kluge köpfe

Stay inspired:
Europäische Exzellenz für Niedersachsen

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Antragstellung jederzeit
Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Unterstützung bei der Vorbereitung der Wiedereinreichung beim ERC
Zielgruppe: Wissenschaftler:innen der niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG sowie der aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen
Das Programm dient nicht dazu, die erstmalige Antragstellung auf einen ERC-Grant zu unterstützen. Förderfähig sind nur Projekte, die von der ERC als exzellent ausgewiesen wurden, die aber keinen Grant erhalten haben.

das fördern wir

Mit dem Programm unterstützen wir Wissenschaftler:innen aus Niedersachsen dabei, sich in der europäischen Exzellenz zu etablieren. "Stay inspired" fördert Wissenschaftler:innen, die vom Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC) als exzellent bewertet wurden, aber aufgrund des begrenzten Budgets keinen ERC-Grant erhalten. Damit wollen wir die Attraktivität und europäische Sichtbarkeit der niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen für herausragende Wissenschaftler:innen steigern.

Die Förderung ermöglicht es den Forschenden, ihr Projekt in Niedersachsen weiterzuentwickeln und zu verbessern und unterstützt sie damit bei der Vorbereitung der Wiedereinreichung beim ERC. Die dem Antrag zugrundeliegende Bewertung des ERC muss dabei nicht über eine niedersächsische Einrichtung gestellt worden sein. Maßgeblich ist die Zugehörigkeit der Antragstellenden zu einer der genannten Einrichtungen zum Zeitpunkt der Antragstellung für dieses Programm, für die Dauer der Förderung durch dieses Programm und zum Zeitpunkt der geplanten Wiedereinreichung beim ERC.

Förderfähig sind alle Anträge, deren Exzellenz durch den ERC bestätigt wurde, die also in der zweiten Begutachtungsstufe mit A bewertet wurden, aber keine Förderung durch den ERC erhalten. Den Antragstellenden steht es frei, sich entsprechend ihrer Karrierephase bei der Wiedereinreichung auf den nächst höheren Grant zu bewerben.

Darüber hinaus sind im Sinne der Nachwuchsförderung Anträge auf einen Starting Grant förderfähig, deren hohe Qualität durch den ERC bestätigt wurde, die also die zweite Begutachtungsstufe erreicht haben und dort mit B bewertet wurden. Ziel der Förderung ist in diesen Fällen explizit das Heben der Qualität des Antrages vom hohen auf ein exzellentes Niveau und die diesbezügliche Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einer frühen Karrierephase.

Sollte auch der erneut eingereichte Antrag beim ERC knapp scheitern und erneut die Fördervoraussetzungen des Programms erfüllen, ist eine erneute Bewerbung (auch im wiederholten Fall) möglich.

Das Programm dient nicht dazu, die erstmalige Antragstellung auf einen ERC-Grant zu unterstützen. Für diesen Zweck kann eine Förderung des Europa-Programms Niedersachsen - eine starke Region für Forschung und Innovation in Europa beantragt werden.

so stellen sie ihren antrag

1
infos zur antragstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
2
antrag vorbereiten
Hier finden Sie weitere Dokumente zur Vorbereitung Ihres Antrags.
3
antrag einreichen
Der Antrag ist im Referat 15 "Europa, Internationales" des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur einzureichen (siehe Kontakt).
4
bewilligung
Eine Entscheidung über die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen in der Regel innerhalb von vier Wochen.

Kontakt

Hendrik Wessels
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 15