kluge köpfe

Niedersachsen-
Impuls-Professur

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Stichtage: 01. Juni 2024, 15. Nov. 2024 (vorherige Beratung durch die VolkswagenStiftung empfohlen)
Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Personenförderung - zusätzliche Ausstattungsmittel, ggf. eigene Stelle
Zielgruppe: leistungsstarke Wissenschaftler:innen (Promotion maximal 10 Jahre vor Stichtag), die entweder bereits einen Ruf auf eine W2-Professur erhalten haben (Rufannahme bis 6 Monate vor Stichtag) oder nach § 26 NHG unter Verzicht auf Ausschreibung auf eine W2-Professur berufen werden können.

das fördern wir

Mit der Förderlinie "Niedersachsen-Impuls-Professur" unterstützen das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die VolkswagenStiftung die niedersächsischen Hochschulen dabei, vielversprechende akademische Talente in frühen Karrierephasen für den Wissenschaftsstandort Niedersachsen zu gewinnen bzw. zu halten.

Die "Niedersachsen-Impuls-Professur" adressiert Wissenschaftler:innen gegen Ende der frühen Karrierephase bis maximal zehn Jahre nach Ende der Promotion. Mit der Förderung soll deren weiterführendes, erhebliches Karrierepotenzial hinsichtlich fachlicher bzw. profil- und strukturbildender Expertise sowie mit Blick auf künftige ausgeprägte Führungsfunktionen gehoben werden ("Rising Stars").

ein programm - drei förderlinien

Die "Niedersachsen-Impuls-Professur" ist eine von drei Förderlinien der "Niedersachsen-Professuren", die im Rahmen der Personenförderung gezielt Wissenschaftler:innen nach Niedersachsen holen bzw. an den Standort binden sollen:

  • "Niedersachsen-Professur" (Förderlinie 1): internationale Spitzenkräfte
  • "Niedersachsen-Impuls-Professur" (Förderlinie 2): leistungsstarke Wissenschaftler:innen in der frühen Karrierephase
  • "Niedersachsen-Profil-Professur" (Förderlinie 3, Beratung und Antragstellung über das MWK): für die Hochschulstandorte profilgebende Persönlichkeiten

so stellen sie ihren antrag

1
infos zur antragstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut. Beachten Sie auch die FAQs.
2
antrag vorbereiten
Vor der Antragstellung ist eine Beratung durch die VolkswagenStiftung empfohlen.
3
antrag einreichen
Die Antragstellung erfolgt durch die Wissenschaftler:in oder eine Niedersächsische Hochschule. Anträge müssen online über das Antragsportal der Volkswagenstiftung und postalisch bei der VolkswagenStiftung eingereicht werden.
4
begutachtung und entscheidung
Eine interdisziplinärer wissenschaftliche Kommission begutachtet die Anträge und lädt die Kandidat:innen zur Präsentation ihres Vorhabens ein. Bei hohen Antragsaufkommen kann es ggf. nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens zu einer Vorauswahl kommen.

Kontakt

Dr. Harald Barre
VolkswagenStiftung
Simone Künnecke
VolkswagenStiftung