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Fachgebiet: alle
Art der Förderung: Zusätzliche Ausstattungsmittel, gegebenenfalls eigene Stelle
Zielgruppe: Grantees des ERC-Starting-Grant-Programms in Berufungsverhandlungen mit niedersächsischen Hochschulen
Vor einer Antragsstellung ist eine Beratung durch die Stiftung erforderlich. Antragstellung durch Hochschulleitung
Gefördert werden Wissenschaftler:innen, die einen ERC-Starting-Grant eingeworben haben und mit ihrem Vorhaben an einer niedersächsischen Hochschule eine Professur, ggf. auch tenure-track, aufbauen wollen. Der Grant darf maximal vor einem Jahr eingeworben worden sein. Im Sinne einer langfristigen Wirkung der Förderung, muss die Hochschule mit der Antragstellung die Verfügbarkeit einer Lebenszeitprofessur (W2 oder W3) versichern. Die Verstetigung muss mit Ende der Förderung oder einer möglichen Evaluation erfolgen.
Weiterlesenso stellen sie ihren antrag
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infos zur antragstellungBitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und machen Sie sich mit den Ausschreibungsbedingungen vertraut.
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antrag vorbereitenNutzen Sie die hier zum Download bereitgestellten Dokumente für Ihren Antrag.
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antrag einreichenReichen Sie Ihren Antrag in elektronischer Form über das Förderportal ein.
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begutachtung/entscheidungDie Anträge werden intern geprüft. Mit einer Entscheidung über den Antrag kann in der Regel vier Wochen nach vollständiger Einreichung der Antragsunterlagen gerechnet werden. Eine Bewilligung der Mittel kann nur vor der Rufannahme erfolgen.
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