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Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Forschungsprojekt; Kooperationsvorhaben mit Partnern in Niedersachsen
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind die niedersächsischen Hochschulen nach §2 NHG.

das fördern wir

Mit diesem Angebot sollen Hochschulen durch die Zusammenarbeit in Wissenschaftsräumen in die Lage versetzt werden, mit Blick auf ihre Leistungsfähigkeit in diesem Jahrzehnt und auch jenseits von 2030 ihre Standorte als Teil eines leistungsfähigen Wissenschaftssystems Niedersachsens - eingebettet in deutsche und internationale Kooperationen - strategisch bestmöglich zu entwickeln. 

Innerhalb der Wissenschaftsräume sollen die Hochschulen stärker als bisher und unter Einbezug der außeruniversitären Einrichtungen noch engere Formen der Zusammenarbeit und des Austausches in Forschung, Lehre und Transfer finden, die institutionelle Grenzen überwinden. Hier seien beispielhaft die bereits bestehenden Aktivitäten zur Nachhaltigkeits-, Küsten- und Agrarforschung, zur Energieforschung oder zum Transfer im Bereich digitaler Innovationen genannt.

Die Kooperationen können und sollten, wo sinnvoll, auch hochschultypübergreifend gestaltet werden. Dabei sollen auch klare Arbeitsteilungen mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen abgestimmt werden. Bei einigen Themen wie bspw. der Windenergieforschung, der Forschung zum Cultural Heritage oder zur gemeinsamen Nutzung von Großgeräten in der Physik wären Verbünde denkbar, die im Einzelfall auch Partnerinstitutionen in angrenzenden Bundesländern einschließen. Insgesamt sollen durch eine derartige Förderung die Potenziale der niedersächsischen Hochschulen weiter entfaltet und die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems erhöht werden.

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Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
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Die Anträge werden von einer interdisziplinär zusammengesetzten Kommission, die auch Vertreter:innen von Hochschulleitungen mit einschlägiger Managementerfahrung umfasst, vergleichend begutachtet. Auf der Grundlage der Empfehlungen entscheidet das MWK über die Anträge. Ein Start der geförderten Projekte ist für das zweite Quartal 2024 vorgesehen.

Kontakt

Dr. Franz Dettenwanger
VolkswagenStiftung
Simone Künnecke
VolkswagenStiftung