kluge köpfe

Niedersachsen-
Profil-Professur

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Antragstellung jederzeit
Fachgebiete: alle
Art der Förderung: "Eckprofessuren" an Universitäten, in der Regel W3; W2-Professuren an Fachhochschulen
Zielgruppe: Hochschulen in Niedersachsen
Voraussetzung: Die Hochschule übernimmt einen Eigenbeitrag von rund 50 Prozent der Gesamtfördersumme

das fördern wir

Mit dem Programm "Niedersachsen-Profil-Professur" unterstützen wir Hochschulen in Niedersachsen bei ihrer Profilbildung und Profilstärkung. Im Rahmen der Förderung können die Hochschulen Wissenschaftler:innen gewinnen und halten, die dazu beitragen, fachliche Profile in Forschung, Lehre oder Transfer zu entwickeln oder zu schärfen.

Die Hochschulen erhalten Unterstützung bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen mit Wissenschaftler:innen, die das fachliche Profil einer Hochschule weiterentwickeln und schärfen.

Folgende Kriterien sind für die Förderung ausschlaggebend:

  • Qualifikation und Forschungsprofil der Person insbesondere nachgewiesen durch:
    • Publikationsleistung
    • Drittmitteleinwerbung
    • bisheriger wissenschaftlicher Werdegang
    • ggf. Auszeichnungen und Preise
  • Einbettung der Professur in hochschulstrategischen Rahmen, insbesondere Beitrag zu Profilbildung und Vernetzung sowie zu Translation und Transfer,
  • Einbindung der Professur in instituts- und hochschulübergreifende, ggf. auch außer-universitäre Strukturen oder Forschungszusammenhänge,
  • Mögliche Beiträge zu Verbundforschungsvorhaben im nationalen oder internationalen Kontext.

ein programm - drei förderlinien

Die "Niedersachsen-Profil-Professur" ist eine von drei Förderlinien der "Niedersachsen-Professuren", die im Rahmen der Personenförderung gezielt Wissenschaftler:innen nach Niedersachsen holen bzw. an den Standort binden sollen:

  • "Niedersachsen-Professur" (Förderlinie 1): internationale Spitzenkräfte
  • "Niedersachsen-Impuls-Professur" (Förderlinie 2): leistungsstarke Wissenschaftler:innen in der frühen Karrierephase
  • "Niedersachsen-Profil-Professur" (Förderlinie 3, Beratung und Antragstellung über das MWK): für die Hochschulstandorte profilgebende Persönlichkeiten

so stellen sie ihren antrag

1
infos zur antragstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
3
antrag einreichen
Die Anträge können laufend durch die Leitung einer niedersächsischen Hochschule beim MWK (Referat 12) gestellt werden (s. u.).
4
begutachtung
Die Anträge werden kurzfristig durch Vertreter:innen der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen sowie des MWK und der VolkswagenStiftung begutachtet.