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Pro*Niedersachsen – Forschungsprojekte der
Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

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Stichtag: 15. Oktober 2025
Fachgebiete: Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
Art der Förderung: Förderprojekte
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen entsprechend §2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

das fördern wir

Die Analyse historischer, kultureller und sozialer Zusammenhänge fördert das Verständnis für die Vergangenheit, schärft den Blick auf die Gegenwart und gibt Impulse für die Entwicklung moderner Gesellschaften. Niedersachsen unterstützt mit dem Programm „Pro*Niedersachsen – Forschungsprojekte der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ gezielt Forschungsarbeiten aus diesen Fachgebieten. Eine speziell niedersächsische Perspektive ist möglich, aber nicht vorausgesetzt. Begrüßt werden Forschungsvorhaben, die neue Impulse für die jeweilige Fachrichtung oder die inter- und transdisziplinäre Weiterentwicklung jeweiliger Forschungsfragen und -methoden erkennen lassen.

so stellen sie ihren antrag

1
infos zur antragstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
2
antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag elektronisch beim Ministerium ein. Nutzen Sie dabei das Antragsformular "Antrag auf Förderung von Forschungsvorhaben GKS". Bitte reichen Sie außerdem den Ausgaben- und Finanzierungsplan ausgefüllt ein.
3
begutachtung und entscheidung
Das jährliche Auswahlverfahren wird durch die Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen organisiert. Unter Berücksichtigung externer fachlicher Einschätzungen erstellt eine multidisziplinär besetzte Auswahlkommission eine Reihung der Anträge entsprechend ihrer Förderwürdigkeit. Das MWK trifft seine Förderentscheidung auf der Basis der Empfehlungen der Auswahlkommission und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.