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Mit dem Programm "Professorinnen für Niedersachsen" soll die Position von niedersächsischen Hochschulen in den Berufungsverhandlungen gestärkt werden, um in dem intensiver werdenden Wettbewerb besonders qualifizierte Professorinnen zu gewinnen.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung stellen für das Programm "Professorinnen für Niedersachsen" zusätzlich zu der Gegenfinanzierung Mittel in Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro aus dem Programm zukunft.niedersachsen zur Verfügung. Niedersächsische Hochschulen, die im Professorinnenprogramm 2030 von Bund und Ländern erfolgreich waren, können für maximal drei Jahre bis zu 100.000 Euro pro Jahr an zusätzlichen Mitteln beantragen (d.h. bis zu einer vollen Mitarbeiterstelle – TVL 13 – und bis zu 40.000 Euro an Sachmitteln).
hintergrund
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat im November 2017 beschlossen, das Professorinnenprogramm nach der laufenden Förderperiode 2013 bis 2017 für weitere fünf Jahre (2018 bis 2022) fortzusetzen. Das Programmvolumen soll 200 Mio. Euro für fünf Jahre betragen, die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern aufgebracht werden. Pro Professur ist eine Fördersumme von (maximal) 165.000 Euro pro Jahr vorgesehen, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen wird. Die entsprechende Bekanntmachung des Bundes ist am 02.02.2018 veröffentlich worden.