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Wissenschafts-
räume

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Fachgebiete: alle
Art der Förderung: Forschungsprojekt; Kooperationsvorhaben mit Partnern in Niedersachsen
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind die niedersächsischen Hochschulen nach §2 NHG.

das fördern wir

Mit diesem Angebot sollen Hochschulen durch die Zusammenarbeit in Wissenschaftsräumen in die Lage versetzt werden, mit Blick auf ihre Leistungsfähigkeit in diesem Jahrzehnt und auch jenseits von 2030 ihre Standorte als Teil eines leistungsfähigen Wissenschaftssystems Niedersachsens - eingebettet in deutsche und internationale Kooperationen - strategisch bestmöglich zu entwickeln. 

Innerhalb der Wissenschaftsräume sollen die Hochschulen stärker als bisher und unter Einbezug der außeruniversitären Einrichtungen noch engere Formen der Zusammenarbeit und des Austausches in Forschung, Lehre und Transfer finden, die institutionelle Grenzen überwinden. Hier seien beispielhaft die bereits bestehenden Aktivitäten zur Nachhaltigkeits-, Küsten- und Agrarforschung, zur Energieforschung oder zum Transfer im Bereich digitaler Innovationen genannt.

so stellen sie ihren antrag

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infos zur antragstellung
Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
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antrag einreichen
Förderangebot ist beendet
3
begutachtung und entscheidung
Die Anträge werden von einer interdisziplinär zusammengesetzten Kommission, die auch Vertreter:innen von Hochschulleitungen mit einschlägiger Managementerfahrung umfasst, vergleichend begutachtet. Auf der Grundlage der Empfehlungen entscheidet das MWK über die Anträge. Ein Start der geförderten Projekte ist für das zweite Quartal 2024 vorgesehen.

Kontakt

Dr. Franz Dettenwanger
VolkswagenStiftung
Simone Künnecke
VolkswagenStiftung