Nächster Stichtag: 1. Dezember 2025

Um einen Beitrag zur Fachkräftesicherung für die Zukunft zu leisten und die akademische Vielfalt und Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen zu erhöhen, unterstützen das Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung die Hochschulen bei der Gewinnung internationaler Studierender. Dieses Förderangebot bietet den Einrichtungen die Möglichkeit auf eine Förderung der Umsetzung von Pilotvorhaben zur Gewinnung internationaler Studierender 

Art der Förderung: ​Pilotkonzepte zur Gewinnung internationaler Studierender​
Zielgruppe:Niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG​
Fördersumme: bis zu 500.000 EUR
Förderzeit: bis zu 4 Jahre
​​Pro Hochschule kann nur ein Antrag gestellt werden (Unterstützungsschreiben durch Hochschulleitung)​

1. Förderangebot

Gefördert wird die Umsetzung von Konzepten zur Gewinnung internationaler Studierender für niedersächsische Hochschulen, zur Steigerung ihres Studienerfolgs und mittelfristig zur Gewinnung von Fachkräften für den niedersächsischen Arbeitsmarkt. Die Konzepte sollen in ihrer Effektivität überzeugen, sodass sie langfristig an den antragstellenden Hochschulen implementiert werden können und Modellcharakter für weitere Hochschulen aufweisen sollten. Um die Qualifizierung als Pilotvorhaben feststellen zu können, soll in den Anträgen auch erläutert werden, wie die Wirkung der Maßnahmen festgestellt werden kann. Die Konzepte können dabei beispielsweise Maßnahmen in einem oder mehreren der folgenden Zielfelder vorsehen: 

1.1 Rekrutierung internationaler Studierender 
Zur Rekrutierung internationaler Studierender werden wirkungsvolle Ideen unterstützt, die darauf abzielen, potenzielle Studierendengruppen weltweit anzusprechen und ihnen den Weg an eine niedersächsische Hochschule zu erleichtern. Dabei können durch strukturierte Unterstützungsangebote Anreize geschaffen werden, die den Studienstandort Niedersachsen im Ausland attraktiv machen. Förderfähig sind beispielsweise der Aufbau oder die Stärkung von Netzwerken und strategischen Kooperationen mit ausländischen Schulen und Bildungseinrichtungen, Mentoring-Programme, multilinguale Plattformen oder spezielle Beratungsservices. 

1.2 Studienvorbereitung und -begleitung 
Förderfähig sind Maßnahmen, die internationale Studierende vor oder bei der Ankunft und beim „Onboarding“ am Studienstandort unterstützen und die die Willkommenskultur stärken. Weiterhin können Maßnahmen darauf abzielen, die Begleitung und Betreuung internationaler Studierender während des Studiums auszubauen. Ziel ist hierbei, die Studienerfolgsquoten zu erhöhen. Gefördert werden könnten z.B. Maßnahmen zur fachlichen und (fach-)sprachlichen Vorbereitung internationaler Studierender als auch Unterstützungsstrukturen zur sozialen und administrativen Integration.  

1.3 Karrierewege 
Es können gezielte Unterstützungsangebote für internationale Studierende gefördert werden, die die Zusammenführung von (zukünftigen) Fachkräften und Arbeitgeber:innen fördern z.B. zur Vernetzung oder dem Abbau interkultureller Unsicherheiten. Um einen langfristigen Erfolg zu erleichtern, können diese Maßnahmen (wie z.B. Praktika und Tätigkeit als Werkstudierende) bereits früh im Studium ansetzen.  

Innerhalb der Maßnahmen können auch Mittel für das Studierendenmarketing eingeplant werden.

1.4 Art und Dauer der Förderung 
Antragsberechtigt sind niedersächsiche Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach § 2 NHG. Verbundanträge sind möglich. Pro Hochschule kann nur ein Antrag eingereicht werden. Führt eine Hochschule in einem Verbundantrag die Projektleitung, wird dies als Antrag der projektleitenden Hochschule gewertet. Es ist ein Unterstützungsschreiben der Hochschulleitung erforderlich. Die Förderdauer beträgt bis zu 4 Jahre. 

Für die Kalkulation der Personalmittel sind die Durchschnittssätze des Niedersächsischen Finanzministeriums maßgebend. Die im Förderportal der VolkswagenStiftung aufgeführten Sätze gelten in dieser Ausschreibung nicht.  
Ab dem 2. Jahr kann jeweils ein Inflationsausgleich von 2% einberechnet werden. Im Antrag muss klar adressiert und begründet sein, welche konkreten Maßnahmen / Mittel für die Umsetzung des Konzeptes erforderlich sind. 

