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Pro*Niedersachsen
Wissenschaftliche Veranstaltungen der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften in Niedersachsen

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Antragstellung: Zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn
Fachgebiete: Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
Art der Förderung: Mittel für Veranstaltungen
Zielgruppe: Antragberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen entsprechend § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und landesfinanzierte Museen, Bibliotheken und Archive. Zu den antragberechtigten Einrichtungen zählen auch Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

das fördern wir

Das Land unterstützt wissenschaftliche Veranstaltungen in Niedersachsen, die die (interdisziplinäre) Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften befördern. Die Formate sollen Fragestellungen von besonderer wissenschaftlicher Relevanz verfolgen und einen deutlichen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt leisten.

so stellen sie ihren antrag

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infos zur antragstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
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antrag einreichen
Reichen Sie Ihren Antrag elektronisch per Mail beim Ministerium ein.