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Pro*Niedersachsen – Forschungsprojekte der
Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

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Stichtag: 15. Oktober 2024
Fachgebiete: Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
Art der Förderung: Förderprojekte
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen entsprechend §2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

das fördern wir

Die Analyse historischer, kultureller, geistiger und sozialer Zusammenhänge fördert das Verständnis für die Vergangenheit, schärft den Blick auf die Gegenwart und gibt Impulse für die künftige Entwicklung moderner Gesellschaften. Deshalb fördert das Land mit dem Programm "Pro*Niedersachsen – Forschungsprojekte der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften" gezielt Forschungsarbeiten aus diesen Fachgebieten. Hochrangige Forschungsvorhaben, die neue Impulse für die jeweilige Fachrichtung erkennen lassen, stehen im Mittelpunkt des Programms. Die Einbeziehung von Gender- und Diversityaspekten ist erwünscht. Inter- oder transdisziplinäre ausgerichtete Forschungsvorhaben werden ausdrücklich begrüßt. Willkommen sind außerdem Forschungsvorhaben, die eine Relevanz in den adressierten Forschungsbereichen zu den niedersächsischen Aktivitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie aufweisen.

so stellen sie ihren antrag

1
infos zur antragstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
2
antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag postalisch auf dem Dienstweg sowie elektronisch beim Ministerium ein. Nutzen Sie dabei das Antragsformular "Antrag auf Förderung von Forschungsvorhaben (GKS)". Bitte reichen Sie außerdem den Ausgaben- und Finanzierungsplan ausgefüllt ein.
3
begutachtung und entscheidung
Die Förderanträge werden durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen in einem zweistufigen Verfahren begutachtet. Eine interdisziplinäre Auswahlgruppe reiht auf der Grundlage von Stellungnahmen unabhängiger Fachgutachter:innen die Anträge nach ihrer Förderungswürdigkeit. Das MWK trifft seine Förderentscheidung bis Juni eines jeden Jahres auf der Basis dieser Empfehlungen und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.