Sofern die antragstellende Person befristet beschäftigt ist, ist dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beizufügen, dass das Projekt an dieser Einrichtung durchgeführt werden kann, die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt und die Durchführung des Projekts nach einem möglichen Ausscheiden der antragstellenden Person dort gewährleistet ist. 

1.5 Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgabenpauschale  
Die Förderung ist mit der Auszahlung einer 10%igen Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgaben-Pauschale (VIAP) verbunden. Diese wird automatisch auf die Ausgaben des eingereichten Finanzplans addiert.  

Hinweis: Bitte geben Sie im Finanzplan nur die direkt im Projekt benötigten Mittel ein. Die VIAP wird mit der Bewilligung durch das MWK berechnet. 

 

2. Antrags- und Auswahlverfahren 

Die Anträge sind durch die International Offices/Akademischen Auslandsämter der Hochschulen einzureichen.  

Eine extern besetzte Kommission aus Expert:innen wird die Anträge vergleichend begutachten. Hierbei werden folgende Kriterien maßgeblich sein: 

  • Ist anzunehmen, dass die Maßnahmen nach Ende der Förderung in ähnlicher Form weitergeführt werden können?
  • Ist erwartbar, dass das Konzept Modellcharakter für weitere Hochschulen haben wird?
  • Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet, um zusätzliche internationale Studierende zu gewinnen?
  • Sind die Maßnahmen geeignet, um den Studienerfolg und / oder den Berufseinstrieg internationaler Studierender zu erhöhen?

 

3. Antragstellung 

3.1 Erläuterungen zum Antragsportal 
Anträge sind ausschließlich über das Förderportal der VolkswagenStiftung einzureichen. Bitte suchen Sie dort in der Übersicht die entsprechende Ausschreibung zu diesem Merkblatt. 

Es ist wichtig, dass sich alle Antragstellenden (PI und Co-PI’s) frühzeitig im Prozess registrieren. Mitantragstellende können nur dann an einem Antrag mitarbeiten, wenn sie zuvor eingeladen wurden und sich im Förderportal registriert haben. 

Bei technischen Fragen zur Nutzung des Portals wenden Sie sich bitte an support@volkswagenstiftung.de 

3.2 Erläuterungen zu den Antragsunterlagen 
1. Antragsdarstellung: Bitte nutzen Sie das Template auf der Website bzw. im Förderportal 

2. Ausgabenplan: Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich die Excel-Vorlage die im Förderportal zum Download zur Verfügung steht. 

3. Lebensläufe: Bitte nutzen Sie das Template auf der Website bzw. im Förderportal 

4. Unterstützungsschreiben der Hochschulleitung 

5. Erklärungen der Zuwendungsempfänger: Bitte nutzen Sie das Formular auf der Website bzw. im Förderportal 

4. Kontakt 

Dr. Harald Barre 
E-Mail: barre@volkswagenstiftung.de  
Tel.: +49 511 8381 – 247 

Für Fragen zum Finanzplan: 
Name: Hendrik Wessels 
E-Mail: hendrik.wessels@mwk.niedersachsen.de 
Tel: +49 511 120 – 2433 

Für Fragen zum Antragsportal: 
Simone Künnecke 
E-Mail: kuennecke@volkswagenstiftung.de 
Tel.: +49 511 83 81 – 247 

VolkswagenStiftung 
Kastanienallee 35 
30519 Hannover 

http://www.volkswagenstiftung.de 

5. Förderausgaben: Richtlinien und Ausschlüsse 

5.1 Projektdurchführung bei befristeter Beschäftigung 
Sofern die antragstellende Person befristet beschäftigt ist, ist dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beizufügen, dass das Projekt an dieser Einrichtung durchgeführt werden kann, die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt und die Durchführung des Projekts nach einem möglichen Ausscheiden der antragstellenden Person dort gewährleistet ist. 

5.2 Sach- und Reisekosten
Reisekosten sind nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRK) in Verbindung mit den Vorschriften der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) und den Verwaltungsvorschriften zur NRKVO (VV-NRKVO) vom 10. Januar 2017 in der derzeit gültigen Fassung förderfähig. (Erläuterung: Förderfähig sind notwendige Ausgaben für Fahrten mit den preislich günstigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln). 

5.3 Nicht förderfähig sind:

  • Indirekte Kosten, d. h. Kosten für in Anspruch genommene Infrastruktur (z. B. Raum- oder Energiekosten, siehe auch die Hinweise zu wissenschaftlichen Geräten), 
  • Ausgaben für Bewirtung,
  • Mittel zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Bauunterhaltung.