept (max. 10 Seiten, inklusive Anlagen), das die wissenschaftliche Bedeutung und die Debattenrelevanz der Fragestellung, die Durchführung und die Einbindung der Öffentlichkeit darstellt
wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellenden (1 Seite) - Sofern die Antragstellerin/ der Antragsteller befristet beschäftigt ist, ist dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beizufügen, dass das Projekt dort durchgeführt werden kann und die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt.
V. Antragsfrist
Antragstichtag ist jeweils der 15. Oktober; der Projektbeginn ist im Frühjahr des Folgejahres möglich.
VI. Hinweise zum Förderverfahren
Antragstellende können nach dieser Ausschreibung und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Im Fall der Bewilligung werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil.
Nach dem Projektabschluss ist neben dem Impulspapier ein Sachbericht (max. drei Seiten) vorzulegen, der über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse des Projekts Auskunft gibt.
Kontakt
Bei Fragen zur Programmausschreibung wenden Sie sich bitte an
Judith Hämker
Tel. 0511 120-2651
E-Mail: judith.haemker@mwk.niedersachsen.de