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Pro*Niedersachsen – Wissenschaftliche Veranstaltungen der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften in Niedersachsen

Nächster Stichtag: Antragstellung fortlaufend möglich

Das Land unterstützt wissenschaftliche Veranstaltungen in Niedersachsen, die die (interdisziplinäre) Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften befördern. Die Formate sollen Fragestellungen von besonderer wissenschaftlicher Relevanz verfolgen und einen deutlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt leisten.

Fachgebiete: Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
Art der Förderung: Veranstaltungen
Zielgruppe: Antragberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen entsprechend § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und landesfinanzierte Museen, Bibliotheken und Archive. Zu den antragberechtigten Einrichtungen zählen auch Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
Fördersumme: bis zu 20.000 EUR

1. Zielsetzung

Das Land unterstützt wissenschaftliche Veranstaltungen in Niedersachsen, die die (interdisziplinäre) Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften befördern. Die Formate sollen Fragestellungen von besonderer wissenschaftlicher Relevanz verfolgen und einen deutlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt leisten.
Die Tagungskonzepte können Impulse für bestehende Forschungsfelder und den Austausch von Forschungsergebnissen ebenso in den Fokus stellen wie die Entwicklung neuer Forschungsperspektiven, zur Stärkung des gesellschaftlichen Diskurses oder die Vorbereitung von Verbünden und Kooperationen.

Gegenstand der Veranstaltungen können sowohl fachdisziplinäre als auch interdisziplinäre Fragestellungen sein. Die Schwerpunktsetzung liegt auf den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften; Anträge aus anderen Disziplinen können in begrenztem Umfang berücksichtigt werden, sofern eine inhaltliche Anschlussfähigkeit an geistes-, kultur- und sozialwissenschaftliche Fragestellungen besteht. Förderfähig sind zudem Sommerschulen und vergleichbare Symposien.

2. Förderangebot

I. Antragsberechtigte

Antragberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen entsprechend § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und landesfinanzierte Museen, Bibliotheken und Archive. Zu den antragberechtigten Einrichtungen zählen auch Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
Anträge müssen durch promovierte Forschende gestellt werden. Anträge von Antragstellenden in der frühen Post-Doc-Phase werden begrüßt.

II. Fördervolumen, -dauer und -beginn

Die Höhe der Förderung beträgt mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro.
Die Förderung orientiert sich an der Anzahl der Teilnehmenden:

  • bis 50 Teilnehmende max. 200 Euro pro Person
  • 51 bis 150 Teilnehmende max. 150 Euro pro Person
  • über 150 Teilnehmende max. 100 Euro pro Person

Die endgültige Festsetzung des Zuschusses erfolgt durch die Abrechnung und die nachzuweisende tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden. Der Zuschuss kann ggf. gekürzt werden. Eine nachträgliche Erhöhung des Zuschusses ist nicht möglich.

Die Antragstellung ist jederzeit, spätestens aber zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Verwendungsnachweis muss spätestens drei Monate nach Abschluss der Veranstaltung vorgelegt werden.

III. Verwendung der Fördermittel

Folgende Positionen sind förderfähig:

  • Personalausgaben (wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie studentische Hilfskräfte) für die Planung und Durchführung der Veranstaltung, einschließlich der dazugehörigen Publikationen und Impulspapiere. Für die Kalkulation der Personalausgaben sind die Durchschnittssätze des Niedersächsischen Finanzministeriums maßgebend.
  • Reisemittel für Projektbeteiligte auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen.
  • Fahrt- und Aufenthaltskosten für aktive Teilnehmende mit inhaltlichem Beitrag im Tagungsprogramm) auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen
  • Bewirtung (im Rahmen der Bewirtungsrichtlinie der Hochschule. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen weisen durch Erläuterungen im Ausgabenplan nach, dass die Bewirtungsausgaben sich nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit richten)
  • Raummieten (bei begründeter Anmietung externer Räume)
  • Druck- bzw. Publikationsausgaben (Open Access) im Zusammenhang mit der Veranstaltung (max. 20 % der Gesamtfördersumme).
  • Miete für Veranstaltungstechnik, z.B. für hybride Durchführung der Veranstaltung.
  • Verbrauchsmaterial

Nicht förderfähig sind:

  • Referenten-Honorare
  • Ausgaben für Veranstaltungsagenturen
  • Reguläre Lehrveranstaltungen
  • Ausgaben für Abend- oder Rahmenprogramm und repräsentative Aufwendungen
  • Indirekte Ausgaben, d.h. Ausgaben für in Anspruch genommene Infrastruktur (z.B. Raum- oder Energiekosten)
  • Mittel zum Erwerb von Geräten.

Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgabenpauschale
Die Förderung ist mit der Auszahlung einer 10%igen Verwaltungs- und Infrastruktur-Ausgaben-Pauschale (VIAP) verbunden. Diese wird automatisch auf die Ausgaben des eingereichten Finanzplans addiert.

Hinweis: Bitte geben Sie im Finanzplan nur die direkt im Projekt benötigten Mittel ein. Die VIAP wird mit der Bewilligung durch das MWK berechnet.

3. Antrags- und Auswahlverfahren

3.1 Zeitplan / Antragsfrist

Die Antragstellung ist jederzeit, spätestens aber zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich.

3.2 Verfahren

Mit der Einreichung des Antrages bestätigen Sie, dass das Präsidium Ihrer Hochschule den Antrag zur Kenntnis genommen hat und unterstützt.
Sofern die antragstellende Person befristet beschäftigt ist, ist dem Antrag eine Erklärung der Einrichtung beizufügen, dass das Projekt an der Einrichtung durchgeführt werden kann, die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt und die Durchführung des Projekts nach einem möglichen Ausscheiden der befristetet Person gewährleistet ist.
Förderanträge sind unter Einhaltung der VV 3.1 zu § 44 Landeshaushaltsordnung elektronisch (eine pdf-Datei, max. 10 MB inkl. der im Formular erbetenen Anlagen) unter Verwendung des Antragformulars „Antrag auf Förderung von Forschungsvorhaben“ an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 12
ute.rocker@mwk.niedersachsen.de

Das MWK trifft seine Förderentscheidungen fortlaufend auf der Basis der Prüfung der Antragskriterien und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Antragstellende können nach dieser Ausschreibung und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Im Fall der Bewilligung an Zuwendungsempfänger werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil des Bewilligungsbescheides.
Nach Abschluss ist ein Sachbericht (maximal 2 Seiten) elektronisch vorzulegen, der über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der wissenschaftlichen Veranstaltung Auskunft gibt. Zusätzlich eine Liste mit Name, Institution und Unterschrift der Teilnehmenden zu übersenden.

4. Antragsstellung

Im Antragsformular erforderlich sind Auskünfte zu folgenden Punkten. Diese bilden zugleich die Kriterien der Begutachtung:

Einordnung der wissenschaftlichen Bedeutung der Veranstaltung

  • Tagungskonzept (Online- und Hybridformate möglich; Format kann nachträglich angepasst werden)
  • Tagungsprogramm, inklusive Referentinnen und Referenten
  • Fragestellung und Zielsetzung
  • Darlegung des Forschungsstands und wie die Veranstaltung an diesen anschließt
  • Beitrag der Veranstaltung zum Erkenntnisfortschritt
  • Bezug zu bisherigen oder künftigen Forschungsvorhaben
  • wissenschaftlicher Lebenslauf der antragstellenden Person mit Informationen zu eigenen, einschlägigen Vorarbeiten.

Vielfalt

  • Darstellung der Einbindung von wissenschaftlichem Nachwuchs in die Veranstaltung
  • Geschlechterverhältnis der Referentinnen und Referenten
  • Beteiligung internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Kommunikation

  • geplante Publikation der Ergebnisse
  • ggf. Angaben zur Nachnutzung der gewonnen Forschungsdaten
  • erwartete Ergebnisse von außerwissenschaftlicher Relevanz und wie diese in die außerwissenschaftliche Öffentlichkeit getragen werden sollen (Wissenschaftskommunikation).

Mittelbedarf

5. Kontakt

Bei Fragen zur Programmausschreibung wenden Sie sich bitte an:

Ute Rocker
Tel. 0511 120-2443
E-Mail: ute.rocker@mwk.niedersachsen.de

Stand des Merkblattes: 16.10.2024