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Pro*Niedersachsen
Kulturelles Erbe – Sammlungen und Objekte

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Stichtag: 15. Dezember 2025
Fachgebiete: Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
Art der Förderung: Forschungsprojekte
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind vom Land Niedersachsen finanzierte Museen, Bibliotheken, Archive sowie das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege, das Niedersächsische Institut für historische Küstenforschung und die Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind entsprechende Einrichtungen in nichtstaatlicher Trägerschaft.

das fördern wir

Mit dem Programm „Pro*Niedersachsen: Kulturelles Erbe – Sammlungen und Objekte“ fördern wir gezielt die Erforschung der materiellen und immateriellen kulturellen Überlieferung in Niedersachsen, seien es Sammlungen, Archivgut oder Bau-, Garten-, Boden- und paläontologische Denkmale. Ziel ist es, diese zu erschließen, zu erforschen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und somit neue Impulse rund um das kulturelle Gedächtnis Niedersachsens zu setzen. Begrüßt werden auch Projekte, die niedersächsische Gegebenheiten in einen internationalen Forschungskontext stellen.

so stellen sie ihren antrag

1
infos zur antragsstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
2
antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag elektronisch beim Ministerium ein. Nutzen Sie dabei das Antragsformular "Antrag auf Förderung von Forschungsvorhaben". Bitte reichen Sie außerdem den Ausgaben- und Finanzierungsplan ausgefüllt ein.
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entscheidung
Das jährliche Auswahlverfahren wird durch die Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) organisiert. Auf Grundlage ihrer fachlichen Expertise erstellt eine multidisziplinär besetzte Auswahlkommission eine Reihung der Anträge entsprechend ihrer Förderwürdigkeit. Das Auswahlverfahren wird jährlich i. d. R. bis Ende des zweiten Quartals abgeschlossen. Das MWK trifft seine Förderentscheidung i. d. R. im Juli eines jeden Jahres auf der Basis der Empfehlungen der Auswahlkommission und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.