kluge köpfe

Stay inspired:
Europäische Exzellenz für Niedersachsen

schnell
informiert

Antragstellung jederzeit
Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Unterstützung bei der Vorbereitung der Wiedereinreichung beim ERC
Zielgruppe: Wissenschaftler:innen der niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG sowie der aus Landesmitteln finanzierten regionalen Forschungseinrichtungen
Das Programm dient nicht dazu, die erstmalige Antragstellung auf einen ERC-Grant zu unterstützen. Förderfähig sind nur Projekte, die von der ERC als exzellent ausgewiesen wurden, die aber keinen Grant erhalten haben.

das fördern wir

Mit dem Programm unterstützen wir Wissenschaftler:innen aus Niedersachsen dabei, sich in der europäischen Exzellenz zu etablieren. "Stay inspired" fördert Wissenschaftler:innen, die vom Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC) als exzellent bewertet wurden, aber aufgrund des begrenzten Budgets keinen ERC-Grant erhalten. Damit wollen wir die Attraktivität und europäische Sichtbarkeit der niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen für herausragende Wissenschaftler:innen steigern.

Die Förderung ermöglicht es den Forschenden, ihr Projekt in Niedersachsen weiterzuentwickeln und zu verbessern und unterstützt sie damit bei der Vorbereitung der Wiedereinreichung beim ERC. Die dem Antrag zugrundeliegende Bewertung des ERC muss dabei nicht über eine niedersächsische Einrichtung gestellt worden sein. Maßgeblich ist die Zugehörigkeit der Antragstellenden zu einer der genannten Einrichtungen zum Zeitpunkt der Antragstellung für dieses Programm, für die Dauer der Förderung durch dieses Programm und zum Zeitpunkt der geplanten Wiedereinreichung beim ERC.

so stellen sie ihren antrag

1
infos zur antragstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
2
antrag vorbereiten
Hier finden Sie weitere Dokumente zur Vorbereitung Ihres Antrags.
3
antrag einreichen
Der Antrag ist im Referat 15 "Europa, Internationales" des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur einzureichen (siehe Kontakt).
4
bewilligung
Eine Entscheidung über die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen in der Regel innerhalb von vier Wochen.

Kontakt

Hendrik Wessels
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 15