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Antragstellung: Zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn
Fachgebiete: Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
Art der Förderung: Mittel für Veranstaltungen
Zielgruppe: Antragberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen entsprechend § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und landesfinanzierte Museen, Bibliotheken und Archive. Zu den antragberechtigten Einrichtungen zählen auch Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
das fördern wir
Das Land unterstützt wissenschaftliche Veranstaltungen in Niedersachsen, die die (interdisziplinäre) Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften befördern. Die Formate sollen Fragestellungen von besonderer wissenschaftlicher Relevanz verfolgen und einen deutlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt leisten.
so stellen sie ihren antrag
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infos zur antragstellungBitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
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antrag vorbereitenHier finden Sie weitere Dokumente zur Vorbereitung Ihres Antrags.
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antrag einreichenReichen Sie Ihren Antrag elektronisch per Mail beim Ministerium ein.