neue forschung

Pro*Niedersachsen
Kulturelles Erbe – Sammlungen und Objekte

schnell
informiert

Stichtag: 15. Dezember 2024
Fachgebiete: Erforschung der Kulturschätze Niedersachsens
Art der Förderung: Kooperationsprojekte
Zielgruppe: Museen, Bibliotheken, Archive sowie das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege, das Niedersächsische Institut für historische Küstenforschung und die Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten in Kooperation mit einer nds. Hochschule

das fördern wir

Das Land Niedersachsen verfügt über eine reiche kulturelle Überlieferung. Sie ist geprägt von der einzigartigen naturräumlichen, historisch-politischen und ökonomischen Vielfalt des Landes. Diese Vielfalt hat das Leben und den Alltag der Menschen in den niedersächsischen Regionen von der Nordseeküste bis zum Harz beeinflusst und ihre Spuren in der kulturellen Entwicklung hinterlassen. Die Zeugnisse dieser Entwicklung für die heutige Generation sichtbar zu machen und für die kommenden Generationen zu bewahren, ist Verpflichtung und Herausforderung zugleich.

Mit dem Programm "Pro*Niedersachsen – Kulturelles Erbe – Sammlungen und Objekte" fördern wir gezielt die Erforschung der Kulturschätze Niedersachsens, seien es Sammlungen, Archivgut oder Bau-, Garten-, Boden- und paläontologische Denkmale.

so stellen sie ihren antrag

1
infos zur antragsstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
2
antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag postalisch auf dem Dienstweg sowie elektronisch beim Ministerium ein. Bitte reichen Sie außerdem den Ausgaben- und Finanzierungsplan ausgefüllt ein.
3
entscheidung
Das jährliche Auswahlverfahren wird durch die Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) organisiert. Auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise erstellt eine multidisziplinär besetzte Auswahlkommission eine Reihung der Anträge entsprechend ihrer Förderwürdigkeit. Das MWK trifft seine Förderentscheidung bis Juni eines jeden Jahres auf der Basis dieser Empfehlungen und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.