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Pro*Niedersachsen
Kulturelles Erbe – Sammlungen und Objekte

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Stichtag: 15. Dezember 2024
Fachgebiete: Erforschung der Kulturschätze Niedersachsens
Art der Förderung: Kooperationsprojekte
Zielgruppe: Museen, Bibliotheken, Archive sowie das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege, das Niedersächsische Institut für historische Küstenforschung und die Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten in Kooperation mit einer nds. Hochschule

das fördern wir

Das Land Niedersachsen verfügt über eine reiche kulturelle Überlieferung. Sie ist geprägt von der einzigartigen naturräumlichen, historisch-politischen und ökonomischen Vielfalt des Landes. Diese Vielfalt hat das Leben und den Alltag der Menschen in den niedersächsischen Regionen von der Nordseeküste bis zum Harz beeinflusst und ihre Spuren in der kulturellen Entwicklung hinterlassen. Die Zeugnisse dieser Entwicklung für die heutige Generation sichtbar zu machen und für die kommenden Generationen zu bewahren, ist Verpflichtung und Herausforderung zugleich.

Mit dem Programm "Pro*Niedersachsen – Kulturelles Erbe – Sammlungen und Objekte" fördern wir gezielt die Erforschung der Kulturschätze Niedersachsens, seien es Sammlungen, Archivgut oder Bau-, Garten-, Boden- und paläontologische Denkmale. Ziel ist es, die kulturelle Überlieferung in Niedersachsen zu erschließen, zu erforschen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und somit neue Impulse für die Erforschung des kulturellen Erbes in Niedersachsen zu geben. Begrüßt werden auch Projekte, die kulturelle Überlieferungen aus Niedersachsen in einen internationalen Forschungskontext stellen. Die Berücksichtigung von Gender- und Diversityaspekten ist erwünscht.

Forschungsprojekte, die sich explizit innovativer technischer und naturwissenschaftlicher Methoden bedienen, werden ausdrücklich in die Förderung mit einbezogen. Entscheidend für die Förderung ist allerdings grundsätzlich die Verfolgung einer kulturgeschichtlichen Fragestellung.

so stellen sie ihren antrag

1
infos zur antragsstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
2
antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag postalisch auf dem Dienstweg sowie elektronisch beim Ministerium ein. Bitte reichen Sie außerdem den Ausgaben- und Finanzierungsplan ausgefüllt ein.
3
entscheidung
Die Förderanträge werden durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen begutachtet. Eine interdisziplinäre Auswahlgruppe reiht die Anträge nach ihrer Förderungswürdigkeit. Das MWK trifft seine Förderentscheidung bis Juni eines jeden Jahres auf der Basis dieser Empfehlungen und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